Temporäre Nutzungen als Bestandteil des modernen - Forum ...
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Vertragsbeispiel: Zwischennutzungsvertrag über Gewerberaum<br />
(Kanzlei Streifler & Kollegen – Variante 1) 74<br />
zwischen<br />
Zwischennutzungsvertrag<br />
über Gewerberaum<br />
der Firma - Vermieterin –<br />
und<br />
der Firma - Zwischennutzerin ¬<br />
§ 1 Mietobjekt<br />
Die Vermieterin vermietet an die Zwischennutzerin zum Betriebe eines/r , das in dem<br />
Hause belegene Büro/Ladenlokal, bestehend aus Büroraum/<br />
Verkaufsraum (ca. m²), Abstellraum (ca. m²), Aufenthaltsraum (ca. m²), und Toilette (ca. m²).<br />
§ 2 Mietzweck<br />
(1) Die Vermietung erfolgt zum Betrieb eines (genaue Bezeichnung<br />
der Geschäftstätigkeit).<br />
(2) Das Mietobjekt darf nur zu diesem vertraglichen Zweck genutzt werden. Änderungen <strong>des</strong> Nutzungszecks<br />
bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.<br />
(3) Die Zwischennutzerin hat die eventuell für den Betrieb ihres Gewerbes erforderlichen öffentlich-rechtlichen<br />
Genehmigungen, Konzessionen o.ä. auf eigene Kosten zu beschaffen. Wird die Konzession für den Geschäftsbetrieb<br />
oder für den Vertrieb einzelner von der Zwischennutzerin vertriebener Artikel entzogen, kann die<br />
Zwischennutzerin hieraus gegenüber der Vermieterin keinerlei Rechte ableiten.<br />
§ 3 Mietdauer<br />
(1) Das Mietverhältnis beginnt am und endet spätestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Beginn<br />
<strong>des</strong> Mietverhältnisses.<br />
(2) Das Mietverhältnis geht nach Ablauf der 12 Monate in ein ordentliches Mietverhältnis über, wenn der Mieter<br />
nicht 2 Monate vor Ablauf <strong>des</strong> Zwischennutzungsvertrages einer Fortsetzung widerspricht. Das danach<br />
entstehende ordentliche Mietverhältnis unterscheidet sich insbesondere vom Zwischennutzungsverhältnis<br />
in der Erhebung einer ortsüblichen Miete. Die Vermieterin hat der Zwischennutzerin rechtzeitig einen entsprechenden<br />
Mietvertrag zu übersenden. /oder alternativ: Ein entsprechender Folgemietvertrag wird den<br />
Vertragsparteien mit diesem Vertrag übergeben.<br />
74 Quelle: Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin. www.streifler.de<br />
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