LBD-Gutachten - Bundesverband Neuer Energieanbieter
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BNE/VIK<br />
Angemessenheit der Netznutzungsentgelte der Übertragungsnetzbetreiber<br />
Die Kosten aus den Leistungspreisen für diese drei Regelenergiearten fließen in<br />
die Netznutzungsentgelte ein. Sie machen rund 40% der Netznutzungsentgelte<br />
aus. 8<br />
Abbildung 3: Verteilung der Kosten der Regelenergie auf Netznutzungsentgelte und Ausgleichsenergie<br />
Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die beschaffte Leistung sowie<br />
den mittleren Preis, der sich in den Auktionen eingestellt hat. Um eine Indikation<br />
für die Entwicklung der Regelenergiekosten zu erhalten, werden die<br />
veröffentlichten mittleren Leistungspreise und Leistungswerte miteinander<br />
multipliziert. Es können sich jedoch Abweichungen zu den tatsächlichen, nicht<br />
veröffentlichten Kosten ergeben, da es sich bei den veröffentlichten Preisen um<br />
Mittelwerte handelt.<br />
Energie zum Ausgleich der Netzverluste<br />
Zur Deckung der bei der Energieübertragung entstandenen Verluste muss der<br />
Übertragungsnetzbetreiber Energie beschaffen. Die Kosten des Ausgleichs der<br />
Netzverluste können über die spezifischen Verluste des<br />
Höchstspannungsnetzes und der Energiekosten ermittelt werden. Die<br />
Kostenentwicklung für den Ausgleich der Netzverluste kann über die<br />
Preissteigerungen am Stromgroßhandelsmarkt bewertet werden. Als<br />
Preisindikation können die Auktionsergebnisse der Strombörse EEX<br />
herangezogen werden.<br />
8 Dr. S. Parlasca, Bundeskartellamt; Workshop zum Energierecht, 31.01.2005, Institut für<br />
Energiewirtschaft e.V., »Aktuelle Fragen zur Regel- und Ausgleichsenergie«<br />
• <strong>LBD</strong>-Beratungsgesellschaft mbH<br />
03.06.2005 • 15/53