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40 _ <strong>Behinderung</strong> & <strong>Pastoral</strong> / Aus Kirche und Gesellschaft<br />

AUS KIRCHE UND GESELLSCHAFT<br />

Sexuelle Gewalt in der Behindertenhilfe und Psychiatrie<br />

Caritas-Fachverband legt erstmals Leitlinien zum Umgang und zur Prävention<br />

eines hochsensiblen Themas vor<br />

Thorsten Hinz*<br />

Der Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und<br />

Psychiatrie e.V. (CBP) hat auf seiner Mitgliederversammlung<br />

im November 2011 in Freiburg im Breisgau nahezu<br />

einstimmig die „Leitlinien zum Umgang <strong>mit</strong> und zur<br />

Prävention von sexueller Gewalt“ beschlossen. Das fast<br />

30 Seiten umfassende Werk ist eine grundlegende<br />

Diskussions- und Arbeitsgrundlage zum Thema sexuelle<br />

Gewalt an <strong>Menschen</strong>, die körperliche, seelische, geistige<br />

oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie an der<br />

vollen gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern<br />

können (vgl. UN-Behindertenrechtskonvention<br />

Artikel 1).<br />

Die Leitlinien sind ein Versuch, in einer aktuell<br />

schwierigen Debatte eine Orientierung zu<br />

bieten, ausgelöst durch erwiesene Missbrauchsfälle<br />

wie auch durch eine stellenweise leidvolle<br />

Geschichte der Heimbetreuung von <strong>Menschen</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> und psychischen Erkrankungen.<br />

Der CBP bezieht sich dabei auch auf die bereits<br />

vorliegenden Empfehlungen des Deutschen<br />

Caritasverbandes (vgl. www.caritas.de) und der<br />

Deutschen Bischofskonferenz zum Thema sexueller<br />

Missbrauch (vgl. www.dbk.de). Entscheidend <strong>für</strong> die<br />

Leitlinien ist aber der dezidierte Blick auf die Situation von<br />

<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> und psychischer Erkrankung,<br />

die bisher wenig beleuchtet worden ist. Auch die<br />

Wissenschaften haben hierzu bislang wenig Daten und<br />

Belege vorgelegt. Eine vierköpfige Expertengruppe (Prof.<br />

Dr. Julia Zinsmeister, Astrid Schäfers, Walter Krug u. Dr.<br />

Thorsten Hinz) hat die Leitlinien in einem nahezu einjährigen<br />

Prozess erarbeitet und war dabei immer im fachlichen<br />

Austausch <strong>mit</strong> Einrichtungen und Diensten des<br />

CBP.<br />

Mit dem Beschluss empfiehlt der CBP seinen<br />

Mitgliedern – den rund 1.000 Diensten und Einrichtungen<br />

– die Anwendung der Leitlinien in die Praxis. Eine rechtliche<br />

Verbindlichkeit kann aber nicht beansprucht werden,<br />

da der CBP als Verband keine un<strong>mit</strong>telbare Einrichtungsoder<br />

Trägerverantwortung innehat.<br />

Der CBP legt seinen Ausführungen den Artikel 16<br />

„Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch“ des<br />

Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte<br />

von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> zu Grunde. In Absatz 1<br />

heißt es dazu: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten<br />

(…) Maßnahmen, um <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> sowohl<br />

innerhalb als auch außerhalb der Wohnung vor jeder Form<br />

von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich<br />

ihrer geschlechtsspezifischen Aspekte, zu schützen.“<br />

Gerade in Bezugnahme auf Artikel 16 wird deutlich, dass<br />

die Leitlinien Teilaspekte von Gewalt in der Behindertenhilfe<br />

und Psychiatrie thematisieren. Weitere Erarbeitungen<br />

müssen folgen, um das vielfach noch tabuisierte Thema<br />

Gewalt in seiner ganzen Komplexität zu erfassen.<br />

Die Leitlinien sind ein Versuch, in<br />

einer aktuell schwierigen Debatte<br />

eine Orientierung zu bieten.<br />

Der CBP verfolgt das Ziel, sexuelle Gewalt in den Diensten<br />

und Einrichtungen vorzubeugen. Die Leitlinien greifen dabei<br />

schon länger praktizierte Initiativen zur Missbrauchsund<br />

Gewaltprävention aus den Diensten und Einrichtungen<br />

des CBP auf und bündeln diese.<br />

Die Sorge um das Wohl von <strong>Menschen</strong>, die in<br />

Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und der<br />

Psychiatrie leben und arbeiten, hat <strong>für</strong> den CBP höchste<br />

Priorität. Sexuelle Gewalt kann gravierende Verletzungen<br />

und Folgen <strong>für</strong> die Opfer haben. Deshalb muss alles getan<br />

werden, um diese zu verhindern. Opfer von sexueller<br />

Gewalt müssen ernst genommen, bei Bedarf vor weiteren<br />

Übergriffen geschützt und bei der Aufarbeitung unterstützt<br />

und begleitet werden.<br />

Der CBP erwartet, dass seine Mitglieder sich systematisch<br />

<strong>mit</strong> den verschiedensten Aspekten rund um das<br />

Thema sexuelle Gewalt befassen, dies im Rahmen von<br />

Teambesprechungen und Fortbildungen diskutieren und<br />

<strong>für</strong> ihren Verantwortungsbereich konkrete Maßnahmen<br />

zur Prävention von und zum Verhalten bei sexueller<br />

Gewalt treffen. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, das<br />

Thema aus dem Tabubereich zu nehmen und es offen diskutierbar<br />

zu machen. Die Einrichtungen und Dienste wer-

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