Der aktuelle Steuerratgeber für Soldaten
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit<br />
Benutzung verschiedener Verkehrsmittel<br />
Werden öffentliche Verkehrsmittel genutzt, kann der Begrenzungsbetrag<br />
ebenfalls überschritten werden, sofern dies anhand<br />
von Belegen nachgewiesen wird. Für Flugstrecken und bei Sammelbeförderungen<br />
gilt die Entfernungspauschale nicht. Hier können<br />
nur die tatsächlich angefallenen Kosten geltend gemacht<br />
werden.<br />
Sollten sowohl öffentliche Verkehrsmittel als auch der eigene<br />
Pkw genutzt werden (park and ride), so gilt die Begrenzung auf<br />
4 500 EUR nur <strong>für</strong> die auf die öffentlichen Verkehrsmittel entfallende<br />
Fahrtstrecke. Darüber hinaus kann die Entfernungspauschale,<br />
die auf die mit dem Kraftfahrzeug tatsächlich zurückgelegte<br />
Teilstrecke entfällt, in vollem Umfang berücksichtigt werden.<br />
Bei der Berechnung ist darauf zu achten, dass zunächst diejenigen<br />
Aufwendungen berechnet werden, welche der Begrenzung unterliegen.<br />
<strong>Der</strong> unbegrenzt anzusetzende Teil wird dann hinzuaddiert.<br />
Beispiel:<br />
Ein Soldat fährt an 220 Arbeitstagen im Jahr mit dem eigenen<br />
Kraftwagen 10 km zur nächsten Bahnstation und von dort<br />
100 km mit der Bahn zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Die kürzeste<br />
Straßenverbindung beträgt 90 km. Die Aufwendungen<br />
<strong>für</strong> die Bahnfahrten betragen 1 500 EUR im Jahr. Die Ermittlung<br />
der Entfernungspauschale <strong>für</strong> die Bahnfahrt ergibt<br />
zunächst einen Betrag von 80 km (= 90 km – 10 km) x 0,30 EUR<br />
x 220 Arbeitstage = 5 280 EUR. Hier ist der Höchstbetrag von<br />
4 500 EUR anzusetzen, da auch die tatsächlichen Aufwendungen<br />
<strong>für</strong> die Bahnfahrten unter dem Höchstbetrag liegen. Für<br />
die Fahrt von der Wohnung zum Bahnhof ist zusätzlich eine<br />
Entfernungspauschale von 10 km x 0,30 EUR x 220 Arbeitstage<br />
= 660 EUR anzusetzen, sodass sich insgesamt ein abziehbarer<br />
Betrag von 5 160 EUR ergibt.<br />
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