Anlagenband - ELVIES
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Bingen/Darmstadt/Pforzheim<br />
Forschungsverbund <strong>ELVIES</strong><br />
Geräte, die keiner selektiven Behandlung bedürfen und nicht zur händischen<br />
Bauteil- oder Wertstoffentnahme geeignet sind, werden direkt maschinell<br />
zerkleinert und zur Wertstoffgewinnung aufbereitet.<br />
4.4<br />
Mengeninformationen bei der Verwertung<br />
Bei der Behandlungsanlage sind die Menge der angelieferten Altgeräte einer<br />
Sammelgruppe je Anlieferer sowie der zugeordneten Hersteller zu erfassen.<br />
Dies erfolgt zurzeit durch Verwiegung der Anlieferung und Registrierung der<br />
zugehörigen Daten. Darüber hinaus muss eine Zuordnung der Geräte zu den<br />
Gerätekategorien erfolgen, um die Verwertungsquoten nachzuweisen (§ 12<br />
ElektroG) und den Verpflichtungen zur Mengenmeldung nachkommen zu<br />
können (§ 13 ElektroG).<br />
Werden die Behandlungsanlagen in die Lage versetzt, jedes Gerät einem<br />
Hersteller zuzuordnen, ist eine genaue Erfassung der Altgerätemenge je<br />
Hersteller, eine Zuordnung dieser Altgeräte zu einer Gerätekategorie, sowie<br />
eine herstellerbezogene Abrechnung der Transport-, Behandlungs- und<br />
Verwertungskosten möglich. Die Rückmeldung der erfassten Mengen durch<br />
den Behandler an die jeweiligen Hersteller, an den von diesem beauftragten<br />
Entsorgungsunternehmer oder direkt an die Gemeinsame Stelle, kann automatisiert<br />
und dadurch effizienter gestaltet werden.<br />
Ein solches Vorgehen schafft die Voraussetzung für eine individuelle Kostenzurechnung<br />
nach § 14 Abs. 5 Nr. 1 ElektroG. Diese wird nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand von den Herstellern nicht wahrgenommen.<br />
Insgesamt würde die automatische Erfassung der Geräte bei den Behandlungsanlagen<br />
die Ermittlung des Anteils einer Geräteart eines Herstellers an<br />
einer Sammelgruppe deutlich vereinfachen.<br />
4.5<br />
Informationsbereitstellung zur Entsorgung<br />
Zur optimalen Entsorgung von Altgeräten können die Hersteller weitere<br />
Informationen zur Verfügung stellen:<br />
- Für die maschinelle Zerkleinerung von Altgeräten sind Informationen<br />
über problematische Stoffe (z. B. zum Vorhandensein von Magnesium<br />
oder Schwermetallen) von Bedeutung, um mögliche Beeinträchtigung<br />
der Zerkleinerungsanlagen oder eine Kontamination von verwertbaren<br />
Produkten auszuschließen.<br />
- Informationen zur stofflichen Zusammensetzung von Bauteilen ermöglichen<br />
die Konformitätsprüfung im Fall zukünftiger Stoffverbote.<br />
- Für die händische Entnahme von Werkstoffen oder Bauteilen ist es<br />
erforderlich zu wissen, welche der Stoffe oder Bauteile in dem Gerät<br />
in welcher Qualität und Quantität enthalten sind, an welcher Stelle<br />
diese zu finden sind und welche Verbindungstechniken angewandt<br />
wurden.<br />
VII-11