01.03.2013 Aufrufe

Richtlinien zur Schülerbeförderung 210 Seite 1 Richtlinien des ...

Richtlinien zur Schülerbeförderung 210 Seite 1 Richtlinien des ...

Richtlinien zur Schülerbeförderung 210 Seite 1 Richtlinien des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>210</strong> <strong>Seite</strong> 22<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schülerbeförderung</strong><br />

24.1.4 Berufsaufbauschulen in Vollzeitform,<br />

24.1.5 Fachoberschulen in Vollzeitform,<br />

24.1.6 berufliche Gymnasien,<br />

24.1.7 Fachschulen in Vollzeitform, für deren Besuch eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung nicht zwingend erforderlich ist.<br />

24.2 Die Regelungen in Nr. 1.2 und Nr. 12.2 gelten entsprechend.<br />

24.3 Nicht einbezogen sind<br />

24.3.1 Schüler von Abendschulen,<br />

24.3.2 Schüler, denen Leistungen nach dem Bun<strong>des</strong>ausbildungsförderungsgesetz<br />

gewährt werden oder zustehen. Nr. 1.3.1<br />

Satz 2 gilt entsprechend.<br />

24.3.3 Schüler, denen Fahrkosten aus sonstigen öffentlichen Mitteln<br />

erstattet werden oder zustehen, z.B. nach dem Bun<strong>des</strong>versorgungsgesetz.<br />

Nr. 1.3.1 Satz 2 gilt entsprechend.<br />

25 Schulweg<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> Schulweges gelten die Regelungen von Nr.<br />

13 entsprechend.<br />

26 Zuständige Schule<br />

Der Landkreis übernimmt die Fahrkosten für Schüler der Berufsschulen<br />

zum Besuch der zuständigen Schule (§ 50 Abs. 4<br />

und 5 SchulG). Nr. 2.1 Satz 2 gilt sinngemäß.<br />

27 Feststellung der nächstgelegenen Schule<br />

Soweit keine Schulbezirke festgelegt sind, gelten die Regelungen<br />

in Nr. 14 und Nr. 15 sinngemäß. Bei Berufsbildenden<br />

Schulen werden bei der Feststellung der nächstgelegenen<br />

Schule die gewählte Schulform, der gewählte Bildungsgang

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!