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Muskel-Skelett-Erkrankungen in Europa.pdf

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T G B N E W S L E T T E R • J U N I 9 9 • N r . 1 1 - 1 2<br />

1 s. frühere Artikel: „Asbestos ban: towards a European<br />

consensus (I)“, Newsletter Nr. 7, Dezember 1997, S.<br />

2-4; „(II)“, Newsletter Nr. 9, Juni 1998, S. 15-17; „(III).<br />

Asbestos free Europe next stop?“, Newsletter Nr. 10,<br />

Dezember 1998, S. 2-3; „Asbestos ban <strong>in</strong> France: too<br />

late for many“, Newsletter Nr. 4, November 1996, S.<br />

2-5.<br />

2 Richtl<strong>in</strong>ie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung<br />

der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten<br />

für Beschränkungen des Inverkehrbr<strong>in</strong>gens<br />

und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und<br />

Zubereitungen (Asbest)<br />

3 s. „Asbestos ban: towards a European consensus (III).<br />

Asbestos free Europe next stop?“ Newsletter Nr. 10,<br />

Dezember 1998, S. 2-3<br />

4 Alle weiteren Änderungen <strong>in</strong> diesem neuen Entwurf<br />

ergeben sich mehr oder weniger aus der Aufhebung<br />

der Sonderregelung.<br />

5 Für e<strong>in</strong>e qualifizierte Mehrheit benötigte die Kommission<br />

62 von 87 Stimmen, d.h. weniger als 25 Stimmen<br />

gegen den Entwurf. Griechenland, Portugal und<br />

Spanien verfügen über 18 Stimmen, die zusammen<br />

mit den 10 Stimmen Deutschlands den Entwurf hätten<br />

kippen können.<br />

6 <strong>in</strong>sbesondere asbesthaltige Zementprodukte wie z.B.<br />

Rohre, Dachmaterial und Wandverkleidungen<br />

7 entsprechend e<strong>in</strong>er von der Kommission <strong>in</strong> Auftrag<br />

gegebenen Studie zu den sozialen und wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen e<strong>in</strong>es Asbestverbots<br />

8 Der tatsächliche Grund für die Klage Kanadas ist<br />

nicht der Verlust e<strong>in</strong>es Marktes <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>, sondern der<br />

mögliche Schneeballeffekt, von dem auch bestimmte<br />

Entwicklungsländer bzw. weniger entwickelte Länder<br />

betroffen se<strong>in</strong> könnten.<br />

9 Da es sich um die Verabschiedung e<strong>in</strong>er Richtl<strong>in</strong>ie<br />

der Kommission im Rahmen des Verfahrens zur Anpassung<br />

an den technischen Fortschritt handelt, ist<br />

ke<strong>in</strong>e weitere Beratung im Europäischen Rat oder Parlament<br />

erforderlich.<br />

4<br />

ASBEST<br />

Asbestverbot - auf dem Weg zu e<strong>in</strong>em europäischen Konsens (IV)<br />

Schlußwort oder neues Kapitel e<strong>in</strong>er endlosen Geschichte?<br />

Am 4. Mai 1999 legte die GD III (Industrie)<br />

der EU-Kommission dem Ausschuß für<br />

technischen Fortschritt ihren Schlußentwurf<br />

zum Verbot der verbleibenden Asbestfaseranwendungen<br />

<strong>in</strong> <strong>Europa</strong>1 vor; der Entwurf wurde<br />

mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet. Das<br />

Verbot wird als Richtl<strong>in</strong>ie der Kommission <strong>in</strong><br />

Kraft treten, <strong>in</strong>dem der Anhang I der Richtl<strong>in</strong>ie<br />

76/769/EWG2 des Rates über die Beschränkungen<br />

des Inverkehrbr<strong>in</strong>gens und der Verwendung<br />

gefährlicher Stoffe und Zubereitungen<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Europäischen Union zum<br />

sechsten Mal an den technischen Fortschritt<br />

angepaßt wird.<br />

Bis Dezember letzten Jahres stand der Entwurf<br />

im Mittelpunkt e<strong>in</strong>er Diskussion, die 1997 von<br />

Vertretern der Mitgliedstaaten, der Industrie,<br />

der Gewerkschaften und der Kommission erneut<br />

aufgegriffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt<br />

hoffte die Kommission, daß die Mitgliedstaaten<br />

vor dem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>er seit zwanzig<br />

Jahren bestehenden Gesetzgebung zu Asbest<br />

<strong>in</strong> der Lage wären, e<strong>in</strong>e qualifizierte Mehrheitsentscheidung<br />

zum Verbot dieses Stoffes<br />

zu treffen.<br />

Der im Dezember vergangenen Jahres vorgelegte<br />

und diskutierte Entwurf 3 sah e<strong>in</strong> totales<br />

Verbot aller Asbestfasern mit e<strong>in</strong>er Übergangsfrist<br />

von fünf Jahren und e<strong>in</strong>e zehn Jahre gültige<br />

Sonderregelung für e<strong>in</strong>e spezielle chrysotilhaltige<br />

Anwendung (Membranen <strong>in</strong> bestehenden<br />

Elektrolyseanlagen) vor.<br />

Im Gegensatz zu e<strong>in</strong>igen kle<strong>in</strong>eren Änderungen,<br />

die sich aus dem Amsterdamer Vertrag ergaben,<br />

bestand die Hauptänderung dieses Entwurfs,<br />

der den Vertretern der Mitgliedstaaten<br />

im vergangenen Mai vorgelegt wurde, dar<strong>in</strong>,<br />

daß die Sonderregelung für Elektrolysemembranen<br />

vorzeitig auslaufen sollte. Trotz der<br />

Proteste seitens der deutschen Regierung, die<br />

argumentierte, daß e<strong>in</strong>e derartige Entscheidung<br />

nicht nur die Schließung jener Anlagen<br />

bewirken würde, die noch immer solche Membranen<br />

verwenden, sondern darüber h<strong>in</strong>aus<br />

zahlreiche weitere Arbeitsplätze <strong>in</strong> abhängigen<br />

bzw. verbundenen Branchen bedroht seien<br />

4 , wurde die Sonderregelung aufgehoben.<br />

Späte Entscheidung nach<br />

beschwerlichem Ritt<br />

Es bestanden ernste Zweifel daran, daß e<strong>in</strong>e<br />

qualifizierte Mehrheit erzielt werden konnte 5 ,<br />

da die Stimmen von deutscher Seite nicht im<br />

ger<strong>in</strong>gsten als sicher angesehen werden konnten<br />

und drei weitere Mitgliedstaaten (Spanien,<br />

Portugal und Griechenland) sich bereits dah<strong>in</strong>gehend<br />

geäußert hatten, daß sie den Status<br />

Quo beibehalten wollten.<br />

Als Ergebnis wären Spanien, Portugal und<br />

Griechenland weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> der Lage gewesen,<br />

ihre Asbestprodukte <strong>in</strong> Verkehr zu br<strong>in</strong>gen und<br />

zu verwenden 6 . In diesen Ländern s<strong>in</strong>d 2400<br />

Arbeitsplätze direkt <strong>in</strong> Gefahr 7 verglichen mit<br />

60 Personen, die nach unseren Angaben <strong>in</strong><br />

den <strong>in</strong> Deutschland betroffenen Anlagen beschäftigt<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Viel gravierender ist jedoch die erheblich<br />

größere Zahl der Arbeitnehmer, die derzeit<br />

und <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Zukunft (wenn man von<br />

den Erfahrungen mit anderen Fasern ausgeht)<br />

von den Produktionsketten betroffen se<strong>in</strong><br />

könnten.<br />

Außerdem hätte die Verabschiedung der Richtl<strong>in</strong>ie<br />

von kanadischer Seite weiter verzögert<br />

werden können. Das Land reichte bei der<br />

Welthandelsorganisation Beschwerde gegen<br />

das französische Verbot der Verwendung von<br />

Chrysotil e<strong>in</strong>. Wenn das Verfahren über die erneute<br />

Öffnung des französischen Marktes für<br />

den Import chrysotilhaltiger Produkte 8 gegen<br />

Frankreich entschieden wird, könnten sich alle<br />

anderen europäischen Staaten, <strong>in</strong> denen bereits<br />

seit mehreren Jahren e<strong>in</strong> Asbestverbot gilt,<br />

ebenso gezwungen sehen, ihre eigenen Märkte<br />

wieder zu öffnen.<br />

Dies waren e<strong>in</strong>ige der Gründe, die dazu führten,<br />

daß der Entwurf schließlich mit qualifizierter<br />

Mehrheit vom Ausschuß für technischen<br />

Fortschritt verabschiedet wurde. Die offizielle<br />

Ankündigung im Amtsblatt der EU wurde<br />

für Mitte Juni 9 erwartet; das Inkrafttreten<br />

der Richtl<strong>in</strong>ie wäre zwanzig Tage später erfolgt.<br />

Bis Ende Juli passierte jedoch nichts.

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