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<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schülerbeförderung</strong><br />
22. Antragsverfahren<br />
23. Bewilligung der Fahrkosten<br />
IV. Beförderung von Schülern der Jahrgangsstufen 11 bis 13 der<br />
Gymnasien, von nicht mehr zum Schulbesuch verpflichteten Schülern<br />
<strong>des</strong> Berufsgrundschuljahres und der Berufsfachschulen sowie<br />
von Schülern der Berufsaufbau- und Fachoberschulen in Vollzeitform,<br />
der beruflichen Gymnasien sowie der Fachschulen in Vollzeitform,<br />
für deren Besuch eine Berufsausbildung nicht zwingend<br />
erforderlich ist (Einkommensgrenze als Anspruchsvoraussetzung<br />
und Eigenanteil)<br />
24. Persönlicher Geltungsbereich<br />
25. Schulweg<br />
26. Zuständige Schule<br />
27. Feststellung der nächstgelegenen Schule<br />
28. Vorrang <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrsmittels<br />
29. Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
30. Privates Kraftfahrzeug<br />
31. Erstattung von Fahrkosten in sonstigen Fällen<br />
32. Eigenanteil<br />
33. Antragsverfahren<br />
V. Beförderung von Schülern <strong>des</strong> Berufsgrundschuljahres und der<br />
Berufsfachschulen (1. Schuljahr), soweit sie zum Schulbesuch verpflichtet<br />
sind (keine Einkommensgrenze als Anspruchsvoraussetzung,<br />
jedoch Eigenanteil)<br />
34. Persönlicher Geltungsbereich<br />
35. Schulweg<br />
36. Zuständige Schule<br />
37. Feststellung der nächstgelegenen Schule<br />
38. Vorrang <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrsmittels<br />
39. Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
40. Privates Kraftfahrzeug<br />
41. Erstattung von Fahrkosten in sonstigen Fällen<br />
42. Eigenanteil<br />
43. Antragsverfahren<br />
VI. Beförderung von Schülern, die in besonderen Bildungsgängen der