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HVA B-StB Teil 3, Ausgabe August 2012

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<strong>HVA</strong> B-<strong>StB</strong> 3 Vertragsabwicklung 3.3 Abrechnung mit<br />

IT-Anlagen<br />

Nr. (15) – (16)<br />

Als maximale Toleranz für Vergleichsberechnungen mit unterschiedlichen Eingabedaten sind in der Vereinbarung<br />

zur Bauabrechnung festzulegen:<br />

für Erdarbeiten bis 5 %,<br />

für Schichten ohne Bindemittel bis 2 %<br />

der betroffenen Abrechnungssumme.<br />

Werden gleiche Eingabedaten und unterschiedliche Rechenverfahren verwendet, ist als Toleranzwert maximal<br />

1 Tausendstel zu vereinbaren.<br />

(16) Die Ergebnisse der Vergleichsberechnung sind mit denen der Leistungsberechnung zu vergleichen. Bei<br />

Abweichungen ist entsprechend Nr. 109.6 ZVB/E-<strong>StB</strong> zu verfahren.<br />

Liegen die Ergebnisse der Mengenberechnung des AN im Bereich der vereinbarten Toleranzen, wird das<br />

Ergebnis des AN anerkannt.<br />

Führt die Vergleichsberechnung des AG zu einem Ergebnis außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen,<br />

gilt das Ergebnis der Berechnung des AG.<br />

Erkennt der AN dieses Ergebnis nicht an, hat er die Möglichkeit die Mengenberechnung zu wiederholen.<br />

Stand: 08-12 3.3 – Seite 3

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