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Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />

El Salvador. Erwägungen wie z. B. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollten aufgenommen<br />

werden, da Hausarbeit hauptsächlich von Frauen verrichtet wird.<br />

Finnland. Die Präambel sollte auf Kinderarbeit und das Verbot von Zwangsarbeit hinweisen. Die<br />

Urkunde sollte <strong>Hausangestellte</strong>n auch eine Chance auf Grund- und Berufsausbildung garantieren.<br />

Frankreich. Die Urkunde sollte keine Sonderregelungen <strong>für</strong> bestimmte allgemeine Bereiche vorsehen,<br />

sondern nur auf die Bestimmungen wichtiger Übereinkommen verweisen, z. B. des Übereinkommens<br />

(Nr. 102) über Soziale Sicherheit (Mindestnormen), 1952, und des Übereinkommens (Nr. 118) über die<br />

Gleichbehandlung (Soziale Sicherheit), 1962.<br />

Griechenland. Die Präambel sollte darauf hinweisen, dass die Umsetzung von Normen schwierig zu<br />

überwachen ist, weil sich der <strong>Arbeit</strong>splatz in einem Haushalt befindet und die <strong>Arbeit</strong>nehmer im Haushalt<br />

des <strong>Arbeit</strong>gebers leben.<br />

30<br />

Guatemala (DPS). Nationale Gewohnheiten und Gebräuche sollten respektiert werden.<br />

Guatemala (ONAM, UMT). Betont werden sollte, dass <strong>Hausangestellte</strong>n Grundrechte vorenthalten<br />

werden, z. B. das Recht auf faire Entlohnung, menschenwürdige Lebensbedingungen, Nicht-Diskriminierung<br />

und Mutterschutz, einschließlich des Rechts auf Stillzeiten.<br />

Indonesien. Verwiesen werden sollte auf den <strong>Arbeit</strong>smarkt und soziale, kulturelle, ökonomische und<br />

religiöse Aspekte eines jeden Landes.<br />

Lettland, Malaysia. Die meisten <strong>Hausangestellte</strong>n sind <strong>Arbeit</strong>smigranten. Daher sollte die Präambel<br />

auf die Prinzipien der Gleichbehandlung und Chancengleichheit hinweisen gemäß dem Übereinkommen<br />

(Nr. 97) über Wanderarbeiter (Neufassung), 1949 und dem Übereinkommen (Nr. 143) über Wanderarbeitnehmer<br />

(ergänzende Bestimmungen), 1975.<br />

Lettland, Paraguay. <strong>Hausangestellte</strong> sind in zu vielen Ländern nicht vom <strong>Arbeit</strong>srecht erfasst.<br />

Lettland, Schweden. Es sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass zentrale Aspekte der Situation<br />

von <strong>Hausangestellte</strong>n in nationalem und internationalem Recht zu wenig Beachtung finden.<br />

Mexiko. Erwähnt werden sollten die Risiken, denen <strong>Hausangestellte</strong> ausgesetzt sind, wie Diskriminierung,<br />

physische Verletzungen und die Auferlegung überlanger <strong>Arbeit</strong>szeiten.<br />

Marokko. Die Präambel sollte auf die unterschiedlichen Kategorien von <strong>Hausangestellte</strong>n hinweisen.<br />

Mosambik. Es sollten Ziele menschenwürdiger <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong> eingeschlossen werden.<br />

Nepal. In der Präambel erwähnt werden sollten die Gleichbehandlung aller <strong>Arbeit</strong>nehmer des formellen<br />

und des Hausarbeitssektors an sich, das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen,<br />

dass auch andere Lohnempfänger des formellen Sektors genießen. Die Soziale Sicherheit und die persönliche<br />

Entwicklung von <strong>Hausangestellte</strong>n sollten angesprochen werden.<br />

Neuseeland. Siehe Frage 3.<br />

Oman. Es sollten Bestimmungen zum Schutz beider Parteien, der <strong>Arbeit</strong>nehmer und der <strong>Arbeit</strong>geber,<br />

verabschiedet werden.<br />

Panama. Integraler Bestandteil des Übereinkommens muss eine Gleichstellungsperspektive sein.<br />

Erwähnt werden sollten demnach die Urkunden oder Mechanismen, mit denen dieses Ziel zu erreichen ist,<br />

denn <strong>Hausangestellte</strong> haben nur begrenzten Zugang zu dem Schutz und den Maßnahmen, die eine sichere<br />

und gesunde Schwangerschaft und Entbindung gewährleisten könnten. Auch ihr Zugang zu Ersatzeinkommen<br />

während des Mutterschaftsurlaubs und ihr Recht, an ihren <strong>Arbeit</strong>splatz zurückzukehren, sind eingeschränkt.

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