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Der aktuelle Steuerratgeber für Soldaten

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Die Einkommensteuererklärung<br />

Die Antragsveranlagung<br />

Liegen keine der oben genannten Voraussetzungen vor, wird eine<br />

Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn dies<br />

beantragt wird. <strong>Der</strong> Antrag erfolgt mit der Einreichung der Steuer -<br />

er klärung. Eine grundsätzliche Frist ist hierbei nicht mehr einzuhalten.<br />

Es gelten lediglich die üblichen Verjährungsfristen von maximal<br />

sieben Jahren.<br />

Sinnvoll ist die Antragsveranlagung immer dann, wenn die tat -<br />

säch lichen Werbungskosten oder Sonderausgaben etc. höher sind<br />

als die in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Pauschbeträge.<br />

Sind beispielsweise die Werbungskosten durch angefallene Fahrtkosten,<br />

Arbeitsmittel etc. höher als der Pauschbetrag von 1 000 EUR,<br />

so ist davon auszugehen, dass sich eine Steuererstattung ergibt.<br />

Um festzustellen, ob Sie dies betrifft, ist es erforderlich, das zu versteuernde<br />

Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer<br />

zu berechnen.<br />

Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung<br />

Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, haben die Möglichkeit,<br />

sich entweder zusammen veranlagen zu lassen oder aber die<br />

getrennte Veranlagung zu beantragen.<br />

In den allermeisten Fällen ist es so, dass die Zusammenveranlagung<br />

die steuerlich günstigste Variante darstellt.<br />

Die getrennte Veranlagung kann jedoch beispielsweise dann<br />

günstiger sein, wenn der eine Ehegatte steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt<br />

unterliegende Einkünfte bezieht. Beispiele <strong>für</strong><br />

solche Einkünfte sind Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld,<br />

Krankengeld, Mutterschaftsgeld etc. und ausländische,<br />

im Inland steuerfreie Einkünfte.<br />

Ein weiterer Fall, in dem die getrennte Veranlagung günstiger<br />

sein kann, ist dann gegeben, wenn der Ehegatte, der Soldat ist, neben<br />

sonstigen Vorsorgeaufwendungen niedrige Kranken- und<br />

Pflegeversicherungsbeiträge zahlt, in der Regel im Rahmen einer<br />

Anwartschaft, und der Einkünfte beziehende Ehegatte hohe<br />

Beiträge zahlt.<br />

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