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1 Jawdat Said Islam als gewaltlose Religion Der in der westlichen ...

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Erneuerung durch Reformen <strong>der</strong> Verfassung <strong>der</strong> <strong>Islam</strong>ischen Republik Iran e<strong>in</strong>setzen.<br />

Prom<strong>in</strong>ente Vertreter dieser Gruppe s<strong>in</strong>d etwa <strong>der</strong> Publizist Akbar Ganji, Mohsen Kadivar<br />

und nicht zuletzt Staatspräsident Mohammad Khatami.<br />

Mohammad Mojtahed Schabestari gehört, neben Abdol Karim Sorusch, zu den<br />

prom<strong>in</strong>entesten Vertretern jener religiösen Intellektuellen Irans, die seltener konkret Bezug<br />

zur Tagespolitik nehmen o<strong>der</strong> für konkrete Reformen <strong>der</strong> Verfassung plädieren.<br />

Beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> die Diskussion um e<strong>in</strong> neues Verständnis <strong>der</strong> Staatsdoktr<strong>in</strong> <strong>der</strong> 'Herrschaft des<br />

(obersten) Rechtsgelehrten' ("velayat-e faqih") mischt sich Schabestari nicht e<strong>in</strong>, auch ist er<br />

eher vorsichtig, was die direkte Kritik an Vertretern des religiös-politischen Establishments<br />

angeht.<br />

Dieser Haltung <strong>der</strong> Vorsicht mag er es auch verdanken, dass er bisher nicht <strong>in</strong> ernsteren<br />

Konflikt mit <strong>der</strong> iranischen Justiz geraten ist, die kritische Stimmen nicht selten durch hohe<br />

Gefängnisstrafen zum Verstummen br<strong>in</strong>gen wollte.<br />

Dennoch ist e<strong>in</strong> Großteil von Shabestaris Schriften politisch und im Kontext des aktuellen<br />

religiös-politischen Diskurses <strong>in</strong> Iran zu verstehen. Das zeigt sich nicht zuletzt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Argumentation für die bed<strong>in</strong>gungslose Anerkennung universaler Menschenrechte und <strong>der</strong><br />

Demokratie, ohne sie auf den <strong>Islam</strong> zurückzuführen, aus ihm herleiten o<strong>der</strong> gar durch ihn<br />

e<strong>in</strong>schränken zu wollen.<br />

Historisierung und zeitgemäße Lesart des Korans<br />

Menschenrechte und Demokratie s<strong>in</strong>d Schabestari zufolge Produkte <strong>der</strong> menschlichen<br />

Vernunft, die sich im Laufe <strong>der</strong> Zeit entwickelt haben und noch weiter entwickeln. Sie s<strong>in</strong>d<br />

<strong>als</strong> solche nicht bereits durch Koran und Sunna vorgegeben.<br />

Vielmehr schweigt <strong>der</strong> Koran zum mo<strong>der</strong>nen Menschenrechtsverständnis, und dennoch steht<br />

dieses nicht im Wi<strong>der</strong>spruch zur göttlichen Wahrheit, die <strong>der</strong> Koran enthält. Schabestari<br />

weist unter Rückgriff auf die mo<strong>der</strong>ne Hermeneutik jede Behauptung zurück, <strong>der</strong> Mensch<br />

könne unmittelbar <strong>in</strong> den Besitz <strong>der</strong> absoluten göttlichen Wahrheit gelangen.<br />

Solch e<strong>in</strong> Anspruch käme <strong>der</strong> Verd<strong>in</strong>glichung Gottes gleich und ist somit e<strong>in</strong> Verstoß gegen<br />

das Pr<strong>in</strong>zip des tauhid, <strong>der</strong> E<strong>in</strong>heit und Transzendenz Gottes. Das Wissen von Gott und<br />

se<strong>in</strong>en Geboten ist immer menschliches Wissen und <strong>als</strong> solches verän<strong>der</strong>lich und niem<strong>als</strong><br />

absolut.<br />

Vorannahmen und Erwartungen bzw. Fragen des Interpreten an den Offenbarungstext s<strong>in</strong>d<br />

aber ke<strong>in</strong> Manko, das das richtige Verstehen trübt, sie s<strong>in</strong>d vielmehr notwendige Bed<strong>in</strong>gung<br />

für jegliches Verstehen <strong>der</strong> Offenbarung überhaupt.<br />

Erst <strong>der</strong> Interpret br<strong>in</strong>gt durch se<strong>in</strong>e Fragen und se<strong>in</strong>e Haltung den Koran zum Sprechen. Es<br />

ist aber notwendig, dass <strong>der</strong> Interpret sich se<strong>in</strong>e Vorannahmen so weit wie möglich bewusst<br />

macht.<br />

E<strong>in</strong> Rechtsgelehrter beispielsweise, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Rechtsgutachten erstellen will, muss sich mit dem<br />

Gegenstand des Gutachtens auskennen. Das setzt voraus, dass <strong>der</strong> Gelehrte auf das Wissen<br />

se<strong>in</strong>er Zeit zurückgreift, <strong>in</strong>dem er die mo<strong>der</strong>nen Wissenschaften zur Kenntnis nimmt. <strong>Der</strong><br />

Rückgriff auf traditionelle Rechtskompendien reicht dafür nicht aus.<br />

Ebenso genügt es nicht, <strong>in</strong> Koran und Sunna nach Geboten und rechtsrelevanten Passagen zu<br />

suchen und sie aus dem Kontext gerissen <strong>als</strong> Antwort auf aktuelle Fragen zu gebrauchen.<br />

Denn die meisten Gebote, so Schabestari, s<strong>in</strong>d Antworten auf gesellschaftliche Fragen <strong>der</strong><br />

Zeit Muhammads, des Propheten des <strong>Islam</strong>, und nicht e<strong>in</strong>s zu e<strong>in</strong>s auf die Gegenwart<br />

anwendbar.

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