26.02.2013 Aufrufe

Umsetzung des neuen Landesgebührengesetzes - Landkreistag ...

Umsetzung des neuen Landesgebührengesetzes - Landkreistag ...

Umsetzung des neuen Landesgebührengesetzes - Landkreistag ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bis dahin war eine große Menge an<br />

Vorbereitungsarbeit zu leisten. Erste Berührungspunkte<br />

mit den <strong>neuen</strong> Gebührenregelungen<br />

gab es im Januar 2003<br />

bei der Sitzung der Arbeitsgruppe „Gebührenkalkulation“.<br />

Auf Initiative von<br />

Rainer Pokrop vom <strong>Landkreistag</strong> Baden-<br />

Württemberg wurde aus dem Vergleichsring<br />

„Kommunales Rechnungswesen“<br />

heraus die Arbeitsgruppe „Gebühren“ gegründet.<br />

Die Arbeitsgruppe wurde und<br />

wird während der gesamten Projekt-<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong> Lan<strong>des</strong>gebührengesetzes<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong><br />

Lan<strong>des</strong>gebührengesetzes –<br />

ein Erfahrungsbericht<br />

<strong>des</strong> Landratsamtes Karlsruhe<br />

Von Petra Zawichowski, Karlsruhe<br />

Das neue Lan<strong>des</strong>gebührengesetz für Baden-Württemberg ist am 2. Januar 2005 in<br />

Kraft getreten. Als einer der ersten Landkreise in Baden-Württemberg hat der Landkreis<br />

Karlsruhe das neue Recht umgesetzt. Am 10. Mai 2005 unterzeichnete Landrat<br />

Claus Kretz die Rechtsverordnung <strong>des</strong> Landratsamtes Karlsruhe über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde<br />

und als untere Baurechtsbehörde, sowie die Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygieneverordnung,<br />

jeweils mit den entsprechenden Gebührenverzeichnissen.<br />

Beide Rechtsverordnungen sind am 1. Juni 2005 in Kraft getreten.<br />

phase vom <strong>Landkreistag</strong> und von der<br />

KGSt, vertreten durch Manfred Leitner-<br />

Achtstätter, betreut und von Bernd Klee,<br />

Amtsleiter <strong>des</strong> Kämmereiamtes im<br />

Rhein-Neckar-Kreis fachmoderiert. Diese<br />

Arbeitsgruppe sollte sich (in „kleiner“ Besetzung<br />

mit Vertretern von zwölf Landratsämtern)<br />

verstärkt um die lan<strong>des</strong>weit<br />

einheitliche <strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gebührengesetzes<br />

kümmern. Ziel war,<br />

einen Leitfaden mit Kalkulationsgrundlagen<br />

zu erstellen und Ansprechpartner<br />

für alle Landkreise Baden-Württembergs<br />

zu sein. Die Arbeitsergebnisse wurden<br />

regelmäßig mit dem Vergleichsring<br />

„Kommunales Rechnungswesen“ abgestimmt.<br />

So war eine Interessenbündelung<br />

aller 35 Landkreise Baden-Württembergs<br />

und ein breiter Konsens bei der <strong>Umsetzung</strong><br />

dieses <strong>neuen</strong> Gesetzes gegeben.<br />

Diese Interessenbündelung galt es auch<br />

innerhalb <strong>des</strong> Karlsruher Landratsamtes<br />

zu erreichen. Es hat sich bewährt, dass<br />

das Kämmereiamt die Federführung bei<br />

dem Projekt „<strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong> Lan<strong>des</strong>gebührengesetzes“<br />

innehatte und<br />

dass die beteiligten Fachämter von Anfang<br />

an miteinbezogen waren. Im Juli<br />

2003 fand die erste Auftaktveranstaltung<br />

für die Ämter der unteren Verwaltungsbehörde<br />

im Landratsamt statt.<br />

Seit Einführung der <strong>neuen</strong> Steuerungsmodelle<br />

gibt es in jedem Fachamt einen<br />

Haushaltssachbearbeiter oder eine<br />

211


Landkreisnachrichten 44. Jahrgang<br />

Haushaltssachbearbeiterin, die auch die<br />

Aufgabe <strong>des</strong> zentralen Ansprechpartners<br />

bei der Gebührenkalkulation übernahm.<br />

Zunächst hat das Kämmereiamt gemeinsam<br />

mit den jeweiligen Fachämtern<br />

einen Produktplan, orientiert am Produktplan<br />

Baden-Württemberg erstellt<br />

und – angepasst an die Gegebenheiten<br />

<strong>des</strong> Landratsamtes Karlsruhe – erarbeitet.<br />

Anschließend wurden die Personal-,<br />

Sach-, Steuerungs-, Service- und Gebäudekosten<br />

für je<strong>des</strong> Produkt ermittelt.<br />

Die Gesamtkosten pro Mitarbeiter wurden<br />

errechnet und prozentual nach geschätztem<br />

Arbeitsaufwand auf die Produkte<br />

zugerechnet.Werden auf diese Art<br />

und Weise noch die Arbeitszeit je<strong>des</strong> Mitarbeiters<br />

verteilt, so ergibt sich letztlich<br />

für je<strong>des</strong> Produkt ein Stundensatz. Gemeinsam<br />

mit den Fachämtern wurden<br />

die einzelnen Leistungen (im Großen und<br />

Ganzen die bisherigen Gebührentatbestände<br />

<strong>des</strong> Gebührenverzeichnisses <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>) den definierten Produkten zugeordnet<br />

und Zeitanteile hinterlegt. Bei<br />

standardisierten öffentlichen Leistungen<br />

mit gleichem zeitlichem Aufwand<br />

bietet sich eine Festgebühr an, bei öffentlichen<br />

Leistungen, die einen unterschiedlich<br />

langen Zeitaufwand benötigen,<br />

wurde eine Zeitgebühr festgesetzt.<br />

Wertgebühren hat die Kämmerei in Abstimmung<br />

mit dem Fachamt dort angesetzt,<br />

wo es auch bereits bisher durch<br />

die Lan<strong>des</strong>regelungen praktiziert wurde,<br />

wie beispielsweise im Bereich Baurecht.<br />

Von der Festsetzung einer Rahmengebühr<br />

wurde weitestgehend abgesehen.<br />

Die bisher geltenden Gebührentatbestände<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> hat der Kreis Karlsruhe<br />

bedarfsgerecht um neue Gebührentatbestände<br />

ergänzt. So fallen nun beispielsweise<br />

die Heimkontrollen nach<br />

dem Heimgesetz neuerdings unter die<br />

Gebührenpflicht, wobei sowohl der Aufwand<br />

<strong>des</strong> federführend zuständigen<br />

Ordnungsamtes, wie auch der Aufwand<br />

<strong>des</strong> beteiligten Gesundheitsamtes berücksichtigt<br />

wird. Die einzelnen Gebührentatbestände<br />

und deren Höhe, sowie<br />

evtl. Gebührenerleichterungen wurden<br />

212<br />

wiederum gemeinsam mit Fachbereichsleitern,<br />

Amtsleitern und Sachbearbeitern<br />

festgelegt. Bei diesen Gesprächen wurden<br />

von den Kolleginnen und Kollegen<br />

auch viele praxisbezogene Problemstellungen<br />

aufgezeigt, die letztlich wiederum<br />

der Arbeitsgruppe Gebühren vorgestellt<br />

wurden und so eine für alle<br />

Kreise einheitliche Lösung gefunden<br />

werden konnte. Eine vorerst letzte Informationsveranstaltung<br />

für alle beteiligten<br />

Ämter im Hause erfolgte nochmals<br />

kurz vor Inkrafttreten der beiden Rechtsverordnungen.<br />

Dank der guten Kooperation zwischen<br />

Kämmereiamt und den einzelnen Fachämtern<br />

konnte das neue Lan<strong>des</strong>gebührengesetz<br />

reibungslos umgesetzt werden.<br />

Gemeinsam mit den übrigen Landkreisen<br />

in Baden-Württemberg unter der<br />

Federführung <strong>des</strong> <strong>Landkreistag</strong>s wurde<br />

eine Grundlage geschaffen, die zum positiven<br />

Gelingen dieses Großprojektes<br />

beitrug.<br />

Auch der Ideen-Austausch mit den Kolleginnen<br />

und Kollegen der benachbarten<br />

Landkreise Heilbronn, Enzkreis und<br />

Rhein-Neckar-Kreis war für alle Beteiligten<br />

eine sehr positive Erfahrung. „Hier<br />

wurde Vergleichsringarbeit gelebt“, resümiert<br />

Peter Adam, Kreiskämmerer<br />

im Landratsamt Karlsruhe. Der Fachbereichsleiter<br />

für Zentrale Aufgaben und<br />

Finanzen ist beeindruckt von der landkreisübergreifenden<br />

guten Zusammenarbeit<br />

in Baden-Württemberg.<br />

Wie geht es weiter?<br />

Das Projekt „<strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong><br />

Lan<strong>des</strong>gebührengesetzes“ ist auch im<br />

Landkreis Karlsruhe noch nicht ganz abgeschlossen.<br />

Im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2006<br />

werden die Kalkulationen dem <strong>neuen</strong><br />

Produktplan angepasst werden. Insbesondere<br />

werden die Produkte der durch<br />

die Verwaltungsreform eingegliederten<br />

Ämter kalkuliert und in das Gebührenverzeichnis<br />

aufgenommen. In diesem<br />

Zusammenhang sollen innerhalb <strong>des</strong><br />

Landratsamtes die Verwaltungsleistungen<br />

der Fachämter untereinander erfasst<br />

und verrechnet werden.<br />

Das Gebührenrecht bleibt für die Kreise<br />

eine „Daueraufgabe“, da die Kalkulationen<br />

spätestens alle zwei Jahre überarbeitet<br />

werden müssen.<br />

Die Rechtsverordnungen sind auf der<br />

Homepage <strong>des</strong> Landratsamtes unter<br />

www.landkreis-karlsruhe.de abrufbar.<br />

Ansprechpartner beim Landratsamt<br />

Karlsruhe ist:<br />

Petra Zawichowski<br />

Kämmereiamt<br />

Sachgebiet Controlling/Kosten- und<br />

Leistungsrechnung/Gebühren<br />

Beiertheimer Allee 2<br />

76137 Karlsruhe<br />

Tel.: 07 21/9 36-61 63<br />

Fax: 07 21/9 36-51 20<br />

kaemmereiamt.controlling@landratsamt-karlsruhe.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!