Name und Anschrift des Bieters - Max-Planck-Institut für Psychiatrie ...
Name und Anschrift des Bieters - Max-Planck-Institut für Psychiatrie ...
Name und Anschrift des Bieters - Max-Planck-Institut für Psychiatrie ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-03<br />
Kraepelinstraße 2 – 16<br />
80804 München<br />
tät, die Stabilität oder die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Systems verbessern. Solche Änderungen bedürfen der<br />
Schriftform.<br />
3.4.<br />
Anlieferung <strong>und</strong> Installation<br />
Installationsbedingungen, vor allem Stellplatz, Energiebedarf, Klimatisierung <strong>und</strong> spezielle Anforderungen<br />
sind in den Angeboten genau zu spezifizieren. Sofort nach Zuschlagserteilung ist die technische Planung dazu<br />
zu beginnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur aktiven, kostenlosen Beratung in allen Details der Installationsbedingungen<br />
<strong>für</strong> das zu liefernde Gerät. Planung <strong>und</strong> Ausführung der Installationsbedingungen ist<br />
Aufgabe <strong>des</strong> Auftraggebers. Vier Wochen vor der geplanten Anlieferung werden Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer<br />
die Installationsbedingungen zusammen überprüfen. Eventuell noch vorhandene Mängel sind unverzüglich<br />
zu beheben.<br />
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Anlieferung min<strong>des</strong>tens zwei Wochen vor dem geplanten Termin<br />
schriftlich zu bestätigen. Die Lieferung erfolgt frei Installationsort auf Kosten <strong>und</strong> Risiko <strong>des</strong> Auftragnehmers.<br />
Verpackungsmaterial muss vom Auftragnehmer innerhalb einer Woche jeweils nach Installation der<br />
Geräte zurück genommen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch zur kostenlosen Entsorgung <strong>des</strong><br />
Systems nach endgültiger Außerbetriebnahme.<br />
3.5.<br />
Leistungsprüfung durch Leistungsmessung<br />
Die Funktionsprüfung beginnt mit der Überprüfung der zugesicherten Leistungen. Dieser Zeitpunkt ist<br />
schriftlich zu vereinbaren.<br />
Werden die Leistungszusicherungen <strong>des</strong> <strong>Bieters</strong> nicht erreicht, so hat der Auftragnehmer <strong>für</strong> eine kostenlose<br />
Hochrüstung <strong>des</strong> Systems zu sorgen, bis die zugesicherten Eigenschaften erreicht werden. Erst dann ist die<br />
Leistungsprüfung bestanden. Kann die Leistungsprüfung nicht innerhalb von 100 Kalendertagen abgeschlossen<br />
werden, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurück treten oder Schadenersatz wegen<br />
Schlecht- oder Nichterfüllung geltend machen.<br />
Die Hochrüstung <strong>des</strong> Systems kann sowohl durch verbesserte Hardware oder Software wie auch durch weitere<br />
Hardware erreicht werden.<br />
Die Hochrüstung <strong>des</strong> Systems darf die Wartungskosten jedoch nicht erhöhen.<br />
Sollte eine Hochrüstung zu Stellplatz- oder Klimatisierungsproblemen führen, sind die Kosten der Behebung<br />
vom Auftragnehmer zu tragen.<br />
In der Zeit zwischen Feststellung der Notwendigkeit einer Aufrüstung <strong>und</strong> deren Durchführung wird der Auftraggeber<br />
das System kostenlos warten <strong>und</strong> dem Auftraggeber zur Benutzung zur Verfügung stellen. Das<br />
System bleibt aber im Eigentum <strong>des</strong> Auftragnehmers, ein Risikoübergang erfolgt nicht.<br />
Nachweis der zugesicherten Systemeigenschaften<br />
Kann der Nachweis dieser zugesicherten Eigenschaften nicht innerhalb von 100 Kalendertagen erfolgreich<br />
abgeschlossen werden, so sind folgende beiden Fälle zu unterscheiden:<br />
Bei nicht-prinzipiellen Problemen, die eine geringe Leistungseinbuße implizieren, verpflichtet sich der Auftragnehmer,<br />
innerhalb von zwei Monaten eine angemessene Lösung zu erarbeiten.<br />
Bei prinzipiellen Problemen wird zunächst in Abhängigkeit von der Art <strong>des</strong> Problems auf dem Verhandlungswege<br />
versucht, ob eine Kompensation durch eine Alternativlösung oder durch anders geartete Leistungsverbesserungen<br />
in Frage kommt.<br />
Seite 17 von 45