Erläuterung zu den Tätigkeitsschritten - MAQT
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Qualitätsmanagement-<br />
Handbuch<br />
5. Verantwortung der Leitung<br />
Als Beauftragter der obersten Leitung hat der Q-Beauftragte, unabhängig von seinen anderen Aufgaben<br />
für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des QM-Systems <strong>zu</strong> sorgen und der Geschäftsleitung<br />
Bericht <strong>zu</strong>r Leistungsfähigkeit des Systems <strong>zu</strong> erstatten (interne Audits).<br />
Entscheidet sich der Vorstand der Einrichtung aus organisatorischen Grün<strong>den</strong> auf die Ernennung<br />
eines Qualitätsbeauftragten <strong>zu</strong> verzichten, so wer<strong>den</strong> die Aufgaben von der Geschäftsführerin der<br />
Einrichtung übernommen.<br />
5.1.6 Interne Kommunikation - Qualitätszirkel<br />
Die Geschäftsführerin ruft regelmäßig Qualitätszirkel ein. Teilnehmer sind die Geschäftsführerin, der<br />
Qualitätsbeauftragte, die Fachbereichsleiter und die Dozenten. Die Treffen haben eine hohe Bedeutung<br />
für die interne Kommunikation. In diesen Zusammenkünften von wer<strong>den</strong> regelmäßig Qualitätsthemen<br />
wie Kun<strong>den</strong><strong>zu</strong>frie<strong>den</strong>heit, Verbesserungsmaßnahmen, Fehlermanagement, Zielvorgaben<br />
beraten.<br />
Sie haben einen festen Tagesordnungsanteil, der folgende Punkte enthält:<br />
Stand der Regelset<strong>zu</strong>ng (Gesetze, Normen, Verordnungen, Sicherheitsvorschriften)<br />
Störungen im Ablauf<br />
Aktuelle und neue Projekte<br />
Qualität der Ausbilder<br />
Aktualität der Schulungsinhalte<br />
Auslastung des Unternehmens<br />
Zufrie<strong>den</strong>heit der Teilnehmer (Kun<strong>den</strong>)<br />
Kostendeckung<br />
5.2 Verantwortung, Befugnis und Kommunikation<br />
Das sich in der Anlage befin<strong>den</strong>de Organigramm zeigt die Organisationsstruktur der Einrichtung und<br />
die Einbindung des Qualitätswesens.<br />
5.3 Aufrechterhaltung der Zulassungsvorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
Eine bevorstehende Zulassung, Wiederholungs<strong>zu</strong>lassung oder wichtige Veränderungen in der Einrichtung<br />
können Auswirkungen auf die Träger<strong>zu</strong>lassung haben. Insbesondere kann das der Fall<br />
sein, wenn sich die Veränderungen auf die finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit oder unserer<br />
QM-System auswirkt. In diesem Fall mel<strong>den</strong> wir der Fachkundigen Stelle relevante Änderungen und<br />
legen dar, dass weiterhin alle Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine Zulassung vorliegen.<br />
QM-Handbuch Bildung Version 2 01.09.2010 Seite 22 von 41