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Methodenhandbuch zur Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

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Umsetzung der EG – Wasserrahmenrichtlinie<br />

in Niedersachsen/Bremen<br />

<strong>Methodenhandbuch</strong> <strong>Bestandsaufnahme</strong><br />

- <strong>Oberflächengewässer</strong>-<br />

<strong>zur</strong>ückgegriffen. Für den westlichen Teil Niedersachsens wurde die „Karte<br />

von Nordwestdeutschland“ von Lecoq (1797-1813) verwendet, die allerdings<br />

recht kleinmaßstäblich ist. Als zusätzliche Vergleichsquelle für<br />

Zweifelsfälle bzw. für in den übrigen Kartenwerken nicht dargestellte Bereiche<br />

wurden nach Bedarf auch die Karten des Papen-Atlas’ (1832–<br />

1848) sowie die Gaußsche Landesaufnahme (1827-1861) hinzugezogen.<br />

Insgesamt waren ca. 180 historische Kartenblätter auszuwerten, um den<br />

niedersächsischen Raum abzudecken.<br />

Als natürlich wurden alle Gewässer eingestuft, die bereits in den historischen<br />

Karten verzeichnet und nicht eindeutig als künstlich angelegte Gewässer<br />

zu erkennen waren. Hauptkriterium hierfür war die Erkennbarkeit<br />

von natürlichen Laufstrukturen (v.a. Mäander). Gewässer, die in den historischen<br />

Karten zwar begradigt eingezeichnet sind, aber natürlich wirkende<br />

Oberläufe haben, wurden als natürlich gekennzeichnet,<br />

Alle Gewässer, die in den historischen Karten deutlich als künstlich angelegt<br />

zu erkennen bzw. nicht in den historischen Karten verzeichnet sind,<br />

wurden als künstlich gekennzeichnet. Auch den künstlichen Gewässern<br />

ist nach EG-WRRL ein Typ zuzuordnen und zwar der Typ der diesem<br />

Gewässer am ähnlichsten ist. Soweit diese Typzuordnung bei den künstlichen<br />

Gewässern schon möglich war, wurde diese vorgenommen und ist<br />

in der Typenkarte wieder zu finden.<br />

Die künstlichen Gewässer bzw. Gewässerabschnitte sind in Karte 7 dargestellt.<br />

Unterschieden wird in der Karte auch nach den verschiedenen<br />

Entstehungsarten der Gewässer.<br />

Erheblich veränderte Gewässer (vorläufige Ausweisung)<br />

Die Vorgehensweise bei der vorläufigen Ausweisung zum erheblich<br />

veränderten Wasserkörper (HMWB = Heavily Modified Water Bodies)<br />

richtet sich in Niedersachsen nach folgendem Ablauf:<br />

1. Durchführung der Umweltzielerreichung<br />

Im Rahmen der Umweltzielerreichung werden die Wasserkörper in „Zielerreichung<br />

wahrscheinlich“, „Zielerreichung unsicher“ oder „Zielerreichung<br />

unwahrscheinlich“ eingestuft. Nur die Wasserkörper, die als „Zielerreichung<br />

unsicher“ oder „Zielerreichung unwahrscheinlich“ eingestuft werden,<br />

sind weiter zu betrachten.<br />

Die Ausweisung als "vorläufig erheblich veränderter Wasserkörper" erfolgt,<br />

wenn nachfolgende Kriterien erfüllt sind:<br />

2. Prüfung der Hydromorphologie<br />

Wasserkörper bei denen mindestens 70 % der Gewässerstrecke in die<br />

Strukturklasse > 5 eingestuft ist.<br />

und /oder<br />

3. Nutzungsbezogene Betrachtung und Einstufung<br />

Wasserkörper mit folgenden Nutzungen (Art. 4 Abs.3):<br />

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