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Rahmenvertrag - Landschaftsverband Rheinland

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Präambel<br />

1. Einführung<br />

16<br />

Allgemeine Leistungsvereinbarung<br />

Hilfen zur Erziehung<br />

Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen<br />

nach § 7 des <strong>Rahmenvertrag</strong>es I<br />

Gliederung<br />

2. Ziel und Auftrag der Hilfen zur Erziehung<br />

Insbesondere Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen<br />

► Hilfen zur Erziehung nach § 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII<br />

► Hilfen für junge Volljährige nach § 41 in Verbindung mit § 34 SGB VIII<br />

► Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in stationärer Form<br />

► Eingliederungshilfen nach § 35 a in Verbindung mit § 34 und § 41 SGB VIII<br />

3. Leistungsstruktur und –formen<br />

► Tabelle<br />

3.1 Grundleistungen<br />

3.1.1 Sozialpädagogische Leistungen<br />

► Alltag/Setting<br />

► Individuelle Förderung<br />

► Eltern- und Familienarbeit<br />

► Psychologische Leistungen<br />

► Schul- und Ausbildungsbereich<br />

3.1.2 Hauswirtschaftliche/technische Leistungen und<br />

Unterkunft/Verpflegung<br />

3.1.3 Leitung und Beratung<br />

3.1.4 Verwaltung<br />

3.2 Individuelle Zusatzleistungen

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