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Die Ausbilderin / der Ausbilder im dualen System ... - Adalbert Ruschel

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Ziele <strong>der</strong> Berufsausbildung <strong>im</strong> Sinne des BBiG<br />

Es erklärt sich fast von selbst, dass die Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Ausbil<strong>der</strong>in</strong>nen und Ausbil<strong>der</strong> darüber hinaus aus den Zielen abgeleitet werden<br />

müssen, die mit <strong>der</strong> Berufsbildung angestrebt werden.<br />

Das Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs (1) BBiG i.d. Fassung vom 23. März 2005) definiert Berufsbildung als<br />

� Berufsausbildungsvorbereitung,<br />

� Berufsausbildung,<br />

� berufliche Fortbildung und<br />

� berufliche Umschulung.<br />

„<strong>Die</strong> Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher<br />

Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.“ (§1 Abs (2) BBiG)<br />

Sie wird in erster Linie <strong>im</strong> allgemein-bildenden Schulsystem vermittelt o<strong>der</strong> in beson<strong>der</strong>en Einrichtungen als Maßnahmen, die <strong>im</strong><br />

Rahmen des SGB III geför<strong>der</strong>t werden<br />

„<strong>Die</strong> Berufsausbildungsvorbereitung richtet sich an lernbeeinträchtigte o<strong>der</strong> sozial benachteiligte Personen, <strong>der</strong>en Entwicklungsstand<br />

eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt. Sie muss nach Inhalt, Art, Ziel und<br />

Dauer den beson<strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>nissen des in Satz 1 genannten Personenkreises entsprechen und durch umfassende<br />

sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet werden.“ (§ 68 (1) BBiG)<br />

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