Jahresbericht 2004 - METAS
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L e g a l e M e t r o l o g i e<br />
Marktaufsicht über<br />
Fertigpackungen nach wie vor notwendig<br />
Seit der Einführung von Kennzahlen zur Leistungs- und Wirkungssteuerung im<br />
Bereich des gesetzlichen Messwesens im Jahr 2002 werden die Indikatoren<br />
zur Aufsicht über vorverpackte Waren systematisch erhoben und ausgewertet.<br />
Auffallend daran sind die grossen Unterschiede in den Kantonen beim Ausmass<br />
der Kontrolltätigkeit und die nach wie vor hohe Beanstandungsquote von 8.4 %.<br />
Angesichts des grossen Handelsvolumens verdienen vorverpackte Waren ein<br />
besonderes Augenmerk bei der Marktaufsicht. Mit Stichprobenprüfungen<br />
soll der Konsument vor unterfüllten Fertigpackungen und der redliche Produzent<br />
bzw. Importeur vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.<br />
Kontrolle der Mengenangaben auf Fertigpackungen<br />
Für die Kontrolle der Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge wird nicht die<br />
Abfüllanlage geeicht, sondern die Mengenangaben der Hersteller auf den<br />
Fertigpackungen werden durch die kantonalen Eichmeister stichprobenweise<br />
überprüft. <strong>METAS</strong> ist verantwortlich für die Aufsicht über diese Tätigkeit.<br />
Seit der Umsetzung der bilateralen Abkommen I mit der EG stellen diese<br />
Kontrollen auch eine unabdingbare Voraussetzung dar für die Ausfuhr<br />
schweizerischer Fertigpackungen in den europäischen Wirtschaftsraum<br />
ohne weitere Prüfungen. Mit den bilateralen Abkommen I anerkennt die EG<br />
die von den Schweiz angewandte statistische Methode zur Kontrolle der<br />
Mengenangaben auf Fertigpackungen als gleichwertig an. Damit sind die<br />
schweizerischen Hersteller befugt, das im EG-Recht enthaltene Konformitätskennzeichen<br />
«e» anzubringen, unter der Voraussetzung, dass in der<br />
Schweiz die entsprechenden Kontrollen stattfinden.<br />
Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass Fertigpackungen mindestens<br />
einmal jährlich durch die kantonalen Vollzugsorgane beim schweizerischen<br />
Hersteller oder beim Importeur von Waren, die nicht aus dem europäischen<br />
Wirtschaftsraum stammen, zu kontrollieren sind. Aus den vorliegenden Kontrolldaten<br />
des Schweizerischen Eichdienstes ist ersichtlich, dass diese<br />
Zielvorgaben in vielen Kantonen nicht erreicht werden. Deshalb wurden mit<br />
den betroffenen kantonalen Aufsichtsbehörden Massnahmen erörtert, um<br />
diese unbefriedigende Situation zu verbessern. Die Zahl der durchgeführten<br />
Kontrollen hat in der Folge auch klar zugenommen.<br />
In diesem Zusammenhang stellt sich unweigerlich die Frage nach dem notwendigen<br />
Ausmass dieser Kontrollen. Rückschlüsse darauf, ob zuviel oder<br />
zuwenig kontrolliert wird, ergeben sich aus der Auswertung der Indikatoren<br />
zur Aufsicht über vorverpackte Waren. Zeigt sich, dass das Ausmass der<br />
Kontrolltätigkeit angepasst werden kann, so sind die Vorgaben der gesetzlichen<br />
Verordnung zu revidieren.<br />
Im Berichtsjahr mussten in der Schweiz 8.4 % der kontrollierten Lose<br />
beanstandet werden, im Vorjahr waren es 7.9 %. Eine Beobachtung<br />
über die letzten zehn Jahre hinweg ergibt zudem, dass vermehrte Kontrollen<br />
auch zu einem Anstieg an Beanstandungen führen. Daher ist eine<br />
Änderung der Vorgaben zum jetzigen Zeitpunkt<br />
verfrüht.<br />
Massnahmen zur Verbesserung<br />
der Marktaufsicht<br />
Zu beachten ist auf der einen Seite, dass<br />
die Angaben der kantonalen Eichämter nicht<br />
alle vergleichbar sind. Insbesondere ist die<br />
Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe entsprechend<br />
ihrer Grösse noch nicht in allen<br />
Kantonen gesichert verfügbar. Zudem lässt<br />
sich anhand der vorhandenen Daten nicht<br />
immer unterscheiden, ob Beanstandungen<br />
aufgrund von unrichtigen Füllmengen oder<br />
wegen sonstiger Unkorrektheiten, wie der<br />
Verletzung der Kennzeichnungsvorschriften,<br />
erfolgt sind. Deshalb gilt es, eindeutige Kriterien<br />
zur einheitlichen Erfassung der Daten,<br />
besonders der Einteilung der Betriebe nach<br />
Betriebsgrösse und der Beanstandungen der<br />
Füllmengen, zu erarbeiten und anzuwenden.<br />
Auf der anderen Seite lässt sich feststellen,<br />
dass die dezentrale Infrastruktur, die erforderliche<br />
Fachkompetenz und die Bereitschaft,<br />
diese Marktaufsicht wahrzunehmen,<br />
zwar vorhanden sind, in vielen Fällen jedoch<br />
die notwendigen Ressourcen fehlen, um die<br />
vorgeschriebenen Kontrollen alle durchzuführen.<br />
Weil es sich bei diesen Kontrollen der<br />
Fertigpackungen eigentlich um eine anstelle<br />
einer Eichung der Abfüllanlage vorgenommene<br />
Überprüfung handelt, die zudem eine<br />
Dienstleistung für die Ausfuhr schweizerischer<br />
Fertigpackungen in den europäischen<br />
Wirtschaftsraum ohne zusätzliche Prüfungen<br />
darstellt, wird die Einführung der Gebührenpflicht<br />
für diese Aufsichtstätigkeit vorgeschlagen.