Arbeitsanleitung Nr - team-arbeit-hamburg
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welches verbindlich zu nutzen ist. Einträge in das<br />
Tool sind durch die Teamleitungen bzw. deren<br />
Stellvertreter vorzunehmen.<br />
Eingliederungsleistungen werden nur bei der<br />
bewerberorientierten Integrationsfachkraft<br />
beantragt und entschieden. Die Zustimmung der<br />
Teamleitung ist vor Zusagen an Kunden,<br />
Arbeitgebern oder Dritten in Verbis zu<br />
dokumentieren.<br />
Bei EGZ erfolgt die Beantragung und Entscheidung<br />
ausschließlich durch das Projekt<strong>team</strong> mitnmang<br />
bzw. bei schwerbehinderten Menschen durch das<br />
Jobcenter für schwerbehinderte Menschen (JC-sbM).<br />
3. Fördercheck<br />
Zur Einhaltung der Leitlinien für einen<br />
wirkungsvollen Einsatz der Förderinstrumente des<br />
Eingliederungshaushaltes ist der Fördercheck vor<br />
jeder Bewilligung gem. HEGA 06/2010 <strong>Nr</strong>.12<br />
anzuwenden und in Papierform zum Förderantrag zu<br />
nehmen.<br />
4. Ermessenslenkende Weisungen<br />
Für folgende Eingliederungsleistungen werden ab<br />
01.12.2010 ermessenslenkende Weisungen in Kraft<br />
gesetzt:<br />
Abstimmung mit<br />
bewerberorientierten<br />
Fachkräften<br />
Fördercheck<br />
Ermessenslenkende<br />
Weisungen<br />
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