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Arbeitsanleitung Nr - team-arbeit-hamburg

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welches verbindlich zu nutzen ist. Einträge in das<br />

Tool sind durch die Teamleitungen bzw. deren<br />

Stellvertreter vorzunehmen.<br />

Eingliederungsleistungen werden nur bei der<br />

bewerberorientierten Integrationsfachkraft<br />

beantragt und entschieden. Die Zustimmung der<br />

Teamleitung ist vor Zusagen an Kunden,<br />

Arbeitgebern oder Dritten in Verbis zu<br />

dokumentieren.<br />

Bei EGZ erfolgt die Beantragung und Entscheidung<br />

ausschließlich durch das Projekt<strong>team</strong> mitnmang<br />

bzw. bei schwerbehinderten Menschen durch das<br />

Jobcenter für schwerbehinderte Menschen (JC-sbM).<br />

3. Fördercheck<br />

Zur Einhaltung der Leitlinien für einen<br />

wirkungsvollen Einsatz der Förderinstrumente des<br />

Eingliederungshaushaltes ist der Fördercheck vor<br />

jeder Bewilligung gem. HEGA 06/2010 <strong>Nr</strong>.12<br />

anzuwenden und in Papierform zum Förderantrag zu<br />

nehmen.<br />

4. Ermessenslenkende Weisungen<br />

Für folgende Eingliederungsleistungen werden ab<br />

01.12.2010 ermessenslenkende Weisungen in Kraft<br />

gesetzt:<br />

Abstimmung mit<br />

bewerberorientierten<br />

Fachkräften<br />

Fördercheck<br />

Ermessenslenkende<br />

Weisungen<br />

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