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IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden ...

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- die Leistung-Entgelt-Relation durch Zuordnung von Leistungsentgelt und<br />

Zielerfüllungsgrad.<br />

Dabei darf die Handhabbarkeit des Verfahrens nicht beeinträchtigt werden.<br />

17.4.6 Die Feststellung des Leistungsergebnisses erfolgt in einem<br />

Zielerfüllungsgespräch. Dabei ist das Ergebnis des Vergleichs zwischen<br />

Zielerfüllung und Zielvereinbarung zu begründen.<br />

17.5 Die Auswahl der Leistungsmerkmale im Rahmen der Anwendung der<br />

verschiedenen Methoden zur Ermittlung des Leistungsergebnisses erfolgt<br />

gemäß §§ 17.2.2, 17.3.2, 17.4.2 bzw. 17.4.3. Mögliche Leistungsmerkmale<br />

sind in Anlage 3 aufgeführt.<br />

Sie müssen in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe<br />

stehen, handhabbar und nachvollziehbar sein. Es dürfen nur das<br />

Leistungsergebnis kennzeichnende und beeinflussende Merkmale<br />

verwendet werden.<br />

Leistungsmerkmale können prozess-, kunden-, produkt-, mitarbeiter-<br />

und/oder finanzbezogen sein. Die Leistungsmerkmale können sich auf<br />

- Quantität<br />

- Qualität<br />

- Verhalten der Beschäftigten<br />

beziehen.<br />

§ 18<br />

Ermittlung des Leistungsergebnisses<br />

18.1 Die Ermittlung des Leistungsergebnisses erfolgt durch den Arbeitgeber. Die dazu<br />

notwendigen Daten können maschinell erfasst und verarbeitet werden.<br />

18.2 Einzelne Beschäftigte können die Feststellung ihres Leistungsergebnisses,<br />

mehrere Beschäftigte können die Feststellung ihres gemeinsamen<br />

Leistungsergebnisses reklamieren.<br />

18.3 Die Reklamation muss begründet werden und baldmöglichst nach Kenntnis des<br />

Reklamationsgrundes erfolgen. Sie ist vom Arbeitgeber unverzüglich zu prüfen.<br />

Das Ergebnis der Nachprüfung muss dem/den Beschäftigten und dem<br />

Betriebsrat mitgeteilt werden.<br />

18.4 Sind Beschäftigte mit dem Ergebnis der Nachprüfung nicht einverstanden, soll<br />

zunächst innerbetrieblich eine einvernehmliche Lösung gesucht werden. Hierzu<br />

können die Betriebsparteien ein Verfahren (z.B. eine paritätische Kommission)<br />

vereinbaren.<br />

__________________________________________________________________________<br />

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />

Mitglied werden: http://www.bw.ig.de<br />

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