IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden ...
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- die Leistung-Entgelt-Relation durch Zuordnung von Leistungsentgelt und<br />
Zielerfüllungsgrad.<br />
Dabei darf die Handhabbarkeit des Verfahrens nicht beeinträchtigt werden.<br />
17.4.6 Die Feststellung des Leistungsergebnisses erfolgt in einem<br />
Zielerfüllungsgespräch. Dabei ist das Ergebnis des Vergleichs zwischen<br />
Zielerfüllung und Zielvereinbarung zu begründen.<br />
17.5 Die Auswahl der Leistungsmerkmale im Rahmen der Anwendung der<br />
verschiedenen Methoden zur Ermittlung des Leistungsergebnisses erfolgt<br />
gemäß §§ 17.2.2, 17.3.2, 17.4.2 bzw. 17.4.3. Mögliche Leistungsmerkmale<br />
sind in Anlage 3 aufgeführt.<br />
Sie müssen in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe<br />
stehen, handhabbar und nachvollziehbar sein. Es dürfen nur das<br />
Leistungsergebnis kennzeichnende und beeinflussende Merkmale<br />
verwendet werden.<br />
Leistungsmerkmale können prozess-, kunden-, produkt-, mitarbeiter-<br />
und/oder finanzbezogen sein. Die Leistungsmerkmale können sich auf<br />
- Quantität<br />
- Qualität<br />
- Verhalten der Beschäftigten<br />
beziehen.<br />
§ 18<br />
Ermittlung des Leistungsergebnisses<br />
18.1 Die Ermittlung des Leistungsergebnisses erfolgt durch den Arbeitgeber. Die dazu<br />
notwendigen Daten können maschinell erfasst und verarbeitet werden.<br />
18.2 Einzelne Beschäftigte können die Feststellung ihres Leistungsergebnisses,<br />
mehrere Beschäftigte können die Feststellung ihres gemeinsamen<br />
Leistungsergebnisses reklamieren.<br />
18.3 Die Reklamation muss begründet werden und baldmöglichst nach Kenntnis des<br />
Reklamationsgrundes erfolgen. Sie ist vom Arbeitgeber unverzüglich zu prüfen.<br />
Das Ergebnis der Nachprüfung muss dem/den Beschäftigten und dem<br />
Betriebsrat mitgeteilt werden.<br />
18.4 Sind Beschäftigte mit dem Ergebnis der Nachprüfung nicht einverstanden, soll<br />
zunächst innerbetrieblich eine einvernehmliche Lösung gesucht werden. Hierzu<br />
können die Betriebsparteien ein Verfahren (z.B. eine paritätische Kommission)<br />
vereinbaren.<br />
__________________________________________________________________________<br />
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />
Mitglied werden: http://www.bw.ig.de<br />
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