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Muskel-Skelett-Erkrankungen in Europa.pdf

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Daraufh<strong>in</strong> verbreitete sich das Gerücht, daß<br />

Griechenland nach der Sitzung geäußert habe,<br />

die Entscheidung des Ausschusses für technischen<br />

Fortschritt anzufechten, da die Kommission<br />

nach den Massenrücktritten im April 1999<br />

das Recht verloren habe, politische Entscheidungen<br />

zu treffen, und sich statt dessen auf ihre<br />

adm<strong>in</strong>istrativen Befugnisse beschränken<br />

müsse.<br />

E<strong>in</strong> anderes Gerücht hartnäckigerer Art besagte,<br />

daß e<strong>in</strong>er der EU-Kommissare <strong>in</strong>nerhalb<br />

des normalen schriftlichen Verfahrens, <strong>in</strong> dem<br />

aus e<strong>in</strong>er Richtl<strong>in</strong>ie europäisches Gesetz<br />

wird 10 , se<strong>in</strong>e Unterschrift verweigerte.<br />

Schließlich gelang es der Kommission allerd<strong>in</strong>gs,<br />

die Richtl<strong>in</strong>ie am 26. Juli, d.h. unmittelbar<br />

vor der Sommerpause, zu verabschieden<br />

(Richtl<strong>in</strong>ie 99/77/EG) 11 .<br />

Als wichtigste Frage bleibt zu klären, was <strong>in</strong><br />

Zukunft <strong>in</strong>sbesondere aus Sicht der Gewerkschaften<br />

getan werden muß, um jene Arbeitnehmer<br />

zu schützen, die noch immer mit Asbest<br />

<strong>in</strong> Berührung kommen (s. Kasten). Weitere<br />

Fragen, wie z.B. die Entsorgung asbesthaltiger<br />

Abfälle, müssen ebenfalls geklärt werden.<br />

Für Arbeitnehmer, die vor allem <strong>in</strong> den Bereichen<br />

Instandhaltung, Sanierung, Abriß und<br />

Entsorgung arbeiten, wird das Verbot, sofern es<br />

<strong>in</strong> Kraft tritt, ke<strong>in</strong>e unmittelbaren Auswirkungen<br />

haben.<br />

Die EGB-Resolution zum Schutz<br />

der Arbeitnehmer gegen<br />

Asbestexposition<br />

Die Resolution des Rates Arbeit und Soziales<br />

über e<strong>in</strong>e gänzliche Überarbeitung der bestehenden<br />

Gesetzgebung zum Schutz der Arbeitnehmer<br />

gegen Asbest sowie die Aufforderung<br />

an die Kommission, die erforderlichen f<strong>in</strong>anziellen<br />

und personellen Mittel zur Verfügung zu<br />

stellen, wurde vom Europäischen Gewerkschaftsbund<br />

im Oktober 1998 voll unterstützt.<br />

Der EGB unterstrich <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

die Notwendigkeit, die bestehenden Expositionsgrenzwerte<br />

für alle Asbestfasern zum<strong>in</strong>dest<br />

auf das niedrigste Niveau, das bislang <strong>in</strong> den<br />

Mitgliedstaaten erreicht wurde, zu senken.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sollte anhand europäischer<br />

Vorschriften festgelegt werden, daß <strong>in</strong> den Bereichen<br />

Beseitigung, Abriß und Instandhaltung<br />

bestimmte Fachkenntnisse erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />

Weiterh<strong>in</strong> forderte der EGB die Registrierung<br />

von Mesotheliom- und Krebsfällen <strong>in</strong> allen<br />

Mitgliedstaaten. Seitens der Kommission sollte<br />

der Aufwand abgeschätzt werden, der für die<br />

Harmonisierung der bestehenden nationalen<br />

Vorschriften zur Registrierung von Asbest <strong>in</strong><br />

Gebäuden, Anlagen, Infrastrukturen, Transportmitteln,<br />

Haushaltsgeräten usw. sowie für<br />

Maßnahmen vor Ort notwendig ist.<br />

Die Forderungen des EGB stehen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang<br />

mit der Stellungnahme des Wirtschafts- und<br />

Sozialausschusses vom 11. März 1999 12 . Zu<br />

klären bleibt, wie die Kommission und <strong>in</strong>sbesondere<br />

die GD V <strong>in</strong> diese Richtung gedrängt<br />

werden können.<br />

Bisherige Initiativen der GD V<br />

Als die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />

verantwortliche Generaldirektion<br />

hat die GD V im September vergangenen Jahres<br />

mit den Mitgliedstaaten e<strong>in</strong>e erste Konsultationsrunde<br />

über die bestehende Gesetzgebung<br />

zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Asbestexposition<br />

abgehalten. E<strong>in</strong>e zweite Sitzung<br />

fand im März, e<strong>in</strong>e Abschlußsitzung im Juni<br />

diesen Jahres statt. Diese Sitzungen gelten dabei<br />

als Grundlagenarbeit, bevor die Auffassung<br />

der Sozialpartner zu dem Thema sondiert<br />

wird.<br />

Nach unseren Informationen soll die Richtl<strong>in</strong>ie<br />

83/477/EWG des Rates (geändert durch die<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 91/382/EWG) weiteren Änderungen<br />

unterworfen werden, <strong>in</strong>dem die Forderungen<br />

des Rates vom 7. April 1999 sowie das europaweite<br />

Asbestverbot e<strong>in</strong>bezogen werden. Im<br />

Rahmen dieser Überarbeitung sollten auch die<br />

bestehenden Expositionsgrenzwerte e<strong>in</strong>er Prüfung<br />

unterzogen werden. E<strong>in</strong> europäisches Register<br />

aller Gebäude mit asbesthaltigen Fasern<br />

wird als zu kompliziert angesehen.<br />

Offen bleibt die Frage, warum e<strong>in</strong>ige Mitgliedstaaten<br />

dazu <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, andere wiederum<br />

nicht. Dabei sollte es Sache des EGB/TGB<br />

se<strong>in</strong>, <strong>in</strong> den verschiedenen Mitgliedstaaten alle<br />

verfügbaren Informationen zu jenen Vorschriften<br />

und Bestimmungen zusammenzutragen,<br />

die aus gewerkschaftlicher Sicht e<strong>in</strong>er europaweiten<br />

Verbesserung bedürfen. Die neue Adhoc-Gruppe<br />

zum Thema Asbest, die anläßlich<br />

der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Sicherheit,<br />

Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz<br />

am Arbeitsplatz im Mai diesen Jahres<br />

e<strong>in</strong>gesetzt wurde, sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> geeignetes Gremium<br />

für weitere Initiativen zu se<strong>in</strong>.<br />

Karola Grodzki<br />

kgrodzki@etuc.org<br />

Schutz der Arbeitnehmer <strong>in</strong> der<br />

EU gegen Asbestexposition<br />

Der Schutz der Arbeitnehmer gegen Asbestexposition<br />

wird <strong>in</strong> der Europäischen Union<br />

derzeit durch zwei Richtl<strong>in</strong>ien geregelt:<br />

• Richtl<strong>in</strong>ie 83/477/EWG des Rates (geändert<br />

durch die Richtl<strong>in</strong>ie 91/382/EWG) über<br />

den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung<br />

durch Asbest am Arbeitsplatz und<br />

• Richtl<strong>in</strong>ie 90/394/EWG (geändert durch<br />

die Richtl<strong>in</strong>ie 97/42/EG) des Rates über<br />

den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung<br />

durch Karz<strong>in</strong>ogene bei der Arbeit<br />

– Der Entwurf e<strong>in</strong>er zweiten Änderung dieser<br />

Richtl<strong>in</strong>ie wurde kürzlich von der Kommission<br />

verabschiedet.<br />

Während die Richtl<strong>in</strong>ie 83/477/EWG z.B.<br />

Anforderungen an Risikobeurteilung, Expositionsgrenzwerte<br />

(z.Z. 0,6 Faser pro<br />

cm 3 für Chrysotil), persönliche Schutzausrüstung<br />

und mediz<strong>in</strong>ische Betreuung def<strong>in</strong>iert,<br />

bietet die Richtl<strong>in</strong>ie 90/394/EWG des<br />

Rates e<strong>in</strong>en weiter gefaßten Rahmen zur<br />

Überwachung von Tätigkeiten an Arbeitsplätzen,<br />

an denen Arbeitnehmer Karz<strong>in</strong>ogenen,<br />

e<strong>in</strong>schließlich Asbest, ausgesetzt<br />

se<strong>in</strong> können.<br />

E<strong>in</strong>e wichtige, von Arbeitgebern zu<br />

berücksichtigende Bestimmung der Richtl<strong>in</strong>ie<br />

90/394/EWG ist der Grundsatz, daß e<strong>in</strong><br />

Karz<strong>in</strong>ogen, sofern dies technisch möglich<br />

ist, durch e<strong>in</strong>en anderen Stoff, von dem<br />

ke<strong>in</strong> oder nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>geres Gesundheitsrisiko<br />

ausgeht, zu ersetzen ist.<br />

Sofern die Richtl<strong>in</strong>ie 83/477/EWG strengere<br />

Maßnahmen vorsieht, hat sie Vorrang<br />

vor der Richtl<strong>in</strong>ie 90/394/EWG.<br />

10 Es bestehen zwei Möglichkeiten:<br />

(1) Der Entwurf wird <strong>in</strong> das schriftliche Verfahren gegeben<br />

und von allen Kommissaren unterzeichnet. Es<br />

wird e<strong>in</strong> Datum (Frist) festgesetzt, und sofern bis zu<br />

dessen Ablauf ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände erhoben werden, gilt<br />

der Entwurf als angenommen.<br />

(2) Das schriftliche Verfahren wird auf die Tagesordnung<br />

der wöchentlichen Mittwochssitzung der Kommission<br />

gesetzt, wird dort debattiert und kann mit e<strong>in</strong>facher<br />

Mehrheit der Kommissare angenommen werden<br />

(hierzu s<strong>in</strong>d 11 Stimmen erforderlich).<br />

11 Abl. Nr. L 207 vom 6. August 1999, S. 18. Dieser<br />

Artikel entstand vor der Verabschiedung der Richtl<strong>in</strong>ie.<br />

Die Fundstelle wurde nachträglich im Rahmen<br />

der Endkorrektur e<strong>in</strong>gefügt.<br />

12 Stellungnahme der Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen,<br />

Unionsbürgerschaft zu Asbest, SOC/004<br />

(ex. SOC/340), Brüssel, 11. März 1999.<br />

5<br />

T G B N E W S L E T T E R • J U N I 9 9 • N r . 1 1 - 1 2

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