HVA B-StB Teil 3, Ausgabe August 2012
HVA B-StB Teil 3, Ausgabe August 2012
HVA B-StB Teil 3, Ausgabe August 2012
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>HVA</strong> B-<strong>StB</strong> 3 Vertragsabwicklung 3.13 Insolvenzfälle<br />
Nr. (1) – (5)<br />
3.13 Insolvenzfälle<br />
(1) Sobald eine Baudienststelle von der Zahlungseinstellung eines Auftragnehmers oder von dem Antrag auf<br />
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, der Verfahrenseröffnung oder dem Eröffnungsbeschluss Kenntnis<br />
erhält, hat sie dies formlos, jedoch möglichst mit den Angaben nach Vordruck <strong>HVA</strong> B-<strong>StB</strong> Insolvenz-<br />
Mitteilung (Muster 3.13 – 1) der dafür bestimmten Dienststelle unverzüglich mitzuteilen.<br />
(2) Diese hat an Stellen, die aufrechnungsfähige Guthaben des Auftragnehmers oder Forderungen gegen<br />
den Auftragnehmer haben könnten, eine Mitteilung nach Vordruck <strong>HVA</strong> B-<strong>StB</strong> Insolvenz-Mitteilung zu richten.<br />
(3) An den Auftragnehmer und an Dritte sind aus Guthaben des Auftragnehmers zunächst keine Zahlungen<br />
mehr zu leisten (siehe auch Abschnitt 3.8 „Zahlungen an Dritte“).<br />
Es ist zu prüfen, ob von dem Kündigungsrecht des Auftraggebers Gebrauch zu machen ist (siehe Abschnitt<br />
3.11 „Kündigung durch den Auftraggeber“).<br />
(4) Alle Baudienststellen haben der Dienststelle, welche die „Insolvenz-Mitteilung“ veranlasst hat, umgehend<br />
einen Bericht nach Vordruck <strong>HVA</strong> B-<strong>StB</strong> Insolvenz-Bericht (Muster 3.13 – 2) für jede Maßnahme zuzuleiten.<br />
Wesentliche Änderungen geschätzter Beträge und das Ergebnis der Abrechnung sind nachzumelden.<br />
(5) Über das weitere Vorgehen, insbesondere über Aufrechnungen, Inanspruchnahme von Sicherheiten und<br />
über Zahlungen sowie über die Anmeldung von Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter, entscheidet<br />
die dafür bestimmte Dienststelle.<br />
Stand: 08-12 3.13 – Seite 1