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Arbeitsanleitung Nr - team-arbeit-hamburg

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a) Arbeitsgelegenheiten<br />

Es sind ausschließlich Kunden mit komplexen<br />

Profillagen zuzuweisen. Die Verteilung der<br />

Kontingente erfolgt über eine zusätzliche<br />

<strong>Arbeitsanleitung</strong>.<br />

b) Eingliederungszuschüsse<br />

Eingliederungszuschüsse werden nur im Jobcenter-<br />

sbM, für den Personenkreis der schwerbehinderten<br />

Menschen, und im mitnmang-Projekt<strong>team</strong><br />

beantragt und entschieden. Mit diesen<br />

Organisationseinheiten muss eine Abstimmung<br />

erfolgen, bevor Aussagen oder Zusagen an<br />

Arbeitgeber oder Dritte erfolgen, damit die Fälle in<br />

Relation zu anderen Fällen und zum Kontingent<br />

eingeplant werden.<br />

Eingliederungszuschüsse nach § 218 Abs. 1<br />

Aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung und<br />

der damit verbundenen besseren Arbeitsmarktlage<br />

sollen die Leistungen nach §218 (1) alleine für<br />

Zielgruppen angeboten werden, die es im Vergleich<br />

zu anderen SGBII-Kunden schwerer haben,<br />

integriert zu werden. Für 2011 sind die Zielgruppen<br />

Personen ab dem 50. Lebensjahr und<br />

schwerbehinderte Menschen. Andere<br />

Personengruppen werden nicht berücksichtigt. Der<br />

Eingliederungszuschuss kann nur für eine<br />

Förderdauer von bis zu 6 Monaten in der Förderhöhe<br />

von bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen<br />

AGH<br />

EGZ<br />

Abstimmung mit den<br />

Fachkräften von<br />

mitnmang und JC-sbM<br />

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