Muskel-Skelett-Erkrankungen in Europa.pdf
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Daraufh<strong>in</strong> verbreitete sich das Gerücht, daß<br />
Griechenland nach der Sitzung geäußert habe,<br />
die Entscheidung des Ausschusses für technischen<br />
Fortschritt anzufechten, da die Kommission<br />
nach den Massenrücktritten im April 1999<br />
das Recht verloren habe, politische Entscheidungen<br />
zu treffen, und sich statt dessen auf ihre<br />
adm<strong>in</strong>istrativen Befugnisse beschränken<br />
müsse.<br />
E<strong>in</strong> anderes Gerücht hartnäckigerer Art besagte,<br />
daß e<strong>in</strong>er der EU-Kommissare <strong>in</strong>nerhalb<br />
des normalen schriftlichen Verfahrens, <strong>in</strong> dem<br />
aus e<strong>in</strong>er Richtl<strong>in</strong>ie europäisches Gesetz<br />
wird 10 , se<strong>in</strong>e Unterschrift verweigerte.<br />
Schließlich gelang es der Kommission allerd<strong>in</strong>gs,<br />
die Richtl<strong>in</strong>ie am 26. Juli, d.h. unmittelbar<br />
vor der Sommerpause, zu verabschieden<br />
(Richtl<strong>in</strong>ie 99/77/EG) 11 .<br />
Als wichtigste Frage bleibt zu klären, was <strong>in</strong><br />
Zukunft <strong>in</strong>sbesondere aus Sicht der Gewerkschaften<br />
getan werden muß, um jene Arbeitnehmer<br />
zu schützen, die noch immer mit Asbest<br />
<strong>in</strong> Berührung kommen (s. Kasten). Weitere<br />
Fragen, wie z.B. die Entsorgung asbesthaltiger<br />
Abfälle, müssen ebenfalls geklärt werden.<br />
Für Arbeitnehmer, die vor allem <strong>in</strong> den Bereichen<br />
Instandhaltung, Sanierung, Abriß und<br />
Entsorgung arbeiten, wird das Verbot, sofern es<br />
<strong>in</strong> Kraft tritt, ke<strong>in</strong>e unmittelbaren Auswirkungen<br />
haben.<br />
Die EGB-Resolution zum Schutz<br />
der Arbeitnehmer gegen<br />
Asbestexposition<br />
Die Resolution des Rates Arbeit und Soziales<br />
über e<strong>in</strong>e gänzliche Überarbeitung der bestehenden<br />
Gesetzgebung zum Schutz der Arbeitnehmer<br />
gegen Asbest sowie die Aufforderung<br />
an die Kommission, die erforderlichen f<strong>in</strong>anziellen<br />
und personellen Mittel zur Verfügung zu<br />
stellen, wurde vom Europäischen Gewerkschaftsbund<br />
im Oktober 1998 voll unterstützt.<br />
Der EGB unterstrich <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />
die Notwendigkeit, die bestehenden Expositionsgrenzwerte<br />
für alle Asbestfasern zum<strong>in</strong>dest<br />
auf das niedrigste Niveau, das bislang <strong>in</strong> den<br />
Mitgliedstaaten erreicht wurde, zu senken.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus sollte anhand europäischer<br />
Vorschriften festgelegt werden, daß <strong>in</strong> den Bereichen<br />
Beseitigung, Abriß und Instandhaltung<br />
bestimmte Fachkenntnisse erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />
Weiterh<strong>in</strong> forderte der EGB die Registrierung<br />
von Mesotheliom- und Krebsfällen <strong>in</strong> allen<br />
Mitgliedstaaten. Seitens der Kommission sollte<br />
der Aufwand abgeschätzt werden, der für die<br />
Harmonisierung der bestehenden nationalen<br />
Vorschriften zur Registrierung von Asbest <strong>in</strong><br />
Gebäuden, Anlagen, Infrastrukturen, Transportmitteln,<br />
Haushaltsgeräten usw. sowie für<br />
Maßnahmen vor Ort notwendig ist.<br />
Die Forderungen des EGB stehen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang<br />
mit der Stellungnahme des Wirtschafts- und<br />
Sozialausschusses vom 11. März 1999 12 . Zu<br />
klären bleibt, wie die Kommission und <strong>in</strong>sbesondere<br />
die GD V <strong>in</strong> diese Richtung gedrängt<br />
werden können.<br />
Bisherige Initiativen der GD V<br />
Als die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />
verantwortliche Generaldirektion<br />
hat die GD V im September vergangenen Jahres<br />
mit den Mitgliedstaaten e<strong>in</strong>e erste Konsultationsrunde<br />
über die bestehende Gesetzgebung<br />
zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Asbestexposition<br />
abgehalten. E<strong>in</strong>e zweite Sitzung<br />
fand im März, e<strong>in</strong>e Abschlußsitzung im Juni<br />
diesen Jahres statt. Diese Sitzungen gelten dabei<br />
als Grundlagenarbeit, bevor die Auffassung<br />
der Sozialpartner zu dem Thema sondiert<br />
wird.<br />
Nach unseren Informationen soll die Richtl<strong>in</strong>ie<br />
83/477/EWG des Rates (geändert durch die<br />
Richtl<strong>in</strong>ie 91/382/EWG) weiteren Änderungen<br />
unterworfen werden, <strong>in</strong>dem die Forderungen<br />
des Rates vom 7. April 1999 sowie das europaweite<br />
Asbestverbot e<strong>in</strong>bezogen werden. Im<br />
Rahmen dieser Überarbeitung sollten auch die<br />
bestehenden Expositionsgrenzwerte e<strong>in</strong>er Prüfung<br />
unterzogen werden. E<strong>in</strong> europäisches Register<br />
aller Gebäude mit asbesthaltigen Fasern<br />
wird als zu kompliziert angesehen.<br />
Offen bleibt die Frage, warum e<strong>in</strong>ige Mitgliedstaaten<br />
dazu <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, andere wiederum<br />
nicht. Dabei sollte es Sache des EGB/TGB<br />
se<strong>in</strong>, <strong>in</strong> den verschiedenen Mitgliedstaaten alle<br />
verfügbaren Informationen zu jenen Vorschriften<br />
und Bestimmungen zusammenzutragen,<br />
die aus gewerkschaftlicher Sicht e<strong>in</strong>er europaweiten<br />
Verbesserung bedürfen. Die neue Adhoc-Gruppe<br />
zum Thema Asbest, die anläßlich<br />
der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Sicherheit,<br />
Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz<br />
am Arbeitsplatz im Mai diesen Jahres<br />
e<strong>in</strong>gesetzt wurde, sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> geeignetes Gremium<br />
für weitere Initiativen zu se<strong>in</strong>.<br />
Karola Grodzki<br />
kgrodzki@etuc.org<br />
Schutz der Arbeitnehmer <strong>in</strong> der<br />
EU gegen Asbestexposition<br />
Der Schutz der Arbeitnehmer gegen Asbestexposition<br />
wird <strong>in</strong> der Europäischen Union<br />
derzeit durch zwei Richtl<strong>in</strong>ien geregelt:<br />
• Richtl<strong>in</strong>ie 83/477/EWG des Rates (geändert<br />
durch die Richtl<strong>in</strong>ie 91/382/EWG) über<br />
den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung<br />
durch Asbest am Arbeitsplatz und<br />
• Richtl<strong>in</strong>ie 90/394/EWG (geändert durch<br />
die Richtl<strong>in</strong>ie 97/42/EG) des Rates über<br />
den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung<br />
durch Karz<strong>in</strong>ogene bei der Arbeit<br />
– Der Entwurf e<strong>in</strong>er zweiten Änderung dieser<br />
Richtl<strong>in</strong>ie wurde kürzlich von der Kommission<br />
verabschiedet.<br />
Während die Richtl<strong>in</strong>ie 83/477/EWG z.B.<br />
Anforderungen an Risikobeurteilung, Expositionsgrenzwerte<br />
(z.Z. 0,6 Faser pro<br />
cm 3 für Chrysotil), persönliche Schutzausrüstung<br />
und mediz<strong>in</strong>ische Betreuung def<strong>in</strong>iert,<br />
bietet die Richtl<strong>in</strong>ie 90/394/EWG des<br />
Rates e<strong>in</strong>en weiter gefaßten Rahmen zur<br />
Überwachung von Tätigkeiten an Arbeitsplätzen,<br />
an denen Arbeitnehmer Karz<strong>in</strong>ogenen,<br />
e<strong>in</strong>schließlich Asbest, ausgesetzt<br />
se<strong>in</strong> können.<br />
E<strong>in</strong>e wichtige, von Arbeitgebern zu<br />
berücksichtigende Bestimmung der Richtl<strong>in</strong>ie<br />
90/394/EWG ist der Grundsatz, daß e<strong>in</strong><br />
Karz<strong>in</strong>ogen, sofern dies technisch möglich<br />
ist, durch e<strong>in</strong>en anderen Stoff, von dem<br />
ke<strong>in</strong> oder nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>geres Gesundheitsrisiko<br />
ausgeht, zu ersetzen ist.<br />
Sofern die Richtl<strong>in</strong>ie 83/477/EWG strengere<br />
Maßnahmen vorsieht, hat sie Vorrang<br />
vor der Richtl<strong>in</strong>ie 90/394/EWG.<br />
10 Es bestehen zwei Möglichkeiten:<br />
(1) Der Entwurf wird <strong>in</strong> das schriftliche Verfahren gegeben<br />
und von allen Kommissaren unterzeichnet. Es<br />
wird e<strong>in</strong> Datum (Frist) festgesetzt, und sofern bis zu<br />
dessen Ablauf ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände erhoben werden, gilt<br />
der Entwurf als angenommen.<br />
(2) Das schriftliche Verfahren wird auf die Tagesordnung<br />
der wöchentlichen Mittwochssitzung der Kommission<br />
gesetzt, wird dort debattiert und kann mit e<strong>in</strong>facher<br />
Mehrheit der Kommissare angenommen werden<br />
(hierzu s<strong>in</strong>d 11 Stimmen erforderlich).<br />
11 Abl. Nr. L 207 vom 6. August 1999, S. 18. Dieser<br />
Artikel entstand vor der Verabschiedung der Richtl<strong>in</strong>ie.<br />
Die Fundstelle wurde nachträglich im Rahmen<br />
der Endkorrektur e<strong>in</strong>gefügt.<br />
12 Stellungnahme der Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen,<br />
Unionsbürgerschaft zu Asbest, SOC/004<br />
(ex. SOC/340), Brüssel, 11. März 1999.<br />
5<br />
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