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Die Ausbilderin / der Ausbilder im dualen System ... - Adalbert Ruschel

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<strong>Die</strong> Berufsberatung versteht sich aber nicht nur als Partner <strong>der</strong> Berufswähler, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> Ausbildungsbetriebe, vor allem<br />

solcher, die Probleme bei <strong>der</strong> Gewinnung von Nachwuchs haben. Schließlich kann die Berufsberatung auch dem ausbildenden<br />

Betrieb helfen, an finanzielle Hilfen heranzukommen.<br />

Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsberater <strong>der</strong> zuständigen Stelle<br />

In § 76 Abs (1) verpflichtet das BBiG die zuständigen Stellen,<br />

� zur Überwachung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Berufsausbildungsvorbereitung, <strong>der</strong> Berufsausbildung und <strong>der</strong> beruflichen Umschulung<br />

� zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berufsausbildung durch Beratung <strong>der</strong> Ausbildenden und <strong>der</strong> Auszubildenden.<br />

Zu diesem Zweck ist die zuständige Stelle ausdrücklich verpflichtet, Ausbildungsberaterinnen bzw. Ausbildungsberater zu bestellen.<br />

<strong>Die</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong> juristischen Ausformung dieser Bestellung reicht von<br />

� ehrenamtlicher Tätigkeit, die ohne festen Anstellungsvertrag regelmäßig o<strong>der</strong> von Fall zu Fall ausgeübt wird, über<br />

� nebenberufliche Tätigkeit, die zwar <strong>im</strong> Anstellungsverhältnis erbracht wird, aber einer Hauptbeschäftigung untergeordnet ist, bis zu<br />

� hauptamtlicher Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis zur zuständigen Stelle und ausschließlicher Beschäftigung als<br />

Ausbildungsbeauftragter.<br />

Das Gesetz macht zur Art <strong>der</strong> Beschäftigung keinerlei Vorgabe.<br />

Auch <strong>der</strong> Aufgabenkatalog für die Ausbildungsberater ist <strong>im</strong> Gesetz nicht präzise beschrieben. Er lässt sich aber aus<br />

Stellenbeschreibungen erschließen.<br />

Der Ausbildungsberater erfüllt seine Aufgaben<br />

durch<br />

+ Besuche <strong>der</strong> Ausbildungsstätten <strong>im</strong> Rahmen regelmäßiger Überprüfungen,<br />

+ Besuche <strong>der</strong> Ausbildungsstätte auf Wunsch eines Beteiligten,<br />

+ Abhalten von Sprechstunden und Informationsveranstaltungen,<br />

+ Teilnahme an schulischen Informationsveranstaltungen,<br />

+ Gespräche mit Schulleitern und Lehrern berufsbilden<strong>der</strong> Schulen,<br />

+ Gespräche mit Vertretern überbetrieblicher Ausbildungsstätten,<br />

+ Gespräche mit Berufsberatern des Arbeitsamtes.<br />

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