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Personenzentrierte Hilfen zur beruflichen Integration

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Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung<br />

gieren zu können. Die zusammengeführte<br />

Zuständigkeit schafft günstige Voraussetzungen<br />

dafür, die bisherigen Übergangsprobleme<br />

zwischen stationären und ambulanten<br />

<strong>Hilfen</strong> zu lösen und dabei den Anteil<br />

ambulanter <strong>Hilfen</strong> zu erhöhen. Letztlich<br />

wird der Erfolg der „Hochzonung“ an der<br />

Erreichung dieses Ziels gemessen werden.<br />

Gleichzeitig wird nun im ganzen Rheinland<br />

eine am IBRP angelehnte Hilfeplanung<br />

eingeführt. Dies hat allerdings mit der Ermittlung<br />

von Kosten nichts zu tun, was<br />

schnell übersehen wird.<br />

Das Projekt der APK zum Thema „Arbeit<br />

und Beschäftigung“<br />

Ende 2003 rief die APK dazu auf Interessen-Bekundungen<br />

abzugeben für das<br />

neue Implementations-Projekt zum Thema<br />

"Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung".<br />

Trotz der Situation des Umbruchs und<br />

obwohl in einigen Regionen der Aufruf<br />

nicht bekannt wurde, meldeten sich bisher<br />

vier rheinische Regionen. Zum Vergleich:<br />

aus Westfalen waren es sechs, bundesweit<br />

über 60 Städte und Kreise.<br />

Die These der APK ist nach wie vor, dass<br />

ein wirklicher Qualitätssprung - auch im<br />

Feld „Arbeit“ - nur durch verbindliche regionale<br />

Vernetzung und Versorgungs-<br />

Verpflichtung zu erreichen ist. Dort, wo<br />

dies gelingt, können auch die Kostenträger<br />

diesen Qualitätsgewinn nicht einfach<br />

ignorieren, wie bundesweit Beispiele zeigen.<br />

Auch der LVR hat sich ja den Ausbau<br />

der Gemeindepsychiatrie zum Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbund zum Ziel gesetzt.<br />

Das vom Bundesministerium für Gesundheit<br />

und soziale Sicherung geförderte<br />

bundesweite Projekt der APK heißt „Teilhabe<br />

an Arbeit und Beschäftigung für<br />

psychisch Kranke - Entwicklung regionaler,<br />

integrierter und personenzentrierter<br />

Hilfesysteme“. Es ist ähnlich<br />

strukturiert wie das vorherige Implementations-Projekt:<br />

in vier bis sechs Regionen<br />

soll die Entwicklung von personenzentrierten<br />

Verbünden <strong>zur</strong> Hilfe zu Teilhabe an<br />

Arbeit und Beschäftigung für psychisch<br />

kranke Menschen durch fachliche Beratung<br />

und wechselseitigen Erfahrungsaustausch<br />

gefördert werden.<br />

Diese regionalen Verbünde sollen als Referenzregionen<br />

auch anderen interessierten<br />

Verbünden den Auf- und Umbau von<br />

Hilfesystemen erleichtern. Der Fokus liegt<br />

im Bereich passgenauer Teilhabe von<br />

Menschen mit psychischen Störungen an<br />

Arbeit und Beschäftigung in „normalen“<br />

Milieus, also nicht in spezialisierten Einrichtungen<br />

für Menschen mit Behinderungen.<br />

Die Orientierung an der Lebenswelt und<br />

den Bedürfnissen der Betroffenen ist dabei<br />

die Leitlinie: Nach ihren Interessen befragt<br />

antworten sicher die meisten Betroffenen,<br />

dass ein normaler Arbeitsplatz in<br />

einem normalen Betrieb ihr Wunsch wäre.<br />

Dies bedeutet, dass alle <strong>Hilfen</strong> auf möglichst<br />

große Nähe zum Arbeitsleben zielen.<br />

Im Rahmen des Projekts sollen Wege erprobt<br />

werden, so weit wie möglich<br />

• „Arbeit und Beschäftigung“ als integralen<br />

Bestandteil in die Hilfeplanung einzubeziehen,<br />

• die Kooperation der Einrichtungs-<br />

Träger im Feld „Arbeit und Beschäftigung“<br />

mit dem Ziel der Versorgungsverpflichtung<br />

zu verstärken,<br />

• in der Praxis neue Formen flexibler<br />

<strong>Hilfen</strong> zu entwickeln,<br />

• neue gesetzliche Möglichkeiten und<br />

Finanzierungsformen zu erproben und<br />

die Ergebnisse zeitnah an den Gesetzgeber<br />

<strong>zur</strong>ück zu melden.<br />

Auch im Rheinland wächst die Zahl der<br />

Praxis-Beispiele, die zeigen, dass man<br />

Maßnahmen, Trainings, WfbM-Plätze, Zuverdienst<br />

und dauersubventionierte Arbeit<br />

direkt in Betrieben der freien Wirtschaft<br />

realisieren kann. Ein WfbM-Arbeitsplatz,<br />

der bei gleicher Tätigkeit, Finanzierung<br />

und Entlohnung in einen „normalen“ Betrieb<br />

verlagert wird, bedeutet für die meis-<br />

<strong>Personenzentrierte</strong> <strong>Hilfen</strong> <strong>zur</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Integration</strong> - die Rolle des SPZ - 33 -

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