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Richtlinien zur Schülerbeförderung 210 Seite 1 Richtlinien des ...

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schülerbeförderung</strong><br />

18. EL (08/02)<br />

bei 3 Schülern - 2 Schülermonatskarten,<br />

bei 4 Schülern - 3 Schülermonatskarten usw.<br />

<strong>210</strong> <strong>Seite</strong> 11<br />

Kann die Beförderung mehrerer Schüler mit demselben Privat-Kraftfahrzeug<br />

überwiegend nur auf unterschiedlichen<br />

Strecken oder zu verschiedenen Zeiten erfolgen, wird die<br />

Schülermonatskarte nach Nr. 7.2 für jeden Schüler erstattet.<br />

7.4 Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt zweimal im Schuljahr<br />

nachträglich zum 1. Februar und 1. August auf Antrag.<br />

Der erstattete Betrag kann für einen Monat <strong>zur</strong>ückgefordert<br />

bzw. verrechnet werden, wenn der Schüler in diesem Monat<br />

weniger als zwei Wochen (in der Regel 11 Tage; bei Grundschulen<br />

mit 5-Tage-Woche 10 Tage) die Schule besucht hat.<br />

8 Begleitperson<br />

8.1 Für die Beförderung von körperbehinderten und geistigbehinderten<br />

Schülern <strong>zur</strong> Sonderschule sind grundsätzlich Fahrzeuge<br />

mit Sicherheitseinrichtungen einzusetzen. Begleitpersonen<br />

sind einzusetzen, wenn die Schüler wegen <strong>des</strong> Gra<strong>des</strong><br />

der Behinderung beaufsichtigt werden müssen und Sicherheitsgurte<br />

nicht ausreichen. Bei Schülern der sonstigen Sonderschulformen<br />

ist für Begleitpersonen zu sorgen, wenn dies<br />

nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.<br />

8.2 Begleitpersonen sind vom Beförderungsunternehmen zu stellen;<br />

die Kreisverwaltung oder Schule können vermittelnd tätig<br />

werden.<br />

Es ist darauf hinzuwirken, dass sich Lehrkräfte, pädagogische<br />

Hilfskräfte, Eltern oder andere Personen <strong>zur</strong> Begleitung der<br />

Schüler bereit finden; für Lehrkräfte und pädagogische Hilfskräfte<br />

ist die Begleitung von Schülern nicht Teil der Schüleraufsicht.<br />

8.3 Für den Einsatz von Begleitpersonen sollten in der Regel folgende<br />

einheitliche Vergütungssätze zugrunde gelegt werden:

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