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Bundesarbeitsgemeinschaft Behinderung und Dritte Welt - Zeitschrift ...

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Inclusion – Herausforderungen an die (Sonder-)Pädagogik am<br />

Beispiel Uganda<br />

Inclusion: eine kurze theoretische Einführung<br />

Inclusion meint, die Gesellschaft für alle ihre<br />

Mitglieder zu öffnen. Anders zu sein als die anderen<br />

ist in einer solchen Gesellschaft kein Makel,<br />

sondern eine Selbstverständlichkeit. Im Sinne einer<br />

Einheit der Gesellschaft sind auch Menschen mit<br />

<strong>Behinderung</strong>en keine Außenseiter, da Unterschiede<br />

zwischen den Menschen natürlich sind <strong>und</strong> daher<br />

kein Gr<strong>und</strong> zum Aussondern oder Ausgrenzen aus<br />

der Gemeinschaft. Jeder Mensch hat das Recht auf<br />

Zugehörigkeit, auf Gleichberechtigung, auf Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> darauf, das zu bekommen, was er benötigt.<br />

Jeder ist sein eigener Anwalt, jeder weiß selber am<br />

besten, was er benötigt <strong>und</strong> kann dies von der<br />

Gemeinschaft einfordern. Dabei kann er sich auf<br />

sein Recht auf Einbeziehung <strong>und</strong> Mitwirkung am<br />

gesellschaftlichen Leben berufen.<br />

Soweit die Theorie. Wie die in der Erklärung von<br />

Salamanca formulierte Forderung nach einer Education<br />

for All in Uganda in der Schulbildung versucht<br />

wurde <strong>und</strong> wird umzusetzen, soll hier erläutert<br />

werden. Dabei kann ein kritischer Blickwinkel auf<br />

das ugandische Modell nicht ausbleiben: so wie<br />

viele Experten schon lange den Aufbau von separierenden<br />

Sondereinrichtungen für Menschen mit <strong>Behinderung</strong>en<br />

in den sog. Entwicklungsländern nach<br />

dem Modell der sog. Industrieländer kritisiert haben,<br />

muß auch die z.T. von außen forcierte Umsetzung<br />

des Inclusion-Leitgedankens in Uganda hinterfragt<br />

werden.<br />

Uganda im (sonder-)pädagogischen Focus<br />

Die für die Belange von Menschen mit <strong>Behinderung</strong>en<br />

maßgeblich verantwortlichen Institutionen<br />

in Uganda stehen derzeit u.a. unter der Obhut<br />

von Europäern: die dänische staatliche Organisation<br />

DANIDA (Danish International De-velopment<br />

Agency) hatte sich bereits im Nachbarland Kenia für<br />

den Aufbau eines sonderpädagogischen Instituts<br />

mitverantwortlich gezeichnet <strong>und</strong> konzentrierte sich<br />

auf Anfrage der ugandischen Regierung seit 1988<br />

auf die organisatorische <strong>und</strong> finanzielle Strukturie-<br />

<strong>Zeitschrift</strong> <strong>Behinderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Dritte</strong> <strong>Welt</strong> 3/2001<br />

Ann Lorschiedter<br />

ARTIKEL<br />

Die Unterzeichnung von internationalen Abkommen reicht nicht dazu aus, Inclusion als selbstverständlichen Bestandteil<br />

in die Bildungspraxis aller Länder <strong>und</strong> als gesellschaftlichen Ethos zu integrieren. In Uganda hat vorschneller Eifer ohne<br />

Rückgriffe auf Ressourcen dazu beigetragen, dass bisher die wenigsten Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen mit <strong>Behinderung</strong>en<br />

Zugang zum Schulsystem haben, das sich offiziell aber einen inclusierenden Anstrich gibt.<br />

rung eines sonderpädagogischen Netzwerkes in<br />

Uganda. Gemeinsam mit Re-gierungsvertretern<br />

Ugandas wurden Programme für sonderpädagogische<br />

Dienste entworfen, ein neues Sonderschullehrerausbildungsprogramm<br />

entwickelt <strong>und</strong> daraus<br />

resultierend nach dem Vorbild Kenias ein Nationales<br />

Institut für Sonderpädagogik (UNISE) <strong>und</strong> ein<br />

dezentralisiertes, landesweites sonderpädagogisches<br />

Programm (EARS/Special Education Programme –<br />

Educational Assessment and Resource Services) aufgebaut.<br />

Das EARS-Programm, das mittlerweile in das<br />

Erziehungsministerium integriert ist, hat sich mehrere<br />

Ziele gesteckt: zum einen soll die Integration von<br />

Kindern mit <strong>Behinderung</strong>en in Regelschulen vorangetrieben<br />

werden (was u.a. durch die Einführung des<br />

UPE-Programms verstärkt werden sollte), zum<br />

anderen stehen die Prävention von <strong>Behinderung</strong>en,<br />

die Früherkennung <strong>und</strong> Frühförderung sowie eine<br />

effektive Koordination zwischen den bereits bestehenden<br />

Diensten (im Sinne einer interdisziplinären<br />

Zusammenarbeit) im Vordergr<strong>und</strong>. Dabei soll der<br />

Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Informationsarbeit ein hoher<br />

Stellenwert eingeräumt werden.<br />

Die praktische Umsetzung der Inclusive<br />

Education in Uganda<br />

Bereits 1991 lag das Hauptaugenmerk auf der<br />

Integration von Kindern mit <strong>Behinderung</strong>en in<br />

Regelschulen; die Errichtung spezieller sonderpädagogischer<br />

Institutionen wurde dabei nicht abgelehnt,<br />

allerdings unter der Voraussetzung, dass sie<br />

lediglich Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen offenstünden,<br />

die nicht integrierbar seien. Eine Förderung an<br />

Sonderschulen oder im Elternhaus wurde demnach<br />

in Ausnahmefällen erwogen, etwa bei Kindern <strong>und</strong><br />

Jugendlichen mit schweren <strong>Behinderung</strong>en. Hier<br />

schlagen Kristensen/Mpafi (1993) ein Alternativmodell<br />

vor: in Gr<strong>und</strong>schulen sollen Einheiten<br />

(Units) für SchülerInnen mit <strong>Behinderung</strong>en errichtet<br />

werden, wenn mindestens vier Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche mit der gleichen oder ähnlichen <strong>Behinderung</strong><br />

in der Gemeinde leben. Die Gr<strong>und</strong>schule<br />

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