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IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden ...

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3.2 Belastung durch Reizarmut<br />

Eine Belastung durch Reizarmut i. S. dieses Tarifvertrages entsteht:<br />

- bei inhaltlich einförmigen, monotonen, sich ständig wiederholenden Arbeiten<br />

mit geringer Kraftanstrengung und hoher Reizarmut,<br />

- wenn am Arbeitsplatz die Möglichkeit zu sozialen Kontakten fehlt.<br />

Belastung durch Reizarmut<br />

Stufe Definition Punkte<br />

1 höhere Belastung (ein Merkmal) 1<br />

2 hohe Belastung (zwei Merkmale) 2<br />

3.3 Belastung durch Umgebungseinflüsse<br />

3.3.1 Lärm<br />

Unter Umgebungseinflüssen werden äußere Einwirkungen verstanden, welche<br />

die Arbeitsausführung beeinträchtigen bzw. Belastungen hervorrufen.<br />

Bei der Bewertung sind die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

zu berücksichtigen.<br />

Folgende Umgebungseinflüsse werden berücksichtigt:<br />

Bewertet wird der Beurteilungspegel LAeq am Arbeitsplatz. Die Lärmhöhe<br />

(Beurteilungspegel) ist fachgerecht zu ermitteln. Den Werten der folgenden<br />

Tabelle liegt die Ermittlung des Beurteilungspegels gemäß BGV B3 in der<br />

Fassung vom Januar 1997 zu Grunde. Dabei ist die Impulshaltigkeit des Lärms<br />

gemäß dieser Vorschrift berücksichtigt.<br />

Belastung durch Lärm<br />

Stufe 1 Definition Beurteilungspegel Punkte<br />

1 höhere Belastung über 82 dB(A)<br />

bis 86 dB(A)<br />

1<br />

2 hohe Belastung über 86 dB(A) 2<br />

Bei Arbeitsplätzen mit einer Dauerbelastung durch Lärm von 90 dB(A) und mehr<br />

müssen geeignete technische Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden.<br />

§ 1 Abs. II ist entsprechend zu berücksichtigen.<br />

3.3.2 Sonstige Umgebungseinflüsse<br />

Die sonstigen Umgebungseinflüsse werden in den unten genannten 6 Gruppen<br />

zusammengefasst und innerhalb dieser Gruppe ganzheitlich betrachtet.<br />

Innerhalb jeder Gruppe kann eine Belastung dem Grunde nach vorliegen, wenn<br />

einer der dort genannten Umgebungseinflüsse auftritt. Ob eine mehr als mittlere<br />

Belastung (§ 1 Abs. V) vorliegt, ist gemäß § 2 Abs. IV festzustellen.<br />

__________________________________________________________________________<br />

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />

Mitglied werden: http://www.bw.ig.de<br />

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