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Richtlinien zur Schülerbeförderung 210 Seite 1 Richtlinien des ...

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<strong>210</strong> <strong>Seite</strong> 2<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schülerbeförderung</strong><br />

22. Antragsverfahren<br />

23. Bewilligung der Fahrkosten<br />

IV. Beförderung von Schülern der Jahrgangsstufen 11 bis 13 der<br />

Gymnasien, von nicht mehr zum Schulbesuch verpflichteten Schülern<br />

<strong>des</strong> Berufsgrundschuljahres und der Berufsfachschulen sowie<br />

von Schülern der Berufsaufbau- und Fachoberschulen in Vollzeitform,<br />

der beruflichen Gymnasien sowie der Fachschulen in Vollzeitform,<br />

für deren Besuch eine Berufsausbildung nicht zwingend<br />

erforderlich ist (Einkommensgrenze als Anspruchsvoraussetzung<br />

und Eigenanteil)<br />

24. Persönlicher Geltungsbereich<br />

25. Schulweg<br />

26. Zuständige Schule<br />

27. Feststellung der nächstgelegenen Schule<br />

28. Vorrang <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrsmittels<br />

29. Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

30. Privates Kraftfahrzeug<br />

31. Erstattung von Fahrkosten in sonstigen Fällen<br />

32. Eigenanteil<br />

33. Antragsverfahren<br />

V. Beförderung von Schülern <strong>des</strong> Berufsgrundschuljahres und der<br />

Berufsfachschulen (1. Schuljahr), soweit sie zum Schulbesuch verpflichtet<br />

sind (keine Einkommensgrenze als Anspruchsvoraussetzung,<br />

jedoch Eigenanteil)<br />

34. Persönlicher Geltungsbereich<br />

35. Schulweg<br />

36. Zuständige Schule<br />

37. Feststellung der nächstgelegenen Schule<br />

38. Vorrang <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrsmittels<br />

39. Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

40. Privates Kraftfahrzeug<br />

41. Erstattung von Fahrkosten in sonstigen Fällen<br />

42. Eigenanteil<br />

43. Antragsverfahren<br />

VI. Beförderung von Schülern, die in besonderen Bildungsgängen der

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