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IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden ...

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§ 24<br />

Kündigungsfristen<br />

24.1 Dieser Tarifvertrag kann erstmals zum Ende der Einführungsphase gemäß<br />

§ 2.1.1 ETV ERA mit 3-Monatsfrist zum Quartal gekündigt werden.<br />

24.2 § 6.1.5 kann erstmals zum 31.12.2008 mit 3-Monatsfrist zum Quartal gekündigt<br />

werden.<br />

Pforzheim, den 9. Januar 2006<br />

Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren<br />

und verwandte Industrien e. V., Pforzheim<br />

Dr. Bernhard Fuchs<br />

Tarifgemeinschaft im Edelmetallverband e. V., Schwäbisch Gmünd<br />

Dr. August Kästner<br />

Industriegewerkschaft <strong>Metall</strong><br />

<strong>Bezirk</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

<strong>Bezirk</strong>sleitung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Jörg Hofmann Walter Beraus<br />

Protokollnotiz:<br />

Dieser Tarifvertrag wird von der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> auch namens und im Auftrag der Gewerkschaft<br />

ver.di für die dort organisierten Mitglieder geschlossen, die am 2. Juli 2001 Mitglied der DAG<br />

waren.<br />

__________________________________________________________________________<br />

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />

Mitglied werden: http://www.bw.ig.de<br />

29

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