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BÜRGERMEISTERAMT DER STADT WEHR - Stadt Wehr (Baden)

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4. Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong> über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2010<br />

Die Kompetenz zur Regelung des Ladenschlusses ist im Rahmen der Föderalismusreform<br />

an die Länder übergegangen und im Gesetz über die Ladenöffnung in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg (LadÖG) geregelt. Sonn- und Feiertage unterliegen einem hohen<br />

gesetzlichen Schutz. Zum Schutz der Sonn- und Feiertage hat der Gesetzgeber eine<br />

Beschränkung der verkaufsoffenen Sonntage fixiert. Hiernach besteht die Möglichkeit,<br />

pro Gemeinde an höchstens drei Sonn- und Feiertagen pro Kalenderjahr einen<br />

verkaufsoffenen Sonntag beschließen zu können. Hiervon ausgenommen sind die<br />

Adventssonntage, die Feiertage im Dezember und der Oster- und Pfingstsonntag. Die<br />

Offenhaltung von Verkaufsstellen darf fünf zusammenhängende Stunden nicht<br />

überschreiten und soll auch außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.<br />

Das LadÖG schreibt vor, dass die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage in Form<br />

einer Satzung durch Gemeinderatsbeschluss zu erfolgen hat. Dabei sind die Regelungen<br />

und Fristen der Gemeindeordnung <strong>Baden</strong>-Württemberg zwingend einzuhalten. Die<br />

zuständigen kirchlichen Stellen sind nach den gesetzlichen Vorgaben vorher anzuhören,<br />

soweit weite Bevölkerungsteile der jeweiligen Kirche angehören.<br />

Der hier aufgezeigte Verfahrensablauf setzt demnach eine an den Regularien der<br />

Gemeindeordnung orientierte Vorlaufzeit voraus. Deshalb hat die Verwaltung bereits im<br />

Frühjahr dieses Jahres bei den bekannten Akteuren nachgefragt, welche Tage von<br />

dortiger Seite im Jahr 2010 für einen verkaufsoffenen Sonntag vorgesehen sind.<br />

Wie bereits in den vergangenen Jahren plant die Service-Gemeinschaft <strong>Wehr</strong> auch im<br />

Jahr 2010 im Rahmen des „Herbstfestes“ am 10.10.2010 einen verkaufsoffenen<br />

Sonntag durchzuführen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong> unterstützt den Antrag der Service-Gemeinschaft <strong>Wehr</strong> mit dem<br />

verkaufsoffenen Sonntag. Die Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren wurden<br />

von allen Beteiligten als überaus positiv bewertet.<br />

Die Veranstaltung eines verkaufsoffenen Sonntags als Instrument des<br />

Innenstadtmarketings dient weiterhin der Belebung der Innenstadt und stärkt das Image<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong> nach innen und außen. Wie bereits in der Vergangenheit wird der<br />

Geltungsbereich der gesonderten Verkaufsstellenöffnung bei diesem verkaufsoffenen<br />

Sonntag im Wesentlichen auf den Innenstadtbereich beschränkt.<br />

Der <strong>Stadt</strong>verwaltung liegt wie schon in den vorangegangenen Jahren ein Antrag auf<br />

Einbeziehung in den Gültigkeitsbereich der Satzung eines Betriebes aus dem<br />

Gewerbegebiet Hemmet vor. Da die Öffnung der Betriebe im Hemmet nicht dem<br />

Innenstadtkonzept widerspricht, soll die Satzung entsprechend am 10.10.2010 auch für<br />

diesen Bereich gelten.<br />

Die Baumschule Kessler hat im Frühjahr dieses Jahres ebenfalls einen Antrag zur<br />

Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags gestellt. Nach der letztmaligen und sehr<br />

erfolgreichen Veranstaltung der „Gartentage“ im Jahr 2008 ist vorgesehen, diese am<br />

Samstag, 12.06.2010 und Sonntag, 13.06.2010 auf dem Areal des Gartenbaubetriebs<br />

durchzuführen.<br />

Die Verwaltung begrüßt diesen Antrag ausdrücklich, da die Erfahrungswerte der<br />

vergangenen „Gartentage“ von allen Beteiligten ebenfalls überaus positiv bewertet<br />

wurden und einen spürbaren Imagegewinn für <strong>Wehr</strong> darstellten.

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