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Jahresbericht 2004 - METAS

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6<br />

L e g a l e M e t r o l o g i e<br />

Marktaufsicht über<br />

Fertigpackungen nach wie vor notwendig<br />

Seit der Einführung von Kennzahlen zur Leistungs- und Wirkungssteuerung im<br />

Bereich des gesetzlichen Messwesens im Jahr 2002 werden die Indikatoren<br />

zur Aufsicht über vorverpackte Waren systematisch erhoben und ausgewertet.<br />

Auffallend daran sind die grossen Unterschiede in den Kantonen beim Ausmass<br />

der Kontrolltätigkeit und die nach wie vor hohe Beanstandungsquote von 8.4 %.<br />

Angesichts des grossen Handelsvolumens verdienen vorverpackte Waren ein<br />

besonderes Augenmerk bei der Marktaufsicht. Mit Stichprobenprüfungen<br />

soll der Konsument vor unterfüllten Fertigpackungen und der redliche Produzent<br />

bzw. Importeur vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.<br />

Kontrolle der Mengenangaben auf Fertigpackungen<br />

Für die Kontrolle der Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge wird nicht die<br />

Abfüllanlage geeicht, sondern die Mengenangaben der Hersteller auf den<br />

Fertigpackungen werden durch die kantonalen Eichmeister stichprobenweise<br />

überprüft. <strong>METAS</strong> ist verantwortlich für die Aufsicht über diese Tätigkeit.<br />

Seit der Umsetzung der bilateralen Abkommen I mit der EG stellen diese<br />

Kontrollen auch eine unabdingbare Voraussetzung dar für die Ausfuhr<br />

schweizerischer Fertigpackungen in den europäischen Wirtschaftsraum<br />

ohne weitere Prüfungen. Mit den bilateralen Abkommen I anerkennt die EG<br />

die von den Schweiz angewandte statistische Methode zur Kontrolle der<br />

Mengenangaben auf Fertigpackungen als gleichwertig an. Damit sind die<br />

schweizerischen Hersteller befugt, das im EG-Recht enthaltene Konformitätskennzeichen<br />

«e» anzubringen, unter der Voraussetzung, dass in der<br />

Schweiz die entsprechenden Kontrollen stattfinden.<br />

Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass Fertigpackungen mindestens<br />

einmal jährlich durch die kantonalen Vollzugsorgane beim schweizerischen<br />

Hersteller oder beim Importeur von Waren, die nicht aus dem europäischen<br />

Wirtschaftsraum stammen, zu kontrollieren sind. Aus den vorliegenden Kontrolldaten<br />

des Schweizerischen Eichdienstes ist ersichtlich, dass diese<br />

Zielvorgaben in vielen Kantonen nicht erreicht werden. Deshalb wurden mit<br />

den betroffenen kantonalen Aufsichtsbehörden Massnahmen erörtert, um<br />

diese unbefriedigende Situation zu verbessern. Die Zahl der durchgeführten<br />

Kontrollen hat in der Folge auch klar zugenommen.<br />

In diesem Zusammenhang stellt sich unweigerlich die Frage nach dem notwendigen<br />

Ausmass dieser Kontrollen. Rückschlüsse darauf, ob zuviel oder<br />

zuwenig kontrolliert wird, ergeben sich aus der Auswertung der Indikatoren<br />

zur Aufsicht über vorverpackte Waren. Zeigt sich, dass das Ausmass der<br />

Kontrolltätigkeit angepasst werden kann, so sind die Vorgaben der gesetzlichen<br />

Verordnung zu revidieren.<br />

Im Berichtsjahr mussten in der Schweiz 8.4 % der kontrollierten Lose<br />

beanstandet werden, im Vorjahr waren es 7.9 %. Eine Beobachtung<br />

über die letzten zehn Jahre hinweg ergibt zudem, dass vermehrte Kontrollen<br />

auch zu einem Anstieg an Beanstandungen führen. Daher ist eine<br />

Änderung der Vorgaben zum jetzigen Zeitpunkt<br />

verfrüht.<br />

Massnahmen zur Verbesserung<br />

der Marktaufsicht<br />

Zu beachten ist auf der einen Seite, dass<br />

die Angaben der kantonalen Eichämter nicht<br />

alle vergleichbar sind. Insbesondere ist die<br />

Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe entsprechend<br />

ihrer Grösse noch nicht in allen<br />

Kantonen gesichert verfügbar. Zudem lässt<br />

sich anhand der vorhandenen Daten nicht<br />

immer unterscheiden, ob Beanstandungen<br />

aufgrund von unrichtigen Füllmengen oder<br />

wegen sonstiger Unkorrektheiten, wie der<br />

Verletzung der Kennzeichnungsvorschriften,<br />

erfolgt sind. Deshalb gilt es, eindeutige Kriterien<br />

zur einheitlichen Erfassung der Daten,<br />

besonders der Einteilung der Betriebe nach<br />

Betriebsgrösse und der Beanstandungen der<br />

Füllmengen, zu erarbeiten und anzuwenden.<br />

Auf der anderen Seite lässt sich feststellen,<br />

dass die dezentrale Infrastruktur, die erforderliche<br />

Fachkompetenz und die Bereitschaft,<br />

diese Marktaufsicht wahrzunehmen,<br />

zwar vorhanden sind, in vielen Fällen jedoch<br />

die notwendigen Ressourcen fehlen, um die<br />

vorgeschriebenen Kontrollen alle durchzuführen.<br />

Weil es sich bei diesen Kontrollen der<br />

Fertigpackungen eigentlich um eine anstelle<br />

einer Eichung der Abfüllanlage vorgenommene<br />

Überprüfung handelt, die zudem eine<br />

Dienstleistung für die Ausfuhr schweizerischer<br />

Fertigpackungen in den europäischen<br />

Wirtschaftsraum ohne zusätzliche Prüfungen<br />

darstellt, wird die Einführung der Gebührenpflicht<br />

für diese Aufsichtstätigkeit vorgeschlagen.

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