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Anlagenband - ELVIES

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Bingen/Darmstadt/Pforzheim<br />

Forschungsverbund <strong>ELVIES</strong><br />

Geräte, die keiner selektiven Behandlung bedürfen und nicht zur händischen<br />

Bauteil- oder Wertstoffentnahme geeignet sind, werden direkt maschinell<br />

zerkleinert und zur Wertstoffgewinnung aufbereitet.<br />

4.4<br />

Mengeninformationen bei der Verwertung<br />

Bei der Behandlungsanlage sind die Menge der angelieferten Altgeräte einer<br />

Sammelgruppe je Anlieferer sowie der zugeordneten Hersteller zu erfassen.<br />

Dies erfolgt zurzeit durch Verwiegung der Anlieferung und Registrierung der<br />

zugehörigen Daten. Darüber hinaus muss eine Zuordnung der Geräte zu den<br />

Gerätekategorien erfolgen, um die Verwertungsquoten nachzuweisen (§ 12<br />

ElektroG) und den Verpflichtungen zur Mengenmeldung nachkommen zu<br />

können (§ 13 ElektroG).<br />

Werden die Behandlungsanlagen in die Lage versetzt, jedes Gerät einem<br />

Hersteller zuzuordnen, ist eine genaue Erfassung der Altgerätemenge je<br />

Hersteller, eine Zuordnung dieser Altgeräte zu einer Gerätekategorie, sowie<br />

eine herstellerbezogene Abrechnung der Transport-, Behandlungs- und<br />

Verwertungskosten möglich. Die Rückmeldung der erfassten Mengen durch<br />

den Behandler an die jeweiligen Hersteller, an den von diesem beauftragten<br />

Entsorgungsunternehmer oder direkt an die Gemeinsame Stelle, kann automatisiert<br />

und dadurch effizienter gestaltet werden.<br />

Ein solches Vorgehen schafft die Voraussetzung für eine individuelle Kostenzurechnung<br />

nach § 14 Abs. 5 Nr. 1 ElektroG. Diese wird nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand von den Herstellern nicht wahrgenommen.<br />

Insgesamt würde die automatische Erfassung der Geräte bei den Behandlungsanlagen<br />

die Ermittlung des Anteils einer Geräteart eines Herstellers an<br />

einer Sammelgruppe deutlich vereinfachen.<br />

4.5<br />

Informationsbereitstellung zur Entsorgung<br />

Zur optimalen Entsorgung von Altgeräten können die Hersteller weitere<br />

Informationen zur Verfügung stellen:<br />

- Für die maschinelle Zerkleinerung von Altgeräten sind Informationen<br />

über problematische Stoffe (z. B. zum Vorhandensein von Magnesium<br />

oder Schwermetallen) von Bedeutung, um mögliche Beeinträchtigung<br />

der Zerkleinerungsanlagen oder eine Kontamination von verwertbaren<br />

Produkten auszuschließen.<br />

- Informationen zur stofflichen Zusammensetzung von Bauteilen ermöglichen<br />

die Konformitätsprüfung im Fall zukünftiger Stoffverbote.<br />

- Für die händische Entnahme von Werkstoffen oder Bauteilen ist es<br />

erforderlich zu wissen, welche der Stoffe oder Bauteile in dem Gerät<br />

in welcher Qualität und Quantität enthalten sind, an welcher Stelle<br />

diese zu finden sind und welche Verbindungstechniken angewandt<br />

wurden.<br />

VII-11

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