28.02.2013 Aufrufe

Leitfaden Inventarisierung - Zentrale Universitätsverwaltung ...

Leitfaden Inventarisierung - Zentrale Universitätsverwaltung ...

Leitfaden Inventarisierung - Zentrale Universitätsverwaltung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Albert – Ludwigs‐ Universität Freiburg<br />

2. Vorgehensweise bei der Buchung und <strong>Inventarisierung</strong> von Neuanschaffungen<br />

Im Folgenden wird das Vorgehen bei der <strong>Inventarisierung</strong> von neu angeschafften Anlagegütern<br />

erläutert.<br />

Inventarisiert werden müssen alle selbständig nutzbaren und beweglichen Anla-<br />

gegüter (Gebrauchsgegenstände), deren Nutzungsdauer länger als 1 Jahr ist und<br />

deren Nettowert 200 Euro übersteigt.<br />

Als bewegliche Anlagegüter gelten auch mit dem Boden fest verankerte Gegenstände, wie<br />

verankerte Prüfstände, Windkanäle, Drehbänke, etc.<br />

2.1 Abgrenzung über die Nutzungsdauer<br />

Das erste Kriterium bei der Entscheidung, ob das beschaffte Anlagegut inventarisiert<br />

werden muss, ist die Nutzungsdauer.<br />

� Nutzungsdauer ≤ 1 Jahr = Verbrauchsgegenstand → Keine <strong>Inventarisierung</strong><br />

Verbrauchsgegenstände werden durch den Gebrauchsakt vernichtet. Die Nutzungsdauer<br />

liegt unter einem Jahr. Verbrauchsgegenstände dürfen unabhängig vom Anschaffungspreis<br />

nicht inventarisiert werden. (Es wird in<br />

MBS unabhängig vom Anschaffungspreis immer auf die Kostenarten (KOA) 6xxxx<br />

gebucht).<br />

Beispiele: Ein PKW wird für einen Crash-Test gekauft. Verbrauchsmaterialien wie<br />

Druckerpapier, Heizöl, Toner, CD-Rohlingen, usw.<br />

1.4 Hochschulcontrolling und Revision Seite 6 von 51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!