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Name und Anschrift des Bieters - Max-Planck-Institut für Psychiatrie ...

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-03<br />

Kraepelinstraße 2 – 16<br />

80804 München<br />

tät, die Stabilität oder die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Systems verbessern. Solche Änderungen bedürfen der<br />

Schriftform.<br />

3.4.<br />

Anlieferung <strong>und</strong> Installation<br />

Installationsbedingungen, vor allem Stellplatz, Energiebedarf, Klimatisierung <strong>und</strong> spezielle Anforderungen<br />

sind in den Angeboten genau zu spezifizieren. Sofort nach Zuschlagserteilung ist die technische Planung dazu<br />

zu beginnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur aktiven, kostenlosen Beratung in allen Details der Installationsbedingungen<br />

<strong>für</strong> das zu liefernde Gerät. Planung <strong>und</strong> Ausführung der Installationsbedingungen ist<br />

Aufgabe <strong>des</strong> Auftraggebers. Vier Wochen vor der geplanten Anlieferung werden Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer<br />

die Installationsbedingungen zusammen überprüfen. Eventuell noch vorhandene Mängel sind unverzüglich<br />

zu beheben.<br />

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Anlieferung min<strong>des</strong>tens zwei Wochen vor dem geplanten Termin<br />

schriftlich zu bestätigen. Die Lieferung erfolgt frei Installationsort auf Kosten <strong>und</strong> Risiko <strong>des</strong> Auftragnehmers.<br />

Verpackungsmaterial muss vom Auftragnehmer innerhalb einer Woche jeweils nach Installation der<br />

Geräte zurück genommen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch zur kostenlosen Entsorgung <strong>des</strong><br />

Systems nach endgültiger Außerbetriebnahme.<br />

3.5.<br />

Leistungsprüfung durch Leistungsmessung<br />

Die Funktionsprüfung beginnt mit der Überprüfung der zugesicherten Leistungen. Dieser Zeitpunkt ist<br />

schriftlich zu vereinbaren.<br />

Werden die Leistungszusicherungen <strong>des</strong> <strong>Bieters</strong> nicht erreicht, so hat der Auftragnehmer <strong>für</strong> eine kostenlose<br />

Hochrüstung <strong>des</strong> Systems zu sorgen, bis die zugesicherten Eigenschaften erreicht werden. Erst dann ist die<br />

Leistungsprüfung bestanden. Kann die Leistungsprüfung nicht innerhalb von 100 Kalendertagen abgeschlossen<br />

werden, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurück treten oder Schadenersatz wegen<br />

Schlecht- oder Nichterfüllung geltend machen.<br />

Die Hochrüstung <strong>des</strong> Systems kann sowohl durch verbesserte Hardware oder Software wie auch durch weitere<br />

Hardware erreicht werden.<br />

Die Hochrüstung <strong>des</strong> Systems darf die Wartungskosten jedoch nicht erhöhen.<br />

Sollte eine Hochrüstung zu Stellplatz- oder Klimatisierungsproblemen führen, sind die Kosten der Behebung<br />

vom Auftragnehmer zu tragen.<br />

In der Zeit zwischen Feststellung der Notwendigkeit einer Aufrüstung <strong>und</strong> deren Durchführung wird der Auftraggeber<br />

das System kostenlos warten <strong>und</strong> dem Auftraggeber zur Benutzung zur Verfügung stellen. Das<br />

System bleibt aber im Eigentum <strong>des</strong> Auftragnehmers, ein Risikoübergang erfolgt nicht.<br />

Nachweis der zugesicherten Systemeigenschaften<br />

Kann der Nachweis dieser zugesicherten Eigenschaften nicht innerhalb von 100 Kalendertagen erfolgreich<br />

abgeschlossen werden, so sind folgende beiden Fälle zu unterscheiden:<br />

Bei nicht-prinzipiellen Problemen, die eine geringe Leistungseinbuße implizieren, verpflichtet sich der Auftragnehmer,<br />

innerhalb von zwei Monaten eine angemessene Lösung zu erarbeiten.<br />

Bei prinzipiellen Problemen wird zunächst in Abhängigkeit von der Art <strong>des</strong> Problems auf dem Verhandlungswege<br />

versucht, ob eine Kompensation durch eine Alternativlösung oder durch anders geartete Leistungsverbesserungen<br />

in Frage kommt.<br />

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