Methodenhandbuch zur Bestandsaufnahme Oberflächengewässer
Methodenhandbuch zur Bestandsaufnahme Oberflächengewässer
Methodenhandbuch zur Bestandsaufnahme Oberflächengewässer
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Umsetzung der EG – Wasserrahmenrichtlinie<br />
in Niedersachsen/Bremen<br />
<strong>Methodenhandbuch</strong> <strong>Bestandsaufnahme</strong><br />
- <strong>Oberflächengewässer</strong>-<br />
<strong>zur</strong>ückgegriffen. Für den westlichen Teil Niedersachsens wurde die „Karte<br />
von Nordwestdeutschland“ von Lecoq (1797-1813) verwendet, die allerdings<br />
recht kleinmaßstäblich ist. Als zusätzliche Vergleichsquelle für<br />
Zweifelsfälle bzw. für in den übrigen Kartenwerken nicht dargestellte Bereiche<br />
wurden nach Bedarf auch die Karten des Papen-Atlas’ (1832–<br />
1848) sowie die Gaußsche Landesaufnahme (1827-1861) hinzugezogen.<br />
Insgesamt waren ca. 180 historische Kartenblätter auszuwerten, um den<br />
niedersächsischen Raum abzudecken.<br />
Als natürlich wurden alle Gewässer eingestuft, die bereits in den historischen<br />
Karten verzeichnet und nicht eindeutig als künstlich angelegte Gewässer<br />
zu erkennen waren. Hauptkriterium hierfür war die Erkennbarkeit<br />
von natürlichen Laufstrukturen (v.a. Mäander). Gewässer, die in den historischen<br />
Karten zwar begradigt eingezeichnet sind, aber natürlich wirkende<br />
Oberläufe haben, wurden als natürlich gekennzeichnet,<br />
Alle Gewässer, die in den historischen Karten deutlich als künstlich angelegt<br />
zu erkennen bzw. nicht in den historischen Karten verzeichnet sind,<br />
wurden als künstlich gekennzeichnet. Auch den künstlichen Gewässern<br />
ist nach EG-WRRL ein Typ zuzuordnen und zwar der Typ der diesem<br />
Gewässer am ähnlichsten ist. Soweit diese Typzuordnung bei den künstlichen<br />
Gewässern schon möglich war, wurde diese vorgenommen und ist<br />
in der Typenkarte wieder zu finden.<br />
Die künstlichen Gewässer bzw. Gewässerabschnitte sind in Karte 7 dargestellt.<br />
Unterschieden wird in der Karte auch nach den verschiedenen<br />
Entstehungsarten der Gewässer.<br />
Erheblich veränderte Gewässer (vorläufige Ausweisung)<br />
Die Vorgehensweise bei der vorläufigen Ausweisung zum erheblich<br />
veränderten Wasserkörper (HMWB = Heavily Modified Water Bodies)<br />
richtet sich in Niedersachsen nach folgendem Ablauf:<br />
1. Durchführung der Umweltzielerreichung<br />
Im Rahmen der Umweltzielerreichung werden die Wasserkörper in „Zielerreichung<br />
wahrscheinlich“, „Zielerreichung unsicher“ oder „Zielerreichung<br />
unwahrscheinlich“ eingestuft. Nur die Wasserkörper, die als „Zielerreichung<br />
unsicher“ oder „Zielerreichung unwahrscheinlich“ eingestuft werden,<br />
sind weiter zu betrachten.<br />
Die Ausweisung als "vorläufig erheblich veränderter Wasserkörper" erfolgt,<br />
wenn nachfolgende Kriterien erfüllt sind:<br />
2. Prüfung der Hydromorphologie<br />
Wasserkörper bei denen mindestens 70 % der Gewässerstrecke in die<br />
Strukturklasse > 5 eingestuft ist.<br />
und /oder<br />
3. Nutzungsbezogene Betrachtung und Einstufung<br />
Wasserkörper mit folgenden Nutzungen (Art. 4 Abs.3):<br />
- 12 -