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Prime Standard und General Standard – International ... - Xetra

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Quartalsfinanzbericht/Zwischenmitteilung<br />

Mitteilungs-<br />

pflichten<br />

Veröffentlichungssprache<br />

Anerkennung von<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen zur<br />

Unternehmensführung<br />

Unternehmenskalender<br />

Analysten-<br />

konferenz<br />

Insiderhandel/<br />

Marktmissbrauch<br />

Weitere<br />

Informationen<br />

Gebühren<br />

Zulassung<br />

Einführung/<br />

Einbeziehung<br />

Jährliche<br />

Notierungsgebühr<br />

Für Inlandsemittenten von Aktien: Veröffentlichung einer<br />

Zwischenmitteilung in einem Zeitraum von zehn Wochen<br />

nach Beginn <strong>und</strong> sechs Wochen vor dem Ende der ersten <strong>und</strong><br />

zweiten Hälfte des Geschäftsjahres<br />

Für Emittenten von aktienvertretenden Zertifikaten:<br />

Zwischenmitteilung nicht erforderlich<br />

Ausnahmen: vgl. „Jahresfinanzbericht“<br />

Ad-hoc-Mitteilungen, Directors’ Dealings, Stimmrechtsmitteilungen<br />

der Aktionäre/Inhaber von aktienvertretenden Zertifikaten,<br />

Veröffentlichung von Informationen zu Kapitalmaßnahmen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich Deutsch oder Englisch<br />

Soweit nach nationaler Rechtsordnung des Emittenten<br />

erforderlich<br />

Nicht erforderlich<br />

Nicht erforderlich<br />

Beides verboten (Marktmissbrauchsrichtlinie),<br />

Insiderverzeichnis erforderlich<br />

. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) . Wertpapierprospektgesetz (WpPG)<br />

<strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong> <strong>und</strong> <strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>–</strong> <strong>International</strong> anerkannte Marktsegmente 3<br />

Erstellung eines Quartalsfinanzberichtes für das erste <strong>und</strong><br />

dritte Quartal eines jeden Geschäftsjahres <strong>und</strong> Übermittlung<br />

innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des jeweiligen<br />

Berichtszeitraums<br />

Für Emittenten aus Drittstaaten: Erstellung eines Quartalsfinanzberichts<br />

für das erste <strong>und</strong> dritte Quartal eines jeden<br />

Geschäftsjahres <strong>und</strong> Übermittlung innerhalb von drei Monaten<br />

nach dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums<br />

Ausnahmen: vgl. „Jahresfinanzbericht“<br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong>;<br />

zusätzlich: Ad-hoc Mitteilungen zeitgleich in Englisch<br />

Deutsch <strong>und</strong> Englisch;<br />

Emittenten mit Sitz im Ausland: Englisch ausreichend für<br />

Finanzberichte<br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

Erforderlich<br />

Mindestens einmal jährlich<br />

<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />

3.000 €<br />

2.500 €<br />

7.500 € pro Jahr<br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) . Wertpapierprospektgesetz (WpPG) . Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

3.000 €<br />

2.500 €<br />

10.000 € pro Jahr

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