05.03.2013 Aufrufe

HVA B-StB Teil 3, Ausgabe August 2012

HVA B-StB Teil 3, Ausgabe August 2012

HVA B-StB Teil 3, Ausgabe August 2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>HVA</strong> B-<strong>StB</strong> 3 Vertragsabwicklung 3.15 Änderungen an<br />

Leitungen der<br />

öffentlichen Versorgung<br />

Nr. (8) – (10)<br />

─ Vermerk zum Vorteilsausgleich, gegebenenfalls mit dessen Berechnung.<br />

Maßgebend hierfür sind die „Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen<br />

Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen“ (siehe BMV ARS-Nr. 05/2009 vom 11. Mai<br />

2009 – S 16/7175.1/3-1/1014113).<br />

─ Gegebenenfalls Zahlungsnachweise betreffend Erstattung von Ingenieurleistungen durch Fremdunternehmer.<br />

Feststellung der Rechnung<br />

(9) Eine Prüfung bzw. Festlegung der Rechnung durch das Versorgungsunternehmen genügt nicht.<br />

Die anweisende Stelle hat die sachliche und rechnerische Feststellung in eigener Verantwortung vorzunehmen.<br />

(10) Zur ordnungsgemäßen fachtechnischen Feststellung sind in der Regel keine besonderen Fachkenntnisse<br />

im Leitungsbau erforderlich. Im allgemeinen ist für einen Bauingenieur, bei rechtzeitiger Überprüfung an<br />

Ort und Stelle und gemeinsamen örtlichen Aufmaß, erkennbar, ob etwa der notwendige Umfang einer Leitungsverlegung<br />

überschritten worden ist.<br />

Stand: 08-12 3.15 – Seite 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!