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Einladung zur Gemeindeversammlung Donnerstag, 15 ... - Jenins

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<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>15</strong>. Dezember 2011 Seite 50<br />

Gleichstellung der<br />

Geschlechter<br />

Organe<br />

Ständige Kommis-<br />

sionen<br />

Geschäftsstelle<br />

Stimmberechtigte in<br />

den Mitgliedgemeinden<br />

• Grundbuchwesen<br />

• Vormundschaftswesen<br />

• Zivilstandswesen<br />

• Musikschule<br />

Im Auftrag der Mitgliedgemeinden kann der Regionalverband weitere<br />

Aufgaben auf bestimmte oder unbestimmte Dauer übernehmen.<br />

Ebenso kann der Regionalverband Aufgabenbereiche aufgeben.<br />

Artikel 5<br />

Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in diesen Statuten<br />

beziehen sich auf beide Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn der<br />

Statuten nicht etwas anderes ergibt.<br />

II. Organe und Exponenten<br />

Artikel 6<br />

Die Organe des Regionalverbandes sind:<br />

• Stimmberechtigte in den Mitgliedgemeinden<br />

• Regionalversammlung<br />

• Regionalvorstand<br />

• Regionalpräsident<br />

• Geschäftsprüfungskommission<br />

Artikel 7<br />

Ausgewählte Aufgabenbereiche können - einzeln oder sachlogisch<br />

zusammengefasst - an ständige Kommissionen übertragen werden.<br />

Artikel 8<br />

Der Regionalverband überträgt die operativen Aufgaben einer Geschäftsstelle.<br />

Der Leiter der Geschäftsstelle ist dem Regionalpräsidenten direkt<br />

unterstellt.<br />

III. Zuständigkeiten der Organe und Exponenten<br />

Artikel 9<br />

In den Zuständigkeitsbereich aller Stimmberechtigten in den<br />

Mitgliedgemeinden fallen:<br />

1. Wahl des Regionalpräsidenten<br />

2. Statutenrevision<br />

3. Entscheid über Vorlagen, gegen die das fakultative Referendum<br />

zustande gekommen ist<br />

4. Entscheid über Vorlagen und Geschäfte, welche die Regionalversammlung<br />

zum Entscheid vorgelegt hat

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