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Name und Anschrift des Bieters - Max-Planck-Institut für Psychiatrie ...

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-03<br />

Bitte geben Sie nachfolgend einen Ansprechpartner <strong>für</strong> Rückfragen durch das MPIP an:<br />

<strong>Name</strong>:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

Email:<br />

Kraepelinstraße 2 – 16<br />

80804 München<br />

8 Änderungen, Berichtigungen <strong>und</strong> Rücknahme <strong>des</strong> Angebotes<br />

Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen <strong>des</strong> Angebotes eines <strong>Bieters</strong> sind als solche zu kennzeichnen<br />

<strong>und</strong> müssen in einem verschlossenen Umschlag (wie das Angebot selbst) zugestellt werden. Änderungen oder<br />

Berichtigungen <strong>des</strong> Angebotes werden nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist berücksichtigt.<br />

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder fernschriftlich per Fax zurückgezogen<br />

werden.<br />

9 Nebenangebote/Varianten/Alternativangebote oder Änderungsvorschläge<br />

Nebenangebote/Varianten/Alternativangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.<br />

10 Ausschlusskriterien<br />

Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Min<strong>des</strong>tanforderungen nicht erfüllen, werden<br />

von der Wertung ausgeschlossen.<br />

11 Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen<br />

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (gem. § 1 <strong>des</strong> Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />

vom 26.08.1998 – BGBl I S. 2546) sind nicht zulässig, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über<br />

Gewinnaufschläge<br />

Gewinnbeteiligung<br />

die zu fordernden Preise<br />

Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen o.ä.<br />

Zahlungs-, Lieferungs- oder andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den<br />

Preis beeinflussen, es sei denn, dass sie im Einzelfall nach Maßgabe <strong>des</strong> GWB ausnahmsweise zulässig<br />

sind<br />

Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten.<br />

12 Weitergabe an Nachunternehmer (Unteraufträge)<br />

Der Bieter hat Art <strong>und</strong> Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmen/Unterauftragnehmer<br />

übertragen will. Der Bieter hat die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen. Für diesen Fall sind ebenfalls<br />

die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Prüfung der Eignung von den beteiligten Nachunternehmen/Unterauftragnehmern<br />

zu beantworten <strong>und</strong> auszufüllen.<br />

13 Bietergemeinschaften<br />

Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene<br />

Erklärung abzugeben,<br />

in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,<br />

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