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Methodenhandbuch zur Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

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Umsetzung der EG – Wasserrahmenrichtlinie<br />

in Niedersachsen/Bremen<br />

<strong>Methodenhandbuch</strong> <strong>Bestandsaufnahme</strong><br />

- <strong>Oberflächengewässer</strong>-<br />

1. Allgemeine Beschreibung des Bearbeitungsgebietes<br />

Die Allgemeine Beschreibung des Bearbeitungsgebietes gemäß Anhang<br />

II der EG-WRRL erfolgt in Niedersachsen durch die Unterpunkte<br />

- Flächenbeschreibung<br />

- Naturraum, Klima, Infrastruktur<br />

- Gewässer.<br />

Sie erfolgt in Niedersachsen tabellarisch, ähnlich eines Steckbriefes.<br />

1.1 Flächenbeschreibung<br />

Zur Flächenbeschreibung des Bearbeitungsgebietes gehören die Größe,<br />

die Zugehörigkeit zum Flussgebiet und zum Koordinierungsraum, die<br />

geographische Lage im Flussgebiet und die Flächenanteile der Länder<br />

(National) und der Landkreise. Zur Verdeutlichung der beiden Unterpunkte<br />

"Geographische Lage im Flussgebiet" sowie Flächenanteile Länder<br />

(National) und Landkreise ist den Berichten entsprechendes Kartenmaterial<br />

(Karten 1 und 2) beigefügt.<br />

1.2 Naturraum, Klima, Infrastruktur<br />

Der Punkt Naturraum, Klima, Infrastruktur wird gemäß Nr. 1.2.1 des Anhanges<br />

II <strong>zur</strong> EG-WRRL abgearbeitet.<br />

Zunächst werden die Ökoregionen benannt, in der das Bearbeitungsgebiet<br />

liegt (z.B. Ökoregion 14 „zentrales Flachland"). Die zugehörige Ökoregion<br />

ergibt sich aus der Karte zum Anhang XI der EG-WRRL. Darin wird<br />

unterschieden zwischen Karte A (Ökoregionen für Flüsse und Seen) und<br />

der Karte B (Ökoregionen für Übergangsgewässer und Küstengewässer).<br />

Bei der groben Charakterisierung des naturräumlichen Landschaftraumes<br />

wird auf den Naturraum eingegangen, der im Betrachtungsraum anzutreffen<br />

ist.<br />

Die Topographie wird durch die Übersichtskarte verdeutlicht (Karte 3).<br />

Die klimatische Beschreibung enthält den langfristigen mittleren Jahresniederschlag,<br />

der aus den Jahrbüchern der im Gebiet liegenden Klimastation<br />

ermittelt wurde.<br />

Des Weiteren finden sich hier Angaben <strong>zur</strong> Flächennutzung (siehe auch<br />

Kapitel 2.1.3), Einwohnerzahl sowie relevante Industriestandorte.<br />

1.3 Gewässer<br />

Insgesamt sind nach der EG-WRRL folgende Gewässer in die Betrachtung<br />

einzubeziehen:<br />

- Flüsse mit einem Einzugsgebiet ab 10 km 2 (so genanntes reduziertes<br />

Gewässernetz).<br />

- Seen mit einer Oberfläche ab 0,5 km 2<br />

- Übergangsgewässer<br />

- Küstengewässer bis zu einer Linie von einer Seemeile seewärts von<br />

der Basislinie, hinsichtlich des chemischen Zustandes ist die Hoheitsgrenze<br />

maßgebend<br />

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