Name und Anschrift des Bieters - Max-Planck-Institut für Psychiatrie ...
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Offenes Verfahren<br />
2009-EU-03<br />
Kraepelinstraße 2 – 16<br />
80804 München<br />
Sollten sich endgültig nach den beschriebenen Modalitäten die Erwartungen an die Leistungsfähigkeit <strong>und</strong><br />
Zuverlässigkeit <strong>des</strong> Systems nicht erfüllen, so muss das Gesamtziel als gescheitert betrachtet werden. Der<br />
Auftraggeber kann dann nach seiner Wahl vom Auftrag zurück treten, kündigen oder Schadenersatz wegen<br />
Schlecht- oder Nichterfüllung geltend machen.<br />
3.10.<br />
Gewährleistung, Wartung <strong>und</strong> Pflege, Reaktionszeit<br />
Am ersten Tag nach der Endabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen.<br />
Für die Zeit ab der Endabnahme hat der Auftragnehmer einen Vollwartungsvertrag über eine Laufzeit von<br />
zwei Jahren anzubieten, verlängerbar auf min<strong>des</strong>tens fünf Jahre, der sowohl die Geräte als auch die Softwarewartung<br />
<strong>und</strong> die personelle Unterstützung beinhaltet.<br />
Während <strong>des</strong> Gewährleistungszeitraumes <strong>und</strong> auch während <strong>des</strong> Wartungszeitraumes muss der Bieter folgen<strong>des</strong><br />
sicherstellen:<br />
Reaktionszeiten bei der Hardwarewartung:<br />
12 St<strong>und</strong>en nach Meldung durch Auftraggeber<br />
Unterstützung bei der Softwarebetreuung:<br />
1 St<strong>und</strong>e nach Meldung durch Auftraggeber<br />
Full-Service: Wartungsvertrag<br />
Im Full-Service bzw. dem Preis sind auch sämtliche Auslagen <strong>und</strong> Nebenkosten enthalten, die zur Erbringung<br />
der geforderten <strong>und</strong> angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Spesen, Übernachtungs- <strong>und</strong> Fahrtkosten,<br />
etc.);<br />
3.11.<br />
Erfüllungsbürgschaft / Anzahlungsbürgschaft<br />
Mit Auftragserhalt hat der den Zuschlag erhaltende Bieter eine Erfüllungsbürgschaft einer deutschen oder<br />
europäischen Bank in Höhe von 5 % <strong>des</strong> Auftragswertes dem Auftraggeber zu übergeben.<br />
Gegebenenfalls geforderte Anzahlungen sind zu begründen. Sie können nur gegen Gestellung einer unbefristeten<br />
selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen oder europäischen Bank geleistet werden.<br />
Für alle zu stellenden Bürgschaften gilt, dass sie unbefristet <strong>und</strong> unter Verzicht auf die Geltendmachung der<br />
Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit <strong>und</strong> der Vorausklage sowie mit der Maßgabe ausgestellt<br />
sein müssen, dass im Falle einer Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft auf erste Anforderung Zahlungen zu<br />
leisten sind.<br />
3.12.<br />
Haftung<br />
Der Auftragnehmer haftet <strong>für</strong> alle Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Auftragserfüllung<br />
schuldhaft verursachen. Dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet <strong>für</strong> alle<br />
entstehenden Folgeschäden <strong>und</strong> verpflichtet sich, diese so gering wie möglich zu halten. Der Auftragnehmer<br />
trägt das alleinige Produkthaftungsrisiko – auch wenn der Auftraggeber Teile beistellt.<br />
Seitens <strong>des</strong> Auftraggebers wird die Haftung <strong>für</strong> entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Ausfall von Nutzungsentgelt,<br />
Finanzierungskosten <strong>und</strong> Betriebsunterbrechung ausgeschlossen.<br />
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