Anlage 1 - RIS
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Berechnung des durchschnittlichen Bedarfs an Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
bzw. Grundsicherung<br />
Der Bedarf an Grundsicherungsleistungen setzt sich aus den Regelsätzen, Leistungen<br />
für Mehrbedarf besonderer Personengruppen (hier: für Alleinerziehende berücksichtigt),<br />
den anerkannten Kosten der Unterkunft und der Heizung zusammen.<br />
Regelsätze<br />
Dabei wurden die seit Januar 2012 geltenden Regelsätze zugrunde gelegt (vgl. <strong>Anlage</strong><br />
zu § 28 SGB XII) und alternativ zum geltenden Regelsatz wurden Eckregelsätze<br />
in Höhe von 390 EUR, 400 Euro und 410 Euro berechnet.<br />
Tabelle 3-1: Regelbedarfsstufen als Grundlage für Lohnabstandsberechnungen.<br />
Regelbedarfsstufe Erläuterung EUR/Monat<br />
Regelbedarfsstufe 1 Alleinlebende 374 390 400 410<br />
Regelbedarfsstufe 2 je Partner eines Paares 337 351 360 369<br />
Regelbedarfsstufe 3 weiteres Haushaltsmitgl. ab 18 J. 299 321 320 328<br />
Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche 14 bis 17 Jahre 287 293 301 308<br />
Regelbedarfsstufe 5 Kinder 6 bis 13 Jahre 251 257 264 271<br />
Regelbedarfsstufe 6 Kinder unter 6 Jahren 219 226 234 239<br />
Wohnkosten<br />
Die Wohnkosten wurden der Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende der Bundesagentur<br />
für Arbeit entnommen (Stand November 2011). Zum Zweck der Prüfung<br />
von Wohngeldansprüchen wurden die gesamten Leistungen für Miete und Heizung<br />
so aufgeteilt, dass der Anteil der Bruttokaltmiete auf 82 Prozent und der Anteil der<br />
Heizkosten auf 18 Prozent geschätzt wurde (Grundlage: Auswertungen der Einkommens-<br />
und Verbrauchsstichprobe).<br />
3.3 Ergebnis 2: Abstand zwischen unteren Arbeitsentgelten und<br />
Grundsicherungsleistungen<br />
Bei der Abstandsberechnung wird so verfahren, dass zunächst die Differenz zwischen<br />
dem verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmerhaushalte und den jeweils zustehenden<br />
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung als Euro-<br />
Betrag gebildet wird. Diese Differenz wird dann in prozentuale Relation zum verfügbaren<br />
Einkommen der Arbeitnehmerhaushalte gesetzt. Diese Abstandsrelation variiert<br />
(aufgrund regional unterschiedlicher Wohnkosten) je nach Region und ebenso<br />
mit alternativen Regelsatzbeträgen (vgl. Tabelle E-2 bis E-5, Anhang).<br />
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