Anlage 1 - RIS
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kauft. Solche Märkte habe aber deutschlandweit gleiche oder fast einheitliche Prei-<br />
se. 16 In der Wirkung dämpft ein höherer Anteil von Nahrungsmitteln die Preis-<br />
schwankungen anderer Güter. In ähnlicher Weise wirkt der Strompreis, wie das in<br />
Abbildung 2-2 erkennbar ist. Dort sind die Schwankungen für einzelne Güter (Güter-<br />
preise im Verhältnis zu Durchschnittspreisen) aufgelistet. Stromkosten (wie Kosten<br />
für andere Energieformen) zeigen keine hohen relativen räumlichen Preisunterschie-<br />
de. Insbesondere Bayern gehört zu den Niedrigpreisregionen. 17 Wie bei den Nah-<br />
rungsmitteln dämpft ein höherer Anteil an Stromkosten Variationen anderer Güter.<br />
Strom wie Nahrungsmittel wiegen beim Regelsatz schwerer als im Warenkorb des<br />
Statistischen Bundesamtes.<br />
Tabelle 2-3: Nahrungsmittel, Stromkosten und Ausgaben für den Öffentlichen Nahverkehr im Vergleich,<br />
Diskussion im Text. Datenquelle: s. Tabelle 2-2.<br />
Abteilung<br />
Nr.<br />
01<br />
04<br />
07<br />
Waren und Dienstleistungen<br />
Gewicht der Abteilungen in %<br />
Statistisches<br />
Bundesamt<br />
Verbraucherpreisindex<br />
Regelsatz<br />
Erwachsene<br />
RS Kinder<br />
und Jugendliche<br />
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke<br />
Wohnung, Wasser, Strom, Gas und<br />
10,3 % 35,5 % 40,9 %<br />
andere Brennstoffe<br />
- hier Stromkosten<br />
2,5 % 7,8 % *)<br />
Verkehr<br />
- hier ÖPNV<br />
0,8 % 5,1 % *)<br />
*) keine vollständigen Angaben des Bundesarbeitsministeriums<br />
Ganz anders liegt der Fall beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Wie in<br />
Abbildung 2-2 erkennbar variiert der ÖPNV genauso stark wie die Wohnungsmieten.<br />
Es ist daher von Bedeutung, dass der Anteil des ÖPNV im Regelsatz vergleichsweise<br />
hoch ist. Im Zusammenhang mit den Regelsatzberechnungen zu den Verkehrsausgaben<br />
wurden regierungsseitig Sonderauswertungen veranlasst. Zum einen<br />
wurden Haushalte ohne Kfz herangezogen zum anderen Haushalte ohne Ausgaben<br />
für Kraftstoff und Schmiermittel. Schließlich wurden für die Regelsatzberechnungen<br />
des Bundes nur diejenigen Haushalte berücksichtigt, die keine Ausgaben für Kraftstoff<br />
und Schmiermittel angegeben haben. Mit anderen Worten, es geht um Haushalte,<br />
die keinen Personenkraftwagen (PKW) und kein Motorrad nutzen und folglich ihren<br />
Mobilitätsbedarf durch Fahrrad, zu Fuß und insbesondere durch Öffentlichen<br />
Personennahverkehr decken. 18 Aus diesem Grund hat die Güterposition dieses hohe<br />
Gewicht im Regelsatz (Tabelle 2-3, vgl. Tabelle E-1, Anhang).<br />
16 BBSR (2009), a.a.O., S. 31-33<br />
17 BBSR (2009), a.a.O., S. 43 (Karte) und 73 f.<br />
18 Martens, Rudolf (2011): Die Regelsatzberechnungen der Bundesregierung nach der Einigung im<br />
Vermittlungsausschuss sowie der Vorschlag des Paritätischen Gesamtverbandes für bedarfsdeckende<br />
Regelsätze. Paritätische Forschungsstelle, Berlin, S. 19-21.<br />
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