Die Ausbilderin / der Ausbilder im dualen System ... - Adalbert Ruschel
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Der Ausbil<strong>der</strong> als Anwalt und Interessenvertreter <strong>der</strong> Auszubildenden<br />
Betriebe sind in erster Linie Orte wirtschaftlicher Leistungserstellung. Da wird produziert o<strong>der</strong> es werden <strong>Die</strong>nstleistungen erbracht -<br />
und das hoffentlich mit rechnerischen Erträgen. Ausbildung und Fortbildung sind dagegen subsidiäre (unterstützende) Aufgaben. Nicht<br />
alle Mitarbeiter des Betriebes sehen die Ausbildung mit positiver Akzeptanz. Selbst manche Vorgesetzten tun sich auch heute noch<br />
schwer, den Unterschied zwischen dem Lehrling von einst und dem Auszubildenden von heute zu respektieren. Das kann <strong>im</strong> Einzelfall<br />
dazu führen, dass Auszubildende verstärkt als Arbeitskraft <strong>im</strong> Betrieb eingesetzt werden und die Ausbildung eher vernachlässigt wird.<br />
In solchen Fällen wird erwartet, dass sich <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong> deutlich auf die Seite <strong>der</strong> Auszubildenden stellt. Auszubildende sind nicht<br />
Hilfskräfte und auch nicht billige Aushilfen während personaler Engpässe.<br />
Interessen<br />
des Betriebes<br />
Rechtliche<br />
Vorgaben<br />
Wissenschaftliche<br />
Erkenntnisse<br />
Gesellschaft<br />
Eltern<br />
Praktische<br />
Umsetzungsmöglichk<br />
eiten<br />
Betriebliche<br />
Erfor<strong>der</strong>nisse<br />
Abb.: Der Ausbil<strong>der</strong> <strong>im</strong> Spannungsfeld wi<strong>der</strong>sprüchlicher Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
Interessen <strong>der</strong><br />
Auszubildenden<br />
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