Waldfriedhof in Aumühle 1911 - Evangelische Kirche
Waldfriedhof in Aumühle 1911 - Evangelische Kirche
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Die politische Geme<strong>in</strong>de <strong>Aumühle</strong> und Bürgermeister Otto Prueß schlossen sich den Bedenken<br />
des Friedhofsausschusses an. Es wurde e<strong>in</strong>e sehr großzügige Erweiterung von<br />
jetzt 36.000 um weitere 45.700 qm auf dann 81.700 vorgesehen.<br />
Ferd<strong>in</strong>and von Bismarck war nicht abgeneigt, die Wünsche zur Friedhofserweiterung zu<br />
erfüllen. Für die Errichtung oder die Erweiterung e<strong>in</strong>es Friedhofes ist e<strong>in</strong> formelles<br />
Bauleitplanverfahren vorgeschrieben. Von der Geme<strong>in</strong>devertretung ist e<strong>in</strong> Bebauungsplan,<br />
zum<strong>in</strong>dest aber e<strong>in</strong> Flächennutzungsplan aufzustellen. Am 10. Februar 1983<br />
beschloss die <strong>Aumühle</strong>r Geme<strong>in</strong>devertretung die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
zur Erweiterung des Friedhofes. Doch mehrere Fachbehörden, die Landesplanung und<br />
auch die Forstbehörden widersprachen der Erweiterung des Friedhofes um 45.700<br />
Quadratmeter. E<strong>in</strong>en so massiven E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> den Sachsenwald hielten sie für nicht<br />
vertretbar. Auch das Argument, die Waldfläche bliebe ja erhalten, konnten die Kieler<br />
Behörden nicht umstimmen. Die Geme<strong>in</strong>de reduzierte daher die Erweiterungsfläche. Es<br />
wurde nur noch e<strong>in</strong> Streifen östlich des jetzigen Friedhofes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größe von rund<br />
11.000 Quadratmetern im Entwurf des Flächennutzungsplanes ausgewiesen. Das<br />
Planverfahren wurde dann am 17. Dezember 1987 vom Innenm<strong>in</strong>ister genehmigt.<br />
Unabhängig von der Ausweisung der 11.000 qm im Flächennutzungsplan wurde im<br />
Herbst 1984 auf Bitte der <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>de und des damaligen Bürgermeisters Otto<br />
Prueß mit Ferd<strong>in</strong>and von Bismarck e<strong>in</strong> notarieller Nutzungsvertrag abgeschlossen. In dem<br />
Vertrag erhielt die <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>de das Recht, über die im Flächennutzungsplan h<strong>in</strong>aus<br />
vorgesehene Erweiterung (11.000 qm) e<strong>in</strong>e Fläche von 34.700 Quadratmetern für<br />
Friedhofszwecke kostenlos auf Dauer zu nutzen. 23.000 qm schlossen sich auf der<br />
östlichen Seite an den Friedhof an. Die weitere Vergrößerung um 22.700 qm war nördlich<br />
des Friedhofes vorgesehen und reicht bis zum Gelände des Sportplatzes. Der auf dem<br />
Grundstück bef<strong>in</strong>dliche Baumbestand blieb im Eigentum der Bismarck’schen<br />
Forstverwaltung.<br />
Durch diese privatrechtliche Vere<strong>in</strong>barung sollte ausgeschlossen werden, dass die<br />
politische Geme<strong>in</strong>de ohne Zustimmung der <strong>Kirche</strong> die Flächen zwischen Sportplatz und<br />
Friedhof für e<strong>in</strong>e Bebauung umwandeln kann. Bürgermeister Otto Prueß und Pastor Hans-<br />
Jochen Arp brachten 1985 den Gedanken <strong>in</strong> die Diskussion, die Geme<strong>in</strong>de Wohltorf möge<br />
<strong>in</strong> der Nähe ihrer <strong>Kirche</strong> e<strong>in</strong>en eigenen Friedhof errichten. Damit wäre e<strong>in</strong>e<br />
Friedhofserweiterung <strong>in</strong> <strong>Aumühle</strong> nicht notwendig. Bei Durchsicht der alten Akten und<br />
Protokolle stellt man fest, dass bei den Politikern <strong>in</strong> <strong>Aumühle</strong> der Wunsch nach Trennung<br />
eher skeptisch gesehen wurde. Ganz entschieden sprachen sich Wohltorfs <strong>Kirche</strong>nvorstand<br />
und die Vertreter der politischen Geme<strong>in</strong>de gegen e<strong>in</strong>en eigenen Friedhof aus.<br />
Deutliche Widersprüche kamen auch von Mart<strong>in</strong> Fischer, dem Beauftragten für das<br />
Friedhofswesen im <strong>Kirche</strong>nkreis Herzogtum Lauenburg, und Propst Dr. Hermann August<strong>in</strong><br />
aus Ratzeburg sowohl gegen e<strong>in</strong>e Erweiterung als auch die Neue<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es<br />
Friedhofes. Beide befürchteten, e<strong>in</strong> so stark erweiterter Friedhof könne zu groß und nicht<br />
wirtschaftlich betrieben werden. In der heutigen Zeit würden sich die Menschen immer<br />
mehr zu kle<strong>in</strong>eren Grabstätten entschließen. Große Familiengräber, wie sie e<strong>in</strong>mal üblich<br />
waren, werden nicht mehr gewünscht. Daher würden auslaufende Belegungsrechte für<br />
diese Grabstellen häufig nicht mehr verlängert. Auch nach verschiedenen Gesprächen<br />
blieben die beiden Vertreter des <strong>Kirche</strong>nkreises bei ihrem e<strong>in</strong>deutigen „Ne<strong>in</strong>“, sowohl für<br />
e<strong>in</strong>e große Erweiterung der Friedhofsfläche, vor allem aber für e<strong>in</strong>en neuen Friedhof <strong>in</strong><br />
Wohltorf.<br />
Trotz der Bedenken der Fachbehörden und des <strong>Kirche</strong>nkreises wurde der Friedhof bereits<br />
während des laufenden Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahre<br />
1984 Richtung Osten durch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zäunung erweitert. Bei e<strong>in</strong>er Ortsbesichtigung hat<br />
man den E<strong>in</strong>druck, als wären nicht nur 11.000 Quadratmeter gemäß Flächennutzungsplan,<br />
sondern 23.000 qm e<strong>in</strong>gezäunt worden. Erst mit Erlass vom 17.12.1987<br />
erfolgte dann die offizielle Genehmigung des Innenm<strong>in</strong>isters für die 6. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes mit der Erweiterungsfläche von 11.000 Quadratmetern.