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Anlage 1 - RIS

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Berechnung des durchschnittlichen Bedarfs an Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

bzw. Grundsicherung<br />

Der Bedarf an Grundsicherungsleistungen setzt sich aus den Regelsätzen, Leistungen<br />

für Mehrbedarf besonderer Personengruppen (hier: für Alleinerziehende berücksichtigt),<br />

den anerkannten Kosten der Unterkunft und der Heizung zusammen.<br />

Regelsätze<br />

Dabei wurden die seit Januar 2012 geltenden Regelsätze zugrunde gelegt (vgl. <strong>Anlage</strong><br />

zu § 28 SGB XII) und alternativ zum geltenden Regelsatz wurden Eckregelsätze<br />

in Höhe von 390 EUR, 400 Euro und 410 Euro berechnet.<br />

Tabelle 3-1: Regelbedarfsstufen als Grundlage für Lohnabstandsberechnungen.<br />

Regelbedarfsstufe Erläuterung EUR/Monat<br />

Regelbedarfsstufe 1 Alleinlebende 374 390 400 410<br />

Regelbedarfsstufe 2 je Partner eines Paares 337 351 360 369<br />

Regelbedarfsstufe 3 weiteres Haushaltsmitgl. ab 18 J. 299 321 320 328<br />

Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche 14 bis 17 Jahre 287 293 301 308<br />

Regelbedarfsstufe 5 Kinder 6 bis 13 Jahre 251 257 264 271<br />

Regelbedarfsstufe 6 Kinder unter 6 Jahren 219 226 234 239<br />

Wohnkosten<br />

Die Wohnkosten wurden der Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende der Bundesagentur<br />

für Arbeit entnommen (Stand November 2011). Zum Zweck der Prüfung<br />

von Wohngeldansprüchen wurden die gesamten Leistungen für Miete und Heizung<br />

so aufgeteilt, dass der Anteil der Bruttokaltmiete auf 82 Prozent und der Anteil der<br />

Heizkosten auf 18 Prozent geschätzt wurde (Grundlage: Auswertungen der Einkommens-<br />

und Verbrauchsstichprobe).<br />

3.3 Ergebnis 2: Abstand zwischen unteren Arbeitsentgelten und<br />

Grundsicherungsleistungen<br />

Bei der Abstandsberechnung wird so verfahren, dass zunächst die Differenz zwischen<br />

dem verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmerhaushalte und den jeweils zustehenden<br />

Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung als Euro-<br />

Betrag gebildet wird. Diese Differenz wird dann in prozentuale Relation zum verfügbaren<br />

Einkommen der Arbeitnehmerhaushalte gesetzt. Diese Abstandsrelation variiert<br />

(aufgrund regional unterschiedlicher Wohnkosten) je nach Region und ebenso<br />

mit alternativen Regelsatzbeträgen (vgl. Tabelle E-2 bis E-5, Anhang).<br />

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