Die Ausbilderin / der Ausbilder im dualen System ... - Adalbert Ruschel
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Betrieb<br />
(Ökonomie)<br />
Ziele<br />
in<br />
und<br />
Schule<br />
(Pädagogik)<br />
Pädagogisierungstendenz Ökonomisierungstendenz<br />
Ausbildung <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong> Lehrer mit Betriebserfahrung<br />
Einrichten von Lehrwerkstätten Schulwerkstätten<br />
Übungs- und Juniorenfirmen Scheinfirmen<br />
Werkschulen Produktionswerkstätten<br />
Überbetriebliche Ausbildung Fabrikschulen<br />
Abb.: Ziele <strong>der</strong> Berufsbildungsreform vor Erlass des Berufsbildungsgesetzes<br />
Tätigkeitsbereiche und Aufgaben <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong> / <strong>Ausbil<strong>der</strong>in</strong>nen; Anfor<strong>der</strong>ungen an persönliche und fachliche<br />
Qualifikationen<br />
Das BBiG hat mit <strong>der</strong> Bezeichnung „Auszubilden<strong>der</strong>“ nicht nur eine neue Rechtsperson in die Berufsbildung eingebracht, es<br />
unterscheidet auch zwischen Ausbildenden und Ausbil<strong>der</strong>n. „Wer einen an<strong>der</strong>en zur Berufsausbildung einstellt...“, ist „Ausbilden<strong>der</strong>“.<br />
<strong>Die</strong>ser ist also auch <strong>der</strong> Vertragspartner für den Auszubildenden, wenn ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen wird. Für den<br />
Fall, dass er nicht selbst ausbildet, muss <strong>der</strong> Ausbildende einen Ausbil<strong>der</strong> bestellen. An<strong>der</strong>s als es vor dem BBiG üblich war, müssen<br />
jetzt Ausbilden<strong>der</strong> und Ausbil<strong>der</strong> ihre Eignung zum Einstellen und Ausbilden von Auszubildenden nachweisen. Das BBiG (§ 20)<br />
verlangt, dass <strong>der</strong> Ausbildende persönlich, <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong> persönlich und fachlich geeignet sein muss.<br />
Im Gegensatz zu früheren Vorstellungen, wonach <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong> in erster Linie <strong>der</strong> Vermittlungsagent für berufliches Wissen und<br />
Können war, stehen heute neue Aufgaben und damit Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>Ausbil<strong>der</strong>in</strong>nen und Ausbil<strong>der</strong> <strong>im</strong> Vor<strong>der</strong>grund. Neben die<br />
Vermittlung beruflich-fachlicher Qualifikation treten „Schlüsselqualifikationen“, wie z. B. die För<strong>der</strong>ung selbständigen Denkens und<br />
Handelns, Problem- und Konfliktlösungsfähigkeit, Kreativität, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Bildungserfor<strong>der</strong>nisse<br />
werden nicht mehr ausschließlich anfor<strong>der</strong>ungsorientiert best<strong>im</strong>mt. Das inzwischen erweiterte Demokratiebewusstsein, <strong>der</strong> höhere<br />
formale Bildungsgrad und nicht zuletzt das höhere Lebensalter <strong>der</strong> Auszubildenden machen es zunehmend erfor<strong>der</strong>lich, auch die<br />
Schlüsselstellung des Ausbil<strong>der</strong>s bei <strong>der</strong> Ausbildung <strong>im</strong> Betrieb<br />
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