BÜRGERMEISTERAMT DER STADT WEHR - Stadt Wehr (Baden)
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Bürgermeister Thater dankt allen Referenten für ihr Kommen und ihre Ausführungen.<br />
Ein besonderer Dank wird an Herrn Probst gerichtet, der seit vielen Jahren mit vielen<br />
kleinen aber stetigen Verbesserungen einen großen Beitrag zur Stärkung des ÖPNV in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong> leistet.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht zur aktuellen Situation des Öffentlichen<br />
Personennahverkehrs im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong>. Die Verwaltung wird beauftragt, in<br />
geeigneter Weise auf weitere Optimierungen hinzuwirken.<br />
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3. Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong> zum Raumordnungsverfahren<br />
Pumpspeicherkraftwerk Atdorf<br />
Für das vom Schluchseewerk AG geplante Vorhaben „Pumpspeicherkraftwerk Atdorf“<br />
wird vom Regierungspräsidium Freiburg derzeit ein Raumordnungsverfahren<br />
durchgeführt. Zweck dieses Verfahrens ist es, die raumordnerische Zulässigkeit des<br />
Vorhabens zu prüfen und zu beurteilen. Dabei wird dieses mit anderen<br />
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie den Erfordernissen von<br />
Raumordnung und Landesplanung abgestimmt. Eingeschlossen ist auch die Prüfung, ob<br />
und inwieweit das Vorhaben mit den raumbedeutsamen Belangen des Umweltschutzes<br />
vereinbar ist (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung).<br />
Die Verfahrensunterlagen lagen in den Rathäusern der vier unmittelbar vom Bau<br />
betroffenen Städte und Gemeinden <strong>Wehr</strong>, Bad Säckingen, Rickenbach und Herrischried<br />
und im Internet unter http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1310576/index.html zu<br />
jedermanns Einsichtnahme aus. Die Offenlage endete in <strong>Wehr</strong> am 12. Mai 2010. Die<br />
Einwohner können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung Anregungen und<br />
Bedenken vorbringen. Vor der abschließenden raumordnerischen Beurteilung durch das<br />
Regierungspräsidium Freiburg werden die eingegangenen Stellungnahmen und<br />
Äußerungen Gegenstand eines Erörterungstermins sein. Die abschließende<br />
raumordnerische Beurteilung durch die höhere Raumordnungsbehörde wird den am<br />
Verfahren Beteiligten übersandt und in den betroffenen Kommunen öffentlich zur<br />
Einsicht ausgelegt.<br />
Als betroffene Kommune ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong> gemäß § 19 Abs. 4 LplG am<br />
Raumordnungsverfahren beteiligt („Träger öffentlicher Belange“). Es besteht die<br />
Möglichkeit, bis zum 28. Mai 2010 zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Diese<br />
Stellungnahme wurde in den vergangenen Wochen von einer gemeinderätlichen<br />
Arbeitsgruppe unter Mitwirkung von Mitgliedern aller Fraktionen sowie der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung ausgearbeitet. Bürgermeister Thater dankt an dieser Stelle den<br />
Mitgliedern für die konstruktive Mitarbeit.<br />
In der Stellungnahme wird kritisch auf die durch den Bau und den Betrieb des<br />
Pumpspeicherkraftwerks zu erwartenden Auswirkungen eingegangen. Die<br />
entsprechenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf die Notwendigkeit des<br />
Vorhabens an diesem Standort als auch auf die Auswirkungen durch Bau und Betrieb<br />
des Kraftwerks. Einen besonderen Stellenwert nehmen darin die zu erwartenden<br />
Belastungen für die Bevölkerung durch den intensiven Baustellenverkehr ein. Die<br />
Abstimmung des Vorhabens mit den Planungen zum Bau der Autobahn A 98 bilden<br />
einen weiteren Schwerpunkt.