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KINDER-GARTEN-BUCH - Natur im Garten

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Normen sind zwar – <strong>im</strong> Unterschied zu Gesetzen und Bauordnungen – großteils<br />

nicht verbindlich, aber ihre Einhaltung wird dringend empfohlen. Da sie dem letzten<br />

Stand der Technik entsprechen, werden sie bei Unfällen zur Klärung der Schuldfrage<br />

herangezogen.<br />

Für Spielbereiche <strong>im</strong> Kindergarten relevant sind die europäischen Normen EN 1176,<br />

EN 1177 sowie die österreichische Planungsnorm B2607.<br />

{ EN 1176 Die Normenserie EN 1176 (1.–7.Teil) beschäftigt sich mit der Ausführung<br />

von standortgebundenen Spielgeräten. Im Kindergartenbereich können auch<br />

mobile Spielgeräte eingesetzt werden. Diese sollten aber standfest sein und von<br />

der Konstruktion ebenfalls der EN 1176 entsprechen. Die Normen sind sehr umfangreich<br />

und in erster Linie für Gerätehersteller gedacht. Sonderanfertigungen<br />

wie z. B. <strong>im</strong> Selbstbau hergestellte Geräte sowie Einrichtungen, die in Doppelfunktion<br />

auch als Spielgerät dienen (z.B. bespielbare Skulpturen oder bespielbare<br />

<strong>Garten</strong>häuschen), sind aber auch davon betroffen. Bei naturnaher<br />

Gestaltung sind die Regeln ebenfalls analog anzuwenden. Weiters macht die<br />

EN 1176 Angaben zur Pflege, Wartung und Prüfung von Spielgeräten. Dieser<br />

Teil wendet sich auch an den Spielplatzerhalter, bei Kindergärten zumeist die<br />

Gemeinde, aber auch an die Überprüfer – siehe „Pflege, Wartung, Prüfung“.<br />

{ EN 1177 Die EN 1177 beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Thema Fallschutz<br />

und Prüfung des falldämpfenden Materials.<br />

{ NORM B2607 Die ÖNORM B2607 ist als Hilfe bei der Planung von<br />

Spielplätzen gedacht. Sie misst dem Thema „naturnahe Gestaltung“ besondere<br />

Wichtigkeit zu. Zum Thema Bepflanzung gibt es in der Norm eine Liste zu<br />

vermeidender, da giftiger Pflanzen.<br />

Ausführliche Informationen dazu finden Sie <strong>im</strong> Kapitel „Apfelbaum und Haselstrauch“.<br />

An gesetzlichen, also verpflichtenden Richtlinien für die Gestaltung eines Spielgeländes<br />

ist die NÖ Kindergartenbauordnung zu beachten. Sie gibt Angaben zu<br />

Mindestgrößen und Ausstattung. Da die NÖ Kindergartenbauordnung vor allem<br />

hinsichtlich der vorgeschriebenen Ausstattung nicht mehr zeitgemäß war, wird<br />

sie derzeit überarbeitet und betont in Hinkunft stärker die naturnahe Gestaltung.<br />

Pflege, Wartung, Pr fung<br />

Von Firmen hergestellte Geräte für öffentliche Spielplätze und Kinder-Gärten sollten<br />

TÜV-geprüft sein. Dies entspricht einer einmaligen Eignungsprüfung für das<br />

Gerät. Mit der Aufstellung des Gerätes seitens der Firma haftet diese auch für die<br />

normgerechte Aufstellung vor Ort. Daher sollte man darauf achten, dass bei<br />

Selbstmontage <strong>im</strong>mer die Montageleitung durch die Lieferfirma erfolgt und die<br />

An gesetzlichen<br />

Richtlinien ist die<br />

NÖ Kindergartenbauordnung<br />

zu<br />

beachten.<br />

Normen & Gesetze e Sicherheit <strong>im</strong> Kinder-<strong>Garten</strong><br />

Kinder-<strong>Garten</strong>-Buch<br />

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