Arbeitsanleitung Nr - team-arbeit-hamburg
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a) Arbeitsgelegenheiten<br />
Es sind ausschließlich Kunden mit komplexen<br />
Profillagen zuzuweisen. Die Verteilung der<br />
Kontingente erfolgt über eine zusätzliche<br />
<strong>Arbeitsanleitung</strong>.<br />
b) Eingliederungszuschüsse<br />
Eingliederungszuschüsse werden nur im Jobcenter-<br />
sbM, für den Personenkreis der schwerbehinderten<br />
Menschen, und im mitnmang-Projekt<strong>team</strong><br />
beantragt und entschieden. Mit diesen<br />
Organisationseinheiten muss eine Abstimmung<br />
erfolgen, bevor Aussagen oder Zusagen an<br />
Arbeitgeber oder Dritte erfolgen, damit die Fälle in<br />
Relation zu anderen Fällen und zum Kontingent<br />
eingeplant werden.<br />
Eingliederungszuschüsse nach § 218 Abs. 1<br />
Aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung und<br />
der damit verbundenen besseren Arbeitsmarktlage<br />
sollen die Leistungen nach §218 (1) alleine für<br />
Zielgruppen angeboten werden, die es im Vergleich<br />
zu anderen SGBII-Kunden schwerer haben,<br />
integriert zu werden. Für 2011 sind die Zielgruppen<br />
Personen ab dem 50. Lebensjahr und<br />
schwerbehinderte Menschen. Andere<br />
Personengruppen werden nicht berücksichtigt. Der<br />
Eingliederungszuschuss kann nur für eine<br />
Förderdauer von bis zu 6 Monaten in der Förderhöhe<br />
von bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen<br />
AGH<br />
EGZ<br />
Abstimmung mit den<br />
Fachkräften von<br />
mitnmang und JC-sbM<br />
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