KINDER-GARTEN-BUCH - Natur im Garten
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Normen sind zwar – <strong>im</strong> Unterschied zu Gesetzen und Bauordnungen – großteils<br />
nicht verbindlich, aber ihre Einhaltung wird dringend empfohlen. Da sie dem letzten<br />
Stand der Technik entsprechen, werden sie bei Unfällen zur Klärung der Schuldfrage<br />
herangezogen.<br />
Für Spielbereiche <strong>im</strong> Kindergarten relevant sind die europäischen Normen EN 1176,<br />
EN 1177 sowie die österreichische Planungsnorm B2607.<br />
{ EN 1176 Die Normenserie EN 1176 (1.–7.Teil) beschäftigt sich mit der Ausführung<br />
von standortgebundenen Spielgeräten. Im Kindergartenbereich können auch<br />
mobile Spielgeräte eingesetzt werden. Diese sollten aber standfest sein und von<br />
der Konstruktion ebenfalls der EN 1176 entsprechen. Die Normen sind sehr umfangreich<br />
und in erster Linie für Gerätehersteller gedacht. Sonderanfertigungen<br />
wie z. B. <strong>im</strong> Selbstbau hergestellte Geräte sowie Einrichtungen, die in Doppelfunktion<br />
auch als Spielgerät dienen (z.B. bespielbare Skulpturen oder bespielbare<br />
<strong>Garten</strong>häuschen), sind aber auch davon betroffen. Bei naturnaher<br />
Gestaltung sind die Regeln ebenfalls analog anzuwenden. Weiters macht die<br />
EN 1176 Angaben zur Pflege, Wartung und Prüfung von Spielgeräten. Dieser<br />
Teil wendet sich auch an den Spielplatzerhalter, bei Kindergärten zumeist die<br />
Gemeinde, aber auch an die Überprüfer – siehe „Pflege, Wartung, Prüfung“.<br />
{ EN 1177 Die EN 1177 beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Thema Fallschutz<br />
und Prüfung des falldämpfenden Materials.<br />
{ NORM B2607 Die ÖNORM B2607 ist als Hilfe bei der Planung von<br />
Spielplätzen gedacht. Sie misst dem Thema „naturnahe Gestaltung“ besondere<br />
Wichtigkeit zu. Zum Thema Bepflanzung gibt es in der Norm eine Liste zu<br />
vermeidender, da giftiger Pflanzen.<br />
Ausführliche Informationen dazu finden Sie <strong>im</strong> Kapitel „Apfelbaum und Haselstrauch“.<br />
An gesetzlichen, also verpflichtenden Richtlinien für die Gestaltung eines Spielgeländes<br />
ist die NÖ Kindergartenbauordnung zu beachten. Sie gibt Angaben zu<br />
Mindestgrößen und Ausstattung. Da die NÖ Kindergartenbauordnung vor allem<br />
hinsichtlich der vorgeschriebenen Ausstattung nicht mehr zeitgemäß war, wird<br />
sie derzeit überarbeitet und betont in Hinkunft stärker die naturnahe Gestaltung.<br />
Pflege, Wartung, Pr fung<br />
Von Firmen hergestellte Geräte für öffentliche Spielplätze und Kinder-Gärten sollten<br />
TÜV-geprüft sein. Dies entspricht einer einmaligen Eignungsprüfung für das<br />
Gerät. Mit der Aufstellung des Gerätes seitens der Firma haftet diese auch für die<br />
normgerechte Aufstellung vor Ort. Daher sollte man darauf achten, dass bei<br />
Selbstmontage <strong>im</strong>mer die Montageleitung durch die Lieferfirma erfolgt und die<br />
An gesetzlichen<br />
Richtlinien ist die<br />
NÖ Kindergartenbauordnung<br />
zu<br />
beachten.<br />
Normen & Gesetze e Sicherheit <strong>im</strong> Kinder-<strong>Garten</strong><br />
Kinder-<strong>Garten</strong>-Buch<br />
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