Umsetzung des neuen Landesgebührengesetzes - Landkreistag ...
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Bis dahin war eine große Menge an<br />
Vorbereitungsarbeit zu leisten. Erste Berührungspunkte<br />
mit den <strong>neuen</strong> Gebührenregelungen<br />
gab es im Januar 2003<br />
bei der Sitzung der Arbeitsgruppe „Gebührenkalkulation“.<br />
Auf Initiative von<br />
Rainer Pokrop vom <strong>Landkreistag</strong> Baden-<br />
Württemberg wurde aus dem Vergleichsring<br />
„Kommunales Rechnungswesen“<br />
heraus die Arbeitsgruppe „Gebühren“ gegründet.<br />
Die Arbeitsgruppe wurde und<br />
wird während der gesamten Projekt-<br />
<strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong> Lan<strong>des</strong>gebührengesetzes<br />
<strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong><br />
Lan<strong>des</strong>gebührengesetzes –<br />
ein Erfahrungsbericht<br />
<strong>des</strong> Landratsamtes Karlsruhe<br />
Von Petra Zawichowski, Karlsruhe<br />
Das neue Lan<strong>des</strong>gebührengesetz für Baden-Württemberg ist am 2. Januar 2005 in<br />
Kraft getreten. Als einer der ersten Landkreise in Baden-Württemberg hat der Landkreis<br />
Karlsruhe das neue Recht umgesetzt. Am 10. Mai 2005 unterzeichnete Landrat<br />
Claus Kretz die Rechtsverordnung <strong>des</strong> Landratsamtes Karlsruhe über die Erhebung<br />
von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde<br />
und als untere Baurechtsbehörde, sowie die Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygieneverordnung,<br />
jeweils mit den entsprechenden Gebührenverzeichnissen.<br />
Beide Rechtsverordnungen sind am 1. Juni 2005 in Kraft getreten.<br />
phase vom <strong>Landkreistag</strong> und von der<br />
KGSt, vertreten durch Manfred Leitner-<br />
Achtstätter, betreut und von Bernd Klee,<br />
Amtsleiter <strong>des</strong> Kämmereiamtes im<br />
Rhein-Neckar-Kreis fachmoderiert. Diese<br />
Arbeitsgruppe sollte sich (in „kleiner“ Besetzung<br />
mit Vertretern von zwölf Landratsämtern)<br />
verstärkt um die lan<strong>des</strong>weit<br />
einheitliche <strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gebührengesetzes<br />
kümmern. Ziel war,<br />
einen Leitfaden mit Kalkulationsgrundlagen<br />
zu erstellen und Ansprechpartner<br />
für alle Landkreise Baden-Württembergs<br />
zu sein. Die Arbeitsergebnisse wurden<br />
regelmäßig mit dem Vergleichsring<br />
„Kommunales Rechnungswesen“ abgestimmt.<br />
So war eine Interessenbündelung<br />
aller 35 Landkreise Baden-Württembergs<br />
und ein breiter Konsens bei der <strong>Umsetzung</strong><br />
dieses <strong>neuen</strong> Gesetzes gegeben.<br />
Diese Interessenbündelung galt es auch<br />
innerhalb <strong>des</strong> Karlsruher Landratsamtes<br />
zu erreichen. Es hat sich bewährt, dass<br />
das Kämmereiamt die Federführung bei<br />
dem Projekt „<strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong> Lan<strong>des</strong>gebührengesetzes“<br />
innehatte und<br />
dass die beteiligten Fachämter von Anfang<br />
an miteinbezogen waren. Im Juli<br />
2003 fand die erste Auftaktveranstaltung<br />
für die Ämter der unteren Verwaltungsbehörde<br />
im Landratsamt statt.<br />
Seit Einführung der <strong>neuen</strong> Steuerungsmodelle<br />
gibt es in jedem Fachamt einen<br />
Haushaltssachbearbeiter oder eine<br />
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Landkreisnachrichten 44. Jahrgang<br />
Haushaltssachbearbeiterin, die auch die<br />
Aufgabe <strong>des</strong> zentralen Ansprechpartners<br />
bei der Gebührenkalkulation übernahm.<br />
Zunächst hat das Kämmereiamt gemeinsam<br />
mit den jeweiligen Fachämtern<br />
einen Produktplan, orientiert am Produktplan<br />
Baden-Württemberg erstellt<br />
und – angepasst an die Gegebenheiten<br />
<strong>des</strong> Landratsamtes Karlsruhe – erarbeitet.<br />
Anschließend wurden die Personal-,<br />
Sach-, Steuerungs-, Service- und Gebäudekosten<br />
für je<strong>des</strong> Produkt ermittelt.<br />
Die Gesamtkosten pro Mitarbeiter wurden<br />
errechnet und prozentual nach geschätztem<br />
Arbeitsaufwand auf die Produkte<br />
zugerechnet.Werden auf diese Art<br />
und Weise noch die Arbeitszeit je<strong>des</strong> Mitarbeiters<br />
verteilt, so ergibt sich letztlich<br />
für je<strong>des</strong> Produkt ein Stundensatz. Gemeinsam<br />
mit den Fachämtern wurden<br />
die einzelnen Leistungen (im Großen und<br />
Ganzen die bisherigen Gebührentatbestände<br />
<strong>des</strong> Gebührenverzeichnisses <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong>) den definierten Produkten zugeordnet<br />
und Zeitanteile hinterlegt. Bei<br />
standardisierten öffentlichen Leistungen<br />
mit gleichem zeitlichem Aufwand<br />
bietet sich eine Festgebühr an, bei öffentlichen<br />
Leistungen, die einen unterschiedlich<br />
langen Zeitaufwand benötigen,<br />
wurde eine Zeitgebühr festgesetzt.<br />
Wertgebühren hat die Kämmerei in Abstimmung<br />
mit dem Fachamt dort angesetzt,<br />
wo es auch bereits bisher durch<br />
die Lan<strong>des</strong>regelungen praktiziert wurde,<br />
wie beispielsweise im Bereich Baurecht.<br />
Von der Festsetzung einer Rahmengebühr<br />
wurde weitestgehend abgesehen.<br />
Die bisher geltenden Gebührentatbestände<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> hat der Kreis Karlsruhe<br />
bedarfsgerecht um neue Gebührentatbestände<br />
ergänzt. So fallen nun beispielsweise<br />
die Heimkontrollen nach<br />
dem Heimgesetz neuerdings unter die<br />
Gebührenpflicht, wobei sowohl der Aufwand<br />
<strong>des</strong> federführend zuständigen<br />
Ordnungsamtes, wie auch der Aufwand<br />
<strong>des</strong> beteiligten Gesundheitsamtes berücksichtigt<br />
wird. Die einzelnen Gebührentatbestände<br />
und deren Höhe, sowie<br />
evtl. Gebührenerleichterungen wurden<br />
212<br />
wiederum gemeinsam mit Fachbereichsleitern,<br />
Amtsleitern und Sachbearbeitern<br />
festgelegt. Bei diesen Gesprächen wurden<br />
von den Kolleginnen und Kollegen<br />
auch viele praxisbezogene Problemstellungen<br />
aufgezeigt, die letztlich wiederum<br />
der Arbeitsgruppe Gebühren vorgestellt<br />
wurden und so eine für alle<br />
Kreise einheitliche Lösung gefunden<br />
werden konnte. Eine vorerst letzte Informationsveranstaltung<br />
für alle beteiligten<br />
Ämter im Hause erfolgte nochmals<br />
kurz vor Inkrafttreten der beiden Rechtsverordnungen.<br />
Dank der guten Kooperation zwischen<br />
Kämmereiamt und den einzelnen Fachämtern<br />
konnte das neue Lan<strong>des</strong>gebührengesetz<br />
reibungslos umgesetzt werden.<br />
Gemeinsam mit den übrigen Landkreisen<br />
in Baden-Württemberg unter der<br />
Federführung <strong>des</strong> <strong>Landkreistag</strong>s wurde<br />
eine Grundlage geschaffen, die zum positiven<br />
Gelingen dieses Großprojektes<br />
beitrug.<br />
Auch der Ideen-Austausch mit den Kolleginnen<br />
und Kollegen der benachbarten<br />
Landkreise Heilbronn, Enzkreis und<br />
Rhein-Neckar-Kreis war für alle Beteiligten<br />
eine sehr positive Erfahrung. „Hier<br />
wurde Vergleichsringarbeit gelebt“, resümiert<br />
Peter Adam, Kreiskämmerer<br />
im Landratsamt Karlsruhe. Der Fachbereichsleiter<br />
für Zentrale Aufgaben und<br />
Finanzen ist beeindruckt von der landkreisübergreifenden<br />
guten Zusammenarbeit<br />
in Baden-Württemberg.<br />
Wie geht es weiter?<br />
Das Projekt „<strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong><br />
Lan<strong>des</strong>gebührengesetzes“ ist auch im<br />
Landkreis Karlsruhe noch nicht ganz abgeschlossen.<br />
Im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2006<br />
werden die Kalkulationen dem <strong>neuen</strong><br />
Produktplan angepasst werden. Insbesondere<br />
werden die Produkte der durch<br />
die Verwaltungsreform eingegliederten<br />
Ämter kalkuliert und in das Gebührenverzeichnis<br />
aufgenommen. In diesem<br />
Zusammenhang sollen innerhalb <strong>des</strong><br />
Landratsamtes die Verwaltungsleistungen<br />
der Fachämter untereinander erfasst<br />
und verrechnet werden.<br />
Das Gebührenrecht bleibt für die Kreise<br />
eine „Daueraufgabe“, da die Kalkulationen<br />
spätestens alle zwei Jahre überarbeitet<br />
werden müssen.<br />
Die Rechtsverordnungen sind auf der<br />
Homepage <strong>des</strong> Landratsamtes unter<br />
www.landkreis-karlsruhe.de abrufbar.<br />
Ansprechpartner beim Landratsamt<br />
Karlsruhe ist:<br />
Petra Zawichowski<br />
Kämmereiamt<br />
Sachgebiet Controlling/Kosten- und<br />
Leistungsrechnung/Gebühren<br />
Beiertheimer Allee 2<br />
76137 Karlsruhe<br />
Tel.: 07 21/9 36-61 63<br />
Fax: 07 21/9 36-51 20<br />
kaemmereiamt.controlling@landratsamt-karlsruhe.de