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Arbeitsanleitung Nr - team-arbeit-hamburg

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Arbeitsentgelts gewährt werden.<br />

Eingliederungszuschuss für schwerbehinderte<br />

oder sonstige behinderte Menschen kann je<br />

nach Dauer der Hilfebedürftigkeit, die<br />

zusammenhängend unmittelbar vor dem Tag des<br />

Beschäftigungsbeginns vorliegen muss, wie folgt<br />

gewährt werden:<br />

unter 1 Jahr eHb: bis zu 6 Monate – soll 50 %<br />

ab 1 Jahr eHb: bis zu 12 Monate – bis zu 50 %<br />

ab 2 Jahre eHb: bis zu 18 Monate – bis zu 60 %<br />

ab 3 Jahre eHb: bis zu 24 Monate – bis zu 70 %<br />

Im Übrigen sind die gesetzlichen Regelungen zum<br />

Eingliederungszuschuss zu beachten.<br />

Eingliederungszuschüsse für Ältere nach § 421f<br />

Die Förderdauer von 12 Monaten ist nur in der<br />

Förderhöhe von bis zu 40 % des<br />

berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts möglich.<br />

Die Förderdauer von über 12 Monaten bis zu 36<br />

Monaten in der Förderhöhe von bis zu 50 % des<br />

berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts kann für<br />

ältere Arbeitnehmer nur unter den Voraussetzungen<br />

gewährt werden, dass am Tag des<br />

Beschäftigungsbeginns<br />

1. das 60. Lebensjahr vollendet wurde und<br />

2. zusammenhängend unmittelbar vor dem Tag<br />

des Beschäftigungsbeginns mindestens drei<br />

EGZ Ältere<br />

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