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BÜRGERMEISTERAMT DER STADT WEHR - Stadt Wehr (Baden)

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Bürgermeister Thater dankt allen Referenten für ihr Kommen und ihre Ausführungen.<br />

Ein besonderer Dank wird an Herrn Probst gerichtet, der seit vielen Jahren mit vielen<br />

kleinen aber stetigen Verbesserungen einen großen Beitrag zur Stärkung des ÖPNV in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong> leistet.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht zur aktuellen Situation des Öffentlichen<br />

Personennahverkehrs im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong>. Die Verwaltung wird beauftragt, in<br />

geeigneter Weise auf weitere Optimierungen hinzuwirken.<br />

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3. Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong> zum Raumordnungsverfahren<br />

Pumpspeicherkraftwerk Atdorf<br />

Für das vom Schluchseewerk AG geplante Vorhaben „Pumpspeicherkraftwerk Atdorf“<br />

wird vom Regierungspräsidium Freiburg derzeit ein Raumordnungsverfahren<br />

durchgeführt. Zweck dieses Verfahrens ist es, die raumordnerische Zulässigkeit des<br />

Vorhabens zu prüfen und zu beurteilen. Dabei wird dieses mit anderen<br />

raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie den Erfordernissen von<br />

Raumordnung und Landesplanung abgestimmt. Eingeschlossen ist auch die Prüfung, ob<br />

und inwieweit das Vorhaben mit den raumbedeutsamen Belangen des Umweltschutzes<br />

vereinbar ist (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung).<br />

Die Verfahrensunterlagen lagen in den Rathäusern der vier unmittelbar vom Bau<br />

betroffenen Städte und Gemeinden <strong>Wehr</strong>, Bad Säckingen, Rickenbach und Herrischried<br />

und im Internet unter http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1310576/index.html zu<br />

jedermanns Einsichtnahme aus. Die Offenlage endete in <strong>Wehr</strong> am 12. Mai 2010. Die<br />

Einwohner können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung Anregungen und<br />

Bedenken vorbringen. Vor der abschließenden raumordnerischen Beurteilung durch das<br />

Regierungspräsidium Freiburg werden die eingegangenen Stellungnahmen und<br />

Äußerungen Gegenstand eines Erörterungstermins sein. Die abschließende<br />

raumordnerische Beurteilung durch die höhere Raumordnungsbehörde wird den am<br />

Verfahren Beteiligten übersandt und in den betroffenen Kommunen öffentlich zur<br />

Einsicht ausgelegt.<br />

Als betroffene Kommune ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong> gemäß § 19 Abs. 4 LplG am<br />

Raumordnungsverfahren beteiligt („Träger öffentlicher Belange“). Es besteht die<br />

Möglichkeit, bis zum 28. Mai 2010 zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Diese<br />

Stellungnahme wurde in den vergangenen Wochen von einer gemeinderätlichen<br />

Arbeitsgruppe unter Mitwirkung von Mitgliedern aller Fraktionen sowie der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung ausgearbeitet. Bürgermeister Thater dankt an dieser Stelle den<br />

Mitgliedern für die konstruktive Mitarbeit.<br />

In der Stellungnahme wird kritisch auf die durch den Bau und den Betrieb des<br />

Pumpspeicherkraftwerks zu erwartenden Auswirkungen eingegangen. Die<br />

entsprechenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf die Notwendigkeit des<br />

Vorhabens an diesem Standort als auch auf die Auswirkungen durch Bau und Betrieb<br />

des Kraftwerks. Einen besonderen Stellenwert nehmen darin die zu erwartenden<br />

Belastungen für die Bevölkerung durch den intensiven Baustellenverkehr ein. Die<br />

Abstimmung des Vorhabens mit den Planungen zum Bau der Autobahn A 98 bilden<br />

einen weiteren Schwerpunkt.

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