LBD-Gutachten - Bundesverband Neuer Energieanbieter
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BNE/VIK<br />
Angemessenheit der Netznutzungsentgelte der Übertragungsnetzbetreiber<br />
3 Informationsbasis<br />
Grundlage für das <strong>Gutachten</strong> sind öffentlich zugängliche Daten über die<br />
Übertragungsnetzbetreiber sowie die Netznutzungsentgelte des<br />
Höchstspannungsnetzes. Die Datenrecherche erfolgte auf den Internet-Seiten<br />
• der Übertragungsnetzbetreiber,<br />
• von Verbänden und Organisationen wie VDEW (Verband der<br />
Elektrizitätswirtschaft), VDN (Verband der Netzbetreiber), UCTE (Union for<br />
the Co-ordination of Transmission of Electricity), ETSO (European<br />
Transmisssion System Operators),<br />
• der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden wie z.B. BKartA<br />
(Bundeskartellamt), E-Control (Regulierungsbehörde für den Strommarkt in<br />
Österreich), AEEG (Regulierungsbehörde für den Strommarkt in Italien),<br />
• des Statistischen Bundesamtes,<br />
• der Bundesbank.<br />
4 Analyse der Angemessenheit der Erhöhungen der<br />
Netznutzungsentgelte der deutschen<br />
Übertragungsnetzbetreiber von 2001 bis 2005<br />
4.1 Methode des Vergleichs der Entwicklung von Erlösen und<br />
Kosten<br />
Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind nach dem deutschen<br />
Energiewirtschaftgesetz zur preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität<br />
verpflichtet. Die Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von<br />
Netznutzungsentgelten für elektrische Energie (VV Strom II plus) geht von einer<br />
Preisbildung aus, die sich aus den tatsächlichen und kalkulatorischen Kosten<br />
zuzüglich eines angemessenen Gewinns ergibt. Die Verbändevereinbarung als<br />
privatrechtliche Vereinbarung der Verbände BDI, VIK, VDEW, VDN, ARE und<br />
VKU. hat den Charakter einer privatrechtlichen Empfehlung und war für den<br />
Zeitraum vom 20.5.03 bis zum 31.12.03 mit einer gesetzlichen<br />
Vermutungswirkung für eine gute fachliche Praxis ausgestattet. Auch nach<br />
Auslaufen dieser Vermutungswirkung berufen sich die Netzbetreiber auf deren<br />
Kalkulationsvorgaben.<br />
Die Untersuchung erfolgt mit Hilfe der in Anlage 4 der VV Strom II plus<br />
beschriebenen sogenannten »Briefmarke«, mit der die Jahreskosten in<br />
• <strong>LBD</strong>-Beratungsgesellschaft mbH<br />
03.06.2005 • 11/53