Richtlinien zur Schülerbeförderung 210 Seite 1 Richtlinien des ...
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schülerbeförderung</strong><br />
18. EL (08/02)<br />
bei 3 Schülern - 2 Schülermonatskarten,<br />
bei 4 Schülern - 3 Schülermonatskarten usw.<br />
<strong>210</strong> <strong>Seite</strong> 11<br />
Kann die Beförderung mehrerer Schüler mit demselben Privat-Kraftfahrzeug<br />
überwiegend nur auf unterschiedlichen<br />
Strecken oder zu verschiedenen Zeiten erfolgen, wird die<br />
Schülermonatskarte nach Nr. 7.2 für jeden Schüler erstattet.<br />
7.4 Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt zweimal im Schuljahr<br />
nachträglich zum 1. Februar und 1. August auf Antrag.<br />
Der erstattete Betrag kann für einen Monat <strong>zur</strong>ückgefordert<br />
bzw. verrechnet werden, wenn der Schüler in diesem Monat<br />
weniger als zwei Wochen (in der Regel 11 Tage; bei Grundschulen<br />
mit 5-Tage-Woche 10 Tage) die Schule besucht hat.<br />
8 Begleitperson<br />
8.1 Für die Beförderung von körperbehinderten und geistigbehinderten<br />
Schülern <strong>zur</strong> Sonderschule sind grundsätzlich Fahrzeuge<br />
mit Sicherheitseinrichtungen einzusetzen. Begleitpersonen<br />
sind einzusetzen, wenn die Schüler wegen <strong>des</strong> Gra<strong>des</strong><br />
der Behinderung beaufsichtigt werden müssen und Sicherheitsgurte<br />
nicht ausreichen. Bei Schülern der sonstigen Sonderschulformen<br />
ist für Begleitpersonen zu sorgen, wenn dies<br />
nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.<br />
8.2 Begleitpersonen sind vom Beförderungsunternehmen zu stellen;<br />
die Kreisverwaltung oder Schule können vermittelnd tätig<br />
werden.<br />
Es ist darauf hinzuwirken, dass sich Lehrkräfte, pädagogische<br />
Hilfskräfte, Eltern oder andere Personen <strong>zur</strong> Begleitung der<br />
Schüler bereit finden; für Lehrkräfte und pädagogische Hilfskräfte<br />
ist die Begleitung von Schülern nicht Teil der Schüleraufsicht.<br />
8.3 Für den Einsatz von Begleitpersonen sollten in der Regel folgende<br />
einheitliche Vergütungssätze zugrunde gelegt werden: