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Rahmenvertrag - Landschaftsverband Rheinland

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Zu dieser Arbeitshilfe<br />

Der zum 01.01.1999 in Kraft getretene <strong>Rahmenvertrag</strong> für die Übernahme von Leistungsentgelten<br />

in Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 78 a-f SGB VIII (Teil I), der für eine Erprobungsphase<br />

von 3 Jahren befristet war, wurde von den Kommunalen Spitzenverbänden zum 31.12.2001 gekündigt.<br />

Gleichzeitig wurden Neuverhandlungen über die Ausgestaltung des <strong>Rahmenvertrag</strong>es<br />

angeregt, dabei sollten die Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis in einen veränderten<br />

<strong>Rahmenvertrag</strong> eingebracht werden.<br />

Schwerpunkte der Neuverhandlungen waren:<br />

- Verlagerung der Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen auf die örtliche Ebene<br />

- Investitionspauschale<br />

- Personalschlüssel<br />

- Abwesenheitsregelung und Auslastungsgrad<br />

- Anlassbezogenes Prüfrecht<br />

In die Neuverhandlungen wurden auch die Vertreter der privat gewerblichen Träger, des VPK,<br />

einbezogen, so dass für Nordrhein-Westfalen nur ein <strong>Rahmenvertrag</strong> vereinbart werden musste.<br />

Zwischen den Vertragsparteien konnte über das Kalkulationsschema keine Einigung erzielt werden,<br />

daher ist in dieser Arbeitshilfe kein Kalkulationsschema enthalten.<br />

Am 10.03.2004 hat die Landeskommission eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Kalkulationsschemas<br />

eingesetzt.<br />

Der <strong>Rahmenvertrag</strong> und die Anlagen tragen zu einer vergleichbaren fachlichen Entwicklung in<br />

der stationären Jugendhilfe und der Transparenz von Kosten und Leistungen und somit einer<br />

leistungsgerechten Bewertung und Bemessung des Entgeltes bei.<br />

Die von den beiden Landesjugendämtern <strong>Rheinland</strong> und Westfalen-Lippe aktualisierte Auflage<br />

der Arbeitshilfe und der darin enthaltene gleichfalls überarbeitete Serviceteil, der u. a. auch fachkundige<br />

Ansprechpartner benennt, soll der Praxis bei den Verhandlungen und dem Abschluss<br />

von Vereinbarungen hilfreich sein.<br />

Markus Schnapka Hans Meyer<br />

Landesrat Landesrat<br />

<strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Landschaftsverband</strong><br />

<strong>Rheinland</strong> Westfalen-Lippe<br />

VIII

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