LBD-Gutachten - Bundesverband Neuer Energieanbieter
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BNE/VIK<br />
Angemessenheit der Netznutzungsentgelte der Übertragungsnetzbetreiber<br />
6 Empfehlungen<br />
Für eine Prüfung des vorliegenden Anfangsverdachtes ist eine vertiefende<br />
Datenanalyse notwendig.<br />
Eine Prüfung der Ergebnisse mit Hilfe von Jahresabschlüssen der<br />
Übertragungsnetzbetreiber ist trotz der Bestimmungen zum buchhalterischen<br />
Unbundling im geltenden EnWG nur sehr eingeschränkt möglich, da die<br />
Geschäftsberichte des Übertragungs- und Verteilnetzes – außer bei RWE im<br />
Jahr 2002 und bei VET im Jahr 2003 – nicht veröffentlicht wurden. Die<br />
veröffentlichten Konzernberichte lassen keinen Rückschluss auf das Netz zu.<br />
Die von den Übertragungsnetzbetreibern herbeigeführte Intransparenz des<br />
Regelenergiemarktes sowie die Erfüllung der Aufgaben nach EEG schafft die<br />
Möglichkeit zur Verschiebung von Erträgen aus dem regulierten Netzbereich<br />
zum wettbewerblichen Erzeugungsbereich innerhalb eines Unternehmens.<br />
Diese Intransparenz zeigt sich<br />
• durch fehlende oder nur sehr schwer auswertbare Veröffentlichungen zu<br />
den Ergebnissen der Regelenergieausschreibungen und<br />
• durch wettbewerbsbehindernde Gestaltung der Anforderungen in der<br />
Ausschreibung und Präqualifikation.<br />
Somit liegt der Verdacht nahe, dass die Übertragungsnetzbetreiber ihre<br />
Monopolstellung nutzen, um unangemessene Monopolrenditen bei sich oder in<br />
der Erzeugung zu schaffen.<br />
Neben den nach Energiewirtschaftgesetz zu erstellenden getrennten<br />
Jahresabschlüssen für den Übertragungsnetzbetrieb sind folgende Daten bei<br />
den ÜNB zu erheben:<br />
Wirtschaftliche Daten<br />
• Erlöse aus Netznutzungsentgelten getrennt nach Höchstspannungsnetz,<br />
Umspannung Höchstspannung/Hochspannung sowie nach Leistungs- und<br />
Arbeitserlösen<br />
• Erlöse und Kosten des Bilanzausgleiches<br />
• Erlöse und Kosten der Regel- und Ausgleichsenergie für den Betrieb ohne<br />
EEG<br />
• <strong>LBD</strong>-Beratungsgesellschaft mbH<br />
03.06.2005 • 43/53