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Name und Anschrift des Bieters - Max-Planck-Institut für Psychiatrie ...

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-03<br />

Kraepelinstraße 2 – 16<br />

80804 München<br />

Sollten sich endgültig nach den beschriebenen Modalitäten die Erwartungen an die Leistungsfähigkeit <strong>und</strong><br />

Zuverlässigkeit <strong>des</strong> Systems nicht erfüllen, so muss das Gesamtziel als gescheitert betrachtet werden. Der<br />

Auftraggeber kann dann nach seiner Wahl vom Auftrag zurück treten, kündigen oder Schadenersatz wegen<br />

Schlecht- oder Nichterfüllung geltend machen.<br />

3.10.<br />

Gewährleistung, Wartung <strong>und</strong> Pflege, Reaktionszeit<br />

Am ersten Tag nach der Endabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen.<br />

Für die Zeit ab der Endabnahme hat der Auftragnehmer einen Vollwartungsvertrag über eine Laufzeit von<br />

zwei Jahren anzubieten, verlängerbar auf min<strong>des</strong>tens fünf Jahre, der sowohl die Geräte als auch die Softwarewartung<br />

<strong>und</strong> die personelle Unterstützung beinhaltet.<br />

Während <strong>des</strong> Gewährleistungszeitraumes <strong>und</strong> auch während <strong>des</strong> Wartungszeitraumes muss der Bieter folgen<strong>des</strong><br />

sicherstellen:<br />

Reaktionszeiten bei der Hardwarewartung:<br />

12 St<strong>und</strong>en nach Meldung durch Auftraggeber<br />

Unterstützung bei der Softwarebetreuung:<br />

1 St<strong>und</strong>e nach Meldung durch Auftraggeber<br />

Full-Service: Wartungsvertrag<br />

Im Full-Service bzw. dem Preis sind auch sämtliche Auslagen <strong>und</strong> Nebenkosten enthalten, die zur Erbringung<br />

der geforderten <strong>und</strong> angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Spesen, Übernachtungs- <strong>und</strong> Fahrtkosten,<br />

etc.);<br />

3.11.<br />

Erfüllungsbürgschaft / Anzahlungsbürgschaft<br />

Mit Auftragserhalt hat der den Zuschlag erhaltende Bieter eine Erfüllungsbürgschaft einer deutschen oder<br />

europäischen Bank in Höhe von 5 % <strong>des</strong> Auftragswertes dem Auftraggeber zu übergeben.<br />

Gegebenenfalls geforderte Anzahlungen sind zu begründen. Sie können nur gegen Gestellung einer unbefristeten<br />

selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen oder europäischen Bank geleistet werden.<br />

Für alle zu stellenden Bürgschaften gilt, dass sie unbefristet <strong>und</strong> unter Verzicht auf die Geltendmachung der<br />

Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit <strong>und</strong> der Vorausklage sowie mit der Maßgabe ausgestellt<br />

sein müssen, dass im Falle einer Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft auf erste Anforderung Zahlungen zu<br />

leisten sind.<br />

3.12.<br />

Haftung<br />

Der Auftragnehmer haftet <strong>für</strong> alle Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Auftragserfüllung<br />

schuldhaft verursachen. Dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet <strong>für</strong> alle<br />

entstehenden Folgeschäden <strong>und</strong> verpflichtet sich, diese so gering wie möglich zu halten. Der Auftragnehmer<br />

trägt das alleinige Produkthaftungsrisiko – auch wenn der Auftraggeber Teile beistellt.<br />

Seitens <strong>des</strong> Auftraggebers wird die Haftung <strong>für</strong> entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Ausfall von Nutzungsentgelt,<br />

Finanzierungskosten <strong>und</strong> Betriebsunterbrechung ausgeschlossen.<br />

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