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Temporäre Nutzungen als Bestandteil des modernen - Forum ...

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5. Angebotene Skonti sind grundsätzlich in Anspruch zu nehmen.<br />

Sofern angebotene Skonti nicht in Anspruch genommen werden können, ist der Grund der Nichtinanspruchnahme<br />

schlüssig nachzuweisen.<br />

6. Die Aufbewahrungspflicht für die Schlussabrechnung und die Buchungsunterlagen besteht über die Dauer<br />

<strong>des</strong> Bindungszeitraums (§ 2 Ziff. 2), beginnend mit Schlusszahlung durch die Stadt. In diesem Zeitraum kann<br />

die Stadt die Vorlage von aufzubewahrenden Unterlagen jederzeit vom Eigentümer verlangen.<br />

7. Der Eigentümer gestattet der Stadt und Vertretern <strong>des</strong> Freistaats Sachsen, die Einhaltung der in diesem Vertrag<br />

übernommenen Verpflichtungen selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen und gewährt<br />

diesen hierfür nach Ankündigung den Zugang zum Grundstück und zum Gebäude.<br />

§ ... Grundbucheintragung/Dingliche Sicherung<br />

(Verwendung dieser Klausel nur bei Förderung nach Abschn. B, Ziff. 1//., 1. Buchst. f VwV-StBauE v. 29. 1.2002)<br />

Der Eigentümer wird zu Lasten <strong>des</strong> in der Präambel bezeichneten Grundstücks an bereiteter Stelle im Grundbuch eine beschränkt<br />

persönliche Dienstbarkeit („Freiflächenbenutzungsrecht“) folgenden Inhalts zugunsten der Stadt eintragen lassen:<br />

Der <strong>als</strong> Freizeit- und Erholungs-/Stellplatzfläche gestaltete nicht überbaute Grundstücksteil, im Lageplan<br />

(Anlage 1) umgrenzt durch die Buchstaben A, B, G, und A ist zugunsten der Stadt Leipzig für die Dauer <strong>des</strong><br />

Bindungszeitraumes unentgeltlich, ganzjährig, täglich min<strong>des</strong>tens in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr zum<br />

Zwecke der öffentlichen Nutzung zugänglich zu machen.<br />

Die Stadt verpflichtet sich, nach Ablauf <strong>des</strong> Bindungszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung gemäß § 7 dieses<br />

Vertrags der grundbuchlichen Löschung zuzustimmen.<br />

§ 6 Zahlungsweise/Zwischenzahlungen/Schlusszahlung<br />

1. Vom Eigentümer ist ein Konto einzurichten, über welches ausschließlich Zahlungen zu dem in § 1 genannten<br />

Vertragsgegenstand abgewickelt werden.<br />

Bankverbindung:<br />

Bankleitzahl:<br />

Konto-Nr.:<br />

Ein Wechsel der Bankverbindung ist der Stadt schriftlich anzuzeigen.<br />

2. Die Fördermittel werden wie folgt ausgezahlt:<br />

alternativ:<br />

Zwischenzahlungen erfolgen in Höhe von bis zu<br />

%<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

der nach § 3 Ziffer 1 vereinbarten Förderung nach Beginn der Maßnahmen sowie<br />

gegen Vorlage folgender Unterlagen:<br />

von allen Eigentümern unterschriebener Auszahlungsantrag (Anlage 3 zu diesem Vertrag)<br />

Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Bestätigung <strong>des</strong> Grundbuchamtes oder <strong>des</strong> Notars über die Beantragung<br />

der Eintragung der Auflassungsvormerkung) in Kopie<br />

Vorlage der 3 Angebote im Original und in einer Kopie<br />

Zwischenrechnung <strong>des</strong> bauausführenden Betriebs im Original und in einer Kopie

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