IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden ...
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3.2 Belastung durch Reizarmut<br />
Eine Belastung durch Reizarmut i. S. dieses Tarifvertrages entsteht:<br />
- bei inhaltlich einförmigen, monotonen, sich ständig wiederholenden Arbeiten<br />
mit geringer Kraftanstrengung und hoher Reizarmut,<br />
- wenn am Arbeitsplatz die Möglichkeit zu sozialen Kontakten fehlt.<br />
Belastung durch Reizarmut<br />
Stufe Definition Punkte<br />
1 höhere Belastung (ein Merkmal) 1<br />
2 hohe Belastung (zwei Merkmale) 2<br />
3.3 Belastung durch Umgebungseinflüsse<br />
3.3.1 Lärm<br />
Unter Umgebungseinflüssen werden äußere Einwirkungen verstanden, welche<br />
die Arbeitsausführung beeinträchtigen bzw. Belastungen hervorrufen.<br />
Bei der Bewertung sind die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse<br />
zu berücksichtigen.<br />
Folgende Umgebungseinflüsse werden berücksichtigt:<br />
Bewertet wird der Beurteilungspegel LAeq am Arbeitsplatz. Die Lärmhöhe<br />
(Beurteilungspegel) ist fachgerecht zu ermitteln. Den Werten der folgenden<br />
Tabelle liegt die Ermittlung des Beurteilungspegels gemäß BGV B3 in der<br />
Fassung vom Januar 1997 zu Grunde. Dabei ist die Impulshaltigkeit des Lärms<br />
gemäß dieser Vorschrift berücksichtigt.<br />
Belastung durch Lärm<br />
Stufe 1 Definition Beurteilungspegel Punkte<br />
1 höhere Belastung über 82 dB(A)<br />
bis 86 dB(A)<br />
1<br />
2 hohe Belastung über 86 dB(A) 2<br />
Bei Arbeitsplätzen mit einer Dauerbelastung durch Lärm von 90 dB(A) und mehr<br />
müssen geeignete technische Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden.<br />
§ 1 Abs. II ist entsprechend zu berücksichtigen.<br />
3.3.2 Sonstige Umgebungseinflüsse<br />
Die sonstigen Umgebungseinflüsse werden in den unten genannten 6 Gruppen<br />
zusammengefasst und innerhalb dieser Gruppe ganzheitlich betrachtet.<br />
Innerhalb jeder Gruppe kann eine Belastung dem Grunde nach vorliegen, wenn<br />
einer der dort genannten Umgebungseinflüsse auftritt. Ob eine mehr als mittlere<br />
Belastung (§ 1 Abs. V) vorliegt, ist gemäß § 2 Abs. IV festzustellen.<br />
__________________________________________________________________________<br />
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />
Mitglied werden: http://www.bw.ig.de<br />
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